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Verschiedenes

 
ÖKO-TEST-Magazin Mai 2017
Die Mai-Ausgabe des ÖKO-TEST-Magazins gibt es seit dem
27. April 2017 im Zeitschriftenhandel. Das Heft kostet 4,50 Euro.

Aus dem Inhalt
Test: vegane Brotaufstriche
Mehr als die Hälfte schneidet „sehr gut“ oder „gut“ ab. Was die Kalorien angeht, können allerdings viele vegane Brotaufstriche mit Leberwurst oder Gouda mithalten. Und frei von Schadstoffen sind sie leider auch nicht immer. Auffällig viele enthalten etwa Mineralölbestandteile. Dazu kommen noch in einigen Produkten Fettschadstoffe, die Nieren, Hoden und Brustdrüsen schädigen können oder als krebserregend und genotoxisch gelten.

Test: Craft-Biere
Deutsches Bier? „Industrieplörre!“, sagen viele Craft-Bier-Brauer. Deshalb experimentieren sie, beleben alte Biersorten neu und pfeifen dabei oft auf das Reinheitsgebot. Mit Erfolg, wie der Test zeigt. ÖKO-TEST kann fast alle getesteten Craft-Biere empfehlen. Ein bisschen Luft nach oben gibt’s bei einigen Bieren trotzdem: Die Themen Glyphosat, Milchsäurebakterien und leichte Geschmacksfehler müssen manche Brauer noch in den Griff bekommen.

Test: Babytees
Viele Eltern greifen zu Babytees, wenn das Baby Bauchschmerzen hat. Der Fenchel soll beruhigend wirken. Zu empfehlen sind die Tees aber nur dann, wenn sie frei von Schadstoffen sind. Das sind zwar die meisten im Test, allerdings gibt es auch Marken, die schädliche, krebserregende Beikräuter enthalten. Besonders ärgerlich ist, dass viele Bio-Tees auch Spuren von Pestiziden aufweisen. Auch mischen zwei Anbieter unnötigerweise dem Tee süßende Zutaten bei.

Test: Rosensträuße
Rosensträuße sind erheblich mit Pestiziden verseucht. Das Labor fand etwa mehr als 100 mg/kg Spritzgifte in einem Blumenstrauß. Leider ist das gesetzlich erlaubt, denn einen Grenzwert für Schnittblumen gibt es nicht. Die Belastung setzt sich aus bis zu 20 verschiedenen Pestiziden zusammen. Zudem ist etwa jede dritte der nachgewiesenen Substanzen besonders bedenklich. Die Chemiekeule trifft vor allem die Arbeiter in den Farmen.

Test: Bartpflegeprodukte
Die Probleme dieser Bartöle, Bartbalsame und Bartfluids sind vielfältig und beschränken sich nicht auf eine Produktgruppe. So stecken beispielsweise problematische Duftstoffe in ihnen wie das fortpflanzungsgefährdende Lilial oder künstlicher Moschusduft, der in Verdacht steht, Leberschäden zu verursachen. In zwei Marken analysierte das Labor auch Mikroplastik, welches in der Umwelt nur schwer abgebaut werden kann.

Test: Gleitgele
Der Trend zum Natürlichen macht vor der intimen Zweisamkeit nicht halt: Aktuelle Gleitmittel werben damit, schadstoff- und parfümfrei zu sein. Leider sind nicht alle der 20 Gele im Test unbeschwert zu genießen. Das liegt unter anderem an den bedenklichen oder umstrittenen Konservierungsmitteln und PEG/PEG-Derivaten, die die Haut für Fremdstoffe durchlässiger machen. Immerhin zwölf Produkte halten aber uneingeschränkt, was sie versprechen.

Test: PVC-Böden
Von der Produktion über die Nutzung bis hin zur Entsorgung ist der gesamte PVC-Lebenszyklus eine einzige Schadstoffgeschichte. Trotzdem erleben PVC-Böden seit Jahren eine Art Renaissance. Zu Unrecht, wie der Test zeigt: Acht von zwölf Böden sind „ungenügend“. Das liegt vor allem an den weichmachenden Inhaltsstoffen. Mehr als die Hälfte aller geprüften Böden überschreitet die Abwertungsgrenzen für gesetzlich reglementierte Phthalate deutlich. Zwei Marken enthalten abwertungsrelevante Gehalte an Dibutylzinn, welcher bereits in kleineren Dosierungen das Immun- und Hormonsystem von Tieren und vermutlich auch das des Menschen beeinträchtigen kann.

Test: Pflegeversicherungen
Bei den Pflegeversicherungen lauern viele Fallstricke. Ein Tarif baut etwa keine Altersrückstellungen auf. Das Angebot ist jetzt zwar gnadenlos günstig, im Alter von 60 Jahren zahlt der Kunde dann horrende Beiträge. Ein weiterer Fallstrick ist der Rechnungszins: Denn bei einem hohen rechnerischen Zins ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser gesenkt wird und die Beiträge dann deutlich steigen, sehr hoch. Das erklärt möglicherweise auch, warum fast die Hälfte der am Test teilnehmenden Versicherer sich nicht in die Karten schauen lässt und eine Angabe zum Rechnungszins verweigert hat.

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Dieses Mal im Heft: Extra Vegetarisch und vegan leben


Wertewandel oder Marketing? Vegane Wurst aus der Fleischfabrik
Unternehmen der Fleischwarenindustrie füllen – mit freundlicher Unterstützung des Vegetarierbunds – Supermarktregale mit veganen Produkten. Nicht weil sie plötzlich umdenken, sondern weil die Branche unter Druck steht. Das Nachsehen haben oft die kleinen Pionierbetriebe.

Nachhaltig, gesund, überlegen?
Um vom tierfreien Essen zu überzeugen, scheint Veganern jedes Argument recht. Die Speisen seien gesünder, die Ersatzprodukte besser und das fleischfreie Leben schone die Umwelt. ÖKO-TEST nimmt alte Behauptungen und neue Erkenntnisse genauer unter die Lupe.

Heimisches Superfood: Warum in die Ferne schweifen ...
... sieh, das Gute liegt so nah. Statt Chia- lieber Leinsamen, statt Goji- besser Heidelbeeren: Viele heimische Lebensmittel strotzen nur so vor Vitaminen und Mineralstoffen. Und haben außerdem keine langen Transportwege hinter sich.

Vegane Textilien: Neues aus dem Faserreich
Ob Stoffe aus Algen oder Ananasblättern: Junge Modedesigner experimentieren mit neuen Materialien. Die ambitionierten Kleidungsstücke, die daraus entstehen, sind zwar noch Nischenprodukte. Aber Innovation ist in der Textilbranche wichtig.

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Und außerdem:

Klimawandel im Faktencheck: Von Wahrheit und Wissenschaft
Die Erde heizt sich auf, kaum jemand bestreitet das heute noch. Aber ist die Ursache für die globale Erwärmung tatsächlich der Mensch mit seiner Lebensweise? Oder sind es nicht doch die Sonne und andere natürliche Faktoren, die das Klimageschehen lenken? Immer wieder melden sich sogenannte Klimaskeptiker zu Wort, die den wissenschaftlichen Konsens zum Klimawandel bezweifeln. Dabei können Laien oft nicht erkennen, ob es um seriöse wissenschaftliche Erkenntnisse, gezielte Falschbehauptungen oder politische Panikmache geht. ÖKO-TEST hat die häufigsten Argumente der Klimaskeptiker überprüft.

Gemüsegarten: Gärtnern mal ganz anders
Die Beete sauber gezupft, die Pflänzchen in Reih und Glied – das typische Bild des deutschen Nutzgartens. Dabei gibt es jenseits von Monotonie, Hacken und Düngen noch ganz andere Wege zur erfolgreichen Gemüseernte. ÖKO-TEST stellt einige außergewöhnliche Anbaumethoden vor.
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NABU: Herdenschutz schützt auch Wölfe
Anstrengungen für einen flächendeckenden Herdenschutz in Wolfsgebieten müssen intensiviert werden

Zum diesjährigen „Tag des Wolfes“ (30.4.) appelliert der NABU an Bund und Länder sowie Nutztierhalter, Herdenschutzmaßnahmen intensiv voranzutreiben. Auch 15 Jahre nach Rückkehr der Wölfe nach Deutschland sind selbst in Bundesländern, in denen Wölfe bereits seit vielen Jahren leben, noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um Schafe und andere Nutztiere vor möglichen Übergriffen zu schützen. Ungeschützte Nutztiere können für Wölfe der Auslöser sein, häufiger auf Weiden nach Beute zu suchen.

„Die Pflicht zum Schutz von Nutztieren vor Schäden liegt bei den Eigentümern. Diese Aufgabe wird von sehr vielen Nutztierhaltern äußerst ernst genommen. Wichtigstes Ziel muss es jedoch sein, dass Herdenschutz in Wolfsregionen auch flächendeckend umgesetzt wird“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. In den Teilen Deutschlands, wo Wölfe erst seit kurzem heimisch seien, müssten Nutztierhalter aktiv unterstützt werden, um das Zusammenleben von Mensch und Wolf in einer besiedelten Landschaft möglichst konfliktfrei zu regeln.

Ein Erfolgsmodell dafür ist der Herdenschutzhund. Der NABU stellt diese Arbeitshunde daher in den Mittelpunkt des diesjährigen „Tag des Wolfes“. Herdenschutzhunde, offiziell als „Hirtenhund im Herdenschutzeinsatz“ bezeichnet, werden weltweit seit Jahrtausenden erfolgreich eingesetzt – nicht nur zum Schutz von Schafen, sondern auch bei Rindern, Pferden oder Gatterwild. Die Methode ist uralt und hat sich rund um den Globus bewährt: Über 50 verschiedene Rassen existieren. Einige davon schützen auch in Deutschland die ihnen anvertraute Herde gegen Übergriffe.

„Herdenschutzhunde wachsen schon als Welpe in ‚ihrer‘ Herde auf. Sie binden sich sowohl an das Territorium als auch an die Herdentiere. Bei Gefahr demonstrieren sie Stärke und Dominanz und schlagen Alarm. Wölfe riskieren in den seltensten Fällen einen Kampf mit den mindestens ebenbürtigen Hunden und ziehen weiter. Diese Erfahrungen werden von Nutztierhaltern, die Herdenschutzhunde einsetzen, immer wieder bestätigt“, sagt NABU-Wolfsexperte Markus Bathen. Die Zahl der durch Herdenschutzhunde bewachten Herden in Deutschland nimmt stetig zu – was wiederum den Wölfen nützt. „Weniger Konflikte führen zu mehr Akzeptanz – richtiger Herdenschutz nutzt also auch den Wölfen. Übrigens: Herdenschutzhunde stellen keine Gefahr für Touristen und Haushunde dar, sofern diese außerhalb des Zaunes bleiben oder sich auf Almweiden ruhig und besonnen verhalten“, so Bathen weiter.

Damit Herdenschutz in Wolfsgebieten flächendeckend angewendet und Herdenschutzhunde eingesetzt werden können, müssen für Nutztierhalter Anreize geschaffen und politische Rahmenbedingungen zügig angepasst werden. So sind zum Beispiel die Bestimmungen der Bundes-Hundehaltungsverordnung noch nicht auf den Einsatz von Herdenschutzhunden ausgerichtet. Auch ist die Vermeidung von Nutztierrissen immer noch kein Bestandteil der Ausbildung von Nutztierhaltern. Pauschale Beschränkungen der finanziellen Höhe staatlicher Unterstützung, beispielsweise bei der so genannten De minimis Beihilfe der EU, bewertet der NABU als absolut unzureichend und fordert eine entsprechende Nachbesserung.
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NABU-Studie zeigt: Kohleausstieg bis 2035 ist machbar
Pläne liegen auf dem Tisch - Politik hinkt hinterher

Der beschleunigte Ausstieg aus der Kohle in Deutschland ist nicht nur notwendig für den Klimaschutz, sondern auch bis spätestens 2035 umsetzbar. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute vom NABU vorgestellte Meta-Studie. Unter dem Titel „Kohleausstieg – Analyse von aktuellen Diskussionsvorschlägen und Studien“ haben Experten vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie die in den vergangenen zweieinhalb Jahren veröffentlichten Szenarien, Studien und Positionspapiere zum Kohleausstieg wissenschaftlich analysiert und zusammengeführt.

Die Schlussfolgerung ist eindeutig: Der Kohleausstieg in Deutschland kann in den nächsten 18 Jahren problemlos erfolgen, weil zur Umsetzung bereits eine Reihe von Europa- und verfassungsrechtlich belastbaren Instrumenten vorhanden sind: So können Mindestanforderungen an bestehende Kraftwerke gestellt werden, z.B. bezogen auf deren Energieeffizienz oder Einsatzflexibilität – dann sind Kohlekraftwerke eher letzte Wahl. Möglich ist auch die Festlegung von Restlaufzeiten oder begrenzten Strombudgets für einzelne Kraftwerke oder Kontingente. Eine weitere Option bieten Änderungen an den Energie- und Stromsteuern, um einem nationalen Mindestpreis auf CO2-Emissionen zu verlangen.

„Die Pläne und Strategien liegen auf dem Tisch, aber die Politik hinkt hinterher. Angesichts dessen, dass die deutschen Braun- und Steinkohlekraftwerke 40 Prozent des deutschen Stroms produzieren, aber für doppelt so viel der Treibhausgas-Emissionen in diesem Bereich verantwortlich sind, ist der beschleunigte Ausstieg aus der Kohle alternativlos“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Bis spätestens 2035 müsse die Kohleverstromung in Deutschland beendet sein. Es sei höchste Zeit, einen Kohlekonsens zwischen Regierung und wichtigen Akteuren wie Ländern, Kommunen, Gewerkschaften und betroffenen Unternehmen auszuhandeln. Zwar habe die Bundesregierung im Klimaschutzplan 2050 die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ angekündigt. „Bislang fehlt der Kommission allerdings ein klarer Auftrag, den geregelten Ausstieg aus der Kohle auf den Weg zu bringen“, so Tschimpke weiter.

Daher fordert der NABU ein Dialogverfahren zum Kohlekonsens, das an die geplante Kommission angedockt werden kann sowie einen gesetzlich geregelten Abschaltplan mit Stillegungsdaten für alle 106 aktiven Kohleblöcke in Deutschland. Der Vorteil wäre, dass soziale, regionale und wirtschaftliche Verteilungsfragen in einen ausgewogenen Abschaltplan einfließen könnten.

Bereits jetzt gibt es ein Überangebot an Stromerzeugung, was dazu führt, dass Kraftwerksbetreiber überschüssigen Kohlestrom lieber zu niedrigen Preisen ins Ausland verkaufen, als die Kohlestromerzeugung zu drosseln. Zudem wird der Anteil der erneuerbaren Energien weiter steigen und Strom künftig noch sparsamer und effizienter genutzt werden müssen, wenn Deutschland seine nationalen Klimaziele erreichen und den Pfad zur Einhaltung der Klimaschutzvereinbarungen von Paris offen halten will. „Die neue Bundesregierung muss den Kohleausstieg bis 2035 ganz oben auf die energiepolitische Agenda setzen“, so NABU-Energieexpertin Tina Mieritz. Dass die bestehende Bundesregierung in der EU für lasche Stickoxid-Grenzwerte für Kohlekraftwerke eintrete, sei daher das völlig falsche Signal.
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NABU: Schon 100.000 Unterstützer für neue Agrarpolitik
EU-Kommission kann die "LivingLand"-Bewegung jetzt nicht mehr ignorieren

Die europaweite Agrar-Kampagne „LivingLand“, die in Deutschland von den Umweltverbänden BUND, DNR, NABU und WWF getragen wird, hat schon über 100.000 Unterstützer gefunden. Zudem haben sich bereits mehr als 300 Organisationen und Unternehmen aus vielen gesellschaftlichen Bereichen zur LivingLand-Vision einer fairen, umweltverträglichen, gesunden und global verantwortungsvollen Agrarpolitik bekannt.

„Wir wollen eine geeinte und nachhaltige EU, die Mensch und Natur dient. Wir fordern daher von EU-Agrarkommissar Hogan und EU-Haushaltskommissar Oettinger eine andere Verteilung der Agrarsubventionen. Landwirte, die auf ihren Flächen die Artenvielfalt schützen, in mehr Tierwohl investieren oder auf Ökolandbau umstellen, verdienen viel mehr Unterstützung als bisher. Aber es dürfen nicht länger Milliarden Euro an Steuergeldern per Gießkanne über die Agrarfläche verteilt werden, unabhängig davon was dort mit Boden, Grundwasser und Klima geschieht“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Im Februar hatte die EU-Kommission die öffentliche Befragung zur Zukunft der Agrarpolitik nach 2020 gestartet, die noch bis zum 2. Mai läuft. Unter www.NABU.de/abstimmen stellt der NABU eine Beteiligungshilfe an der laufenden Bürgerbefragung der Europäischen Kommission zur Verfügung. Hier lassen sich vorformulierte Forderungen der Verbände für eine Reform der EU-Agrarpolitik unterstützen und mit wenigen Klicks einreichen. Zusammen mit über 50 Umweltorganisationen in ganz Europa gibt der NABU somit auch all denen eine Möglichkeit sich zu beteiligen, denen eine umfassende Beantwortung der fachlich anspruchsvollen 34 Fragen der Kommission zu aufwändig ist. Auf der Seite www.Living-Land.de können Organisationen und Unternehmen mit ihrem Logo die Aktion unterstützen.
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Gemeinsame Pressemeldung von IFAW und NABU
Umweltverbände fordern in einem offenen Schreiben von den Bundesländern ein klares Bekenntnis zum einheitlichen Umgang mit auffälligen Wölfen -

Ein Jahr nach Abschuss des Wolfsrüden „MT6“ ist die Ursache für dessen Verhalten weiterhin nicht aufgeklärt



Berlin, 20.04.2017. Ein Jahr nach der Tötung des Wolfes „MT6“ ziehen die Umweltverbände International Fund for Animal Welfare (IFAW) und der Naturschutzbund (NABU) eine kritische Bilanz des Wolfsmanagements in den Bundesländern, insbesondere im Umgang mit auffälligen Wölfen: Bis heute wurde nicht ausreichend untersucht, wodurch das auffällige Verhalten von „MT6“ ausgelöst wurde.

IFAW und NABU fordern mehr Qualität, Transparenz und eine bessere Vernetzung im Wolfs-Monitoring von Bund und Ländern. Vor einem Jahr wurde der erste freilebende Wolf in Niedersachsen zum Abschuss frei gegeben. Der Wolfsrüde, der einen Peilsender trug und unter dem Namen „MT6“ bekannt war, stammte aus dem Rudel, das auf dem niedersächsischen Truppenübungsplatzes Munster lebt. Er hatte sich wiederholt Menschen mit Hunden genähert und ein nach Einschätzung von Experten zuletzt unberechenbares Verhalten gezeigt. Daraufhin wurde der Wolf auf Anordnung des zuständigen niedersächsischen Umweltministeriums am 27. April 2016 erschossen. Die Naturschutzverbände IFAW und NABU hatten ihr Bedauern über den Tod des Tieres und zugleich Verständnis für die Entscheidung geäußert. MT6 habe durch sein auffälliges Verhalten am Ende ein nicht mehr zu kalkulierendes Risiko für Menschen dargestellt.

Durch das Bundesumweltministerium ist in einem ersten wichtigen Schritt zur Koordinierung des Wolfsmanagements die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) eingerichtet worden. Ein zentraler Baustein des DBBW ist ein Expertengremium, das die Bundesländer im Umgang mit auffälligen Wölfen berät. Diese Kompetenz müsse in jedem einzelnen Fall genutzt werden. Vor diesem Hintergrund appellieren die Verbände in einem offenen Brief an die Umweltminister der Länder, insbesondere bei Verdachtsfällen von auffälligen Wölfen, die Beratung durch das Wolfsberatungszentrum intensiv zu nutzen.
Beim Fall des Wolfes „Pumpak“ in Sachsen – der Anfang des Jahres zum Abschuss freigegeben, und danach nicht mehr gesichtet wurde – hatten die sächsischen Behörden diese Beratungsleistung bedauerlicherweise nicht in Anspruch genommen.

Aus internationalen Studien („NINA Studie“) ist bekannt, dass ausgewachsene Wölfe extrem selten die Nähe zu Menschen suchen: Meistens sind Begegnungen ungefährlich und sind in der Regel auf eine naive Neugier junger Wölfe zurückzuführen, die sich mit dem Heranwachsen verliert.

Wiederholte Begegnungen eines Einzelwolfes mit Menschen und die Entwicklung von dreistem Verhalten werden im Tollwut freien Mitteleuropa am wahrscheinlichsten von einer Anfütterung durch Menschen verursacht. Die präventive Arbeit und Aufklärung der Bevölkerung ist von besonderer Bedeutung, um die absichtliche oder unabsichtliche Anfütterung zukünftig zu verhindern.


Derzeit gibt es aus dem Heidekreis in Niedersachsen Meldungen von einem Wolf, der ein unnatürlich auffälliges Verhalten zeigen soll. Für die Sicherheit des Menschen und den Schutz des Wolfes muss auch in diesem Fall rasch überprüft werden, ob der Wolf eventuell angefüttert wurde und darin möglicherweise die Ursache des potentiell auffälligen Verhaltens liegt.

Es ist in solchen Fällen nicht gänzlich auszuschließen, dass auch ein Risiko für Menschen bestehen kann. Nach Ausschöpfung aller sanfteren Maßnahmen der Vergrämung kann es als letzte Möglichkeit notwendig werden, auffällige oder problematische Wölfe nach der Ausnahmeregelung des Bundesnaturschutzgesetzes zu entnehmen, so wie es bei MT6 der Fall war. Solche Entscheidungen müssen fachlich begründet und wissenschaftlich nachvollziehbar sein und bestimmten Entscheidungskaskaden folgen. Nach wie vor sind die Verbände überzeugt, dass wirklich auffällige oder problematische Wölfe, wie es etwa bei MT6 der Fall war, als letzte Maßnahme entnommen werden können. Dafür reichen die Ausnahmeregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes völlig aus. Jede Entnahme muss jedoch im Einzelfall gesondert betrachtet und begründet werden und bei der Entscheidungsfindung sollte die DBBW der zentrale Ansprechpartner sein.


Dringendste Aufgabe sollte aber die Prävention sein, um die Notwendigkeit der Tötung zu vermeiden. Die Verbände weisen darauf hin, dass es mehr Aufklärung unter der Bevölkerung seitens der zuständigen Stellen für Wolfsmanagement geben sollte, um unerwünschte Verhaltensentwicklungen bei Wölfen zu vermeiden. Ein zentraler Aspekt hierbei ist, dass das (beabsichtigte oder unbeabsichtigte) Anfüttern von Wölfen unbedingt zu vermeiden ist.
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NABU: Meeresschutzgebiete jetzt retten
Miller: Schwächung des Meeresschutzes in Bundesnaturschutzgesetz-Novelle aufhalten

Der 17. Mai wird zum Schicksalstag für die Nord- und Ostsee: Der Umweltausschuss gibt dann seine Empfehlung zum novellierten Bundesnaturschutzgesetz an den Deutschen Bundestag. Die aktuelle Fassung sieht ein Vetorecht für die Ministerien für Wirtschaft, Verkehr, Fischerei und Forschung in den Meeresschutzgebieten vor. Unterstützt von weiteren Umweltverbänden hat der NABU daher die Kampagne „SOS fürs Meer“ gestartet. „Die Bundesregierung plant den Ausverkauf der Meere. Wirtschaftliche Interessen werden hier vor den Schutz der wertvollsten und vielfältigsten Gebiete und vor den Schutz von Schweinswalen, Seevögeln oder artenreichen Riffen gestellt“, kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Anfang Februar hatte das Bundesumweltministerium das neue Bundesnaturschutzgesetz veröffentlicht. Gefährlich für den Meeresschutz ist der Paragraf 57. Dort wird den Ministerien eine Einvernehmensregelung bei Maßnahmen in den Meeresschutzgebieten zugesichert. So würden die Fischerei-, Rohstoff- und Schifffahrtslobbys mitentscheiden, wenn es um Verordnungen und Managementpläne geht. „Das Vetorecht gräbt dem Meeresschutz das Wasser ab. Schleswig-Holstein hat dies erkannt und einen Änderungsantrag eingebracht. Auch der Bundesrat sieht keine fachliche Notwendigkeit für das Einvernehmen. Jetzt fordern wir den Bundestag auf, gegen die geplante Änderung und für die Zukunft der Artenvielfalt in Nord- und Ostsee zu stimmen“, so Miller.

Der NABU bittet auf seiner Kampagnenseite www.sosfuersmeer.de weiter um Unterstützung. Bereits 8000 Menschen unterschrieben einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin. Jetzt können zusätzlich mit nur zwei Klicks die Bundestagsabgeordneten angeschrieben werden. „Die Abgeordneten sind es, die nach dem 17. Mai über den Paragraf 57 abstimmen müssen. Das ist eine gute Chance für jeden einzelnen Abgeordneten im Jahr der Bundestagswahl zu zeigen, wie ernst sie den Meeresschutz vor der eigenen Haustür nehmen. Wer unsere Stimme will, der sollte sie jetzt den Meeren geben“, sagt NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.

Die Bundesregierung hat sich mittlerweile gegen den Bundesrat in Stellung gebracht und will an der Einvernehmensregelung festhalten. Grund: die unterschiedlichen Nutzungsarten erfordern eine enge Abstimmung. „Ein Armutszeugnis. Es wird ignoriert, dass es um die Gebiete nach Fauna-Flora-Habitat- und EU-Vogelschutzrichtlinie geht. Die Bundesregierung stellt sektorale Wirtschaftsinteressen über EU-Umweltrecht. Deutschland riskiert damit seine internationale Glaubwürdigkeit im Natur- und Artenschutz“, so Detloff.

In welche gefährliche Richtung Deutschland damit steuert, zeigen die inhaltsleeren Verordnungsentwürfe für die Natura 2000-Meeresschutzgebiete, die aktuell ebenfalls verhandelt werden. Nord- und Ostsee geht es schlecht, nach Deutschlands Roter Liste sind ein Drittel aller Arten bedroht. Doch die Zerstörung geht immer weiter. Jedes beteiligte Ministerium kämpft für sektorale Ausnahmen und verhindert jegliche Form von Schutz und Beschränkung. So soll auch zukünftig in den Schutzgebieten gefischt, Kies- und Sand abgebaut oder mit Schallkanonen der Meeresboden untersucht werden dürfen. Das Bundesnaturschutzgesetz soll diese offensichtliche Klientelpolitik nun bestätigen.
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Haikus dichten im Wald: Workshop am Sonntag 7. Mai
Haikus schreiben im Wald – das ist das Motto eines
Workshops, der am Sonntag, 7. Mai, von 14 bis 18 Uhr im
Waldhaus, Wonnhaldestraße 6, stattfindet. Haikus sind
Kurzgedichte im japanischen Stil, die in Dialog mit der Natur
stehen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden an die
japanische Tradition des Haikus herangeführt, lernen dessen
typische Form und Beispiele kennen. Anschließend sammeln
sie im Wald Natureindrücke und „verdichten“ sie in eigenen
Worten zu Haikus. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit,
sich gemeinsam über die Ergebnisse auszutauschen.
Schreibzeug und –unterlage bitte mitbringen.

Referent ist Mathias Dumbs, Japankenner, Dichter und
Schriftsteller, Justitiar und Mitglied der Deutsch-Japanischen
Gesellschaft Freiburg Matsuyama. Die Teilnahme kostet 20
Euro.

Eine Anmeldung ist bis Dienstag, 2. Mai, unter
www.waldhaus-freiburg.de/angebote/anmeldungsformular
erforderlich.
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Konzerthaus Freiburg: Neue Photovoltaik-Anlage in Betrieb
Die neu installierte Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Konzerthaus
Freiburg ist ans Netz gegangen. Die erzeugte Energie
fließt zu 100 Prozent in den Eigenverbrauch des Konzerthauses
ein. Die Leistung der Anlage beläuft sich auf 60 Kilowatt Peak
und die Anlagengröße entspricht der Grundlast des Hauses.


„Ganz im Sinne der Green City Freiburg und der sonnigsten
Stadt Deutschlands wird nun auch das Konzerthaus Freiburg mit
Solarenergie versorgt. Im Zuge der Dachsanierung des Konzerthauses
hatten wir die Umsetzungsmöglichkeiten einer Photovoltaik-Anlage
geprüft und freuen uns nun über die Inbetriebnahme“,
so FWTM-Geschäftsführer Bernd Dallmann. Die Kosten
für die Installation der Anlage auf der Fläche des Vordaches und
des vorderen Foyer-Bereiches lagen bei 75.000 Euro.


Ãœber das Konzerthaus Freiburg:
Am 28. Juni 1996 wurde das durch den Berliner Architekten Dietrich
Bangert entworfene Gebäude eröffnet. Mit der Fertigstellung
wurde damals der dringend benötigte Raum für Kongresse, Tagungen
und Konferenzen in Freiburg geschaffen. Neben dem
Stadttheater ist das Konzerthaus der zentrale kulturelle Veranstaltungsraum
in Freiburg: Zahlreiche nationale und internationale
Künstler gastieren hier. Betrieben wird das Konzerthaus von
der FWTM, zu deren Aufgaben bei Gründung 1987 auch die Vorbereitungen
zum Bau des Konzerthauses gehörten. Heute verwaltet
die FWTM neben dem Konzerthaus und dem Historischen
Kaufhaus insbesondere auch die Messe Freiburg, sodass die
Veranstalter mit der FWTM einen zentralen Ansprechpartner für
die Buchung und den Betrieb aller Kongress- und Messeräume
in Freiburg haben.
 
 



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