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Verschiedenes

 
NABU hilft Waldbesitzern bei der Nutzung von EU-Geldern
Studie „Natura 2000 im Privatwald“ vorgelegt

Berlin/Freiburg – Der NABU will private Waldbesitzer darin unterstützen, die neuen Fördermöglichkeiten der EU für Naturschutzmaßnahmen im Wald zu nutzen. Die jetzt vorgelegte Studie „Natura 2000 im Privatwald“ nennt Beispiele, wie private Wälder naturschutzgerecht bewirtschaftet werden können und wo Fördermöglichkeiten bestehen.

„Leider wird bisher nur ein Bruchteil der Gelder, die von der EU zur Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen im Wald angeboten werden, von den Privatwaldbesitzern auch tatsächlich abgerufen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Für die neue EU-Förderperiode 2014-2020 planen die Bundesländer derzeit die Verteilung von über einer Milliarde Euro jährlich für die so genannte Förderung des Ländlichen Raumes. „Der NABU sieht hier die Bundesländer in der Pflicht, ihre Förderprogramme attraktiv zu gestalten, damit auch mehr Landwirte und Waldbesitzer Naturschutzmaßnahmen auf ihren Flächen umsetzen“, so Miller.

Knapp die Hälfte des deutschen Waldes ist in privater Hand. Viele Waldbesitzer wollen etwas für den Naturschutz tun, beispielsweise auf das Fällen alter Bäume oder die Entfernung von Totholz verzichten – insbesondere in den nach EU-Recht geschützten Natura-2000-Gebieten. Es fehlt ihnen aber oft an finanziellen Anreizen sowie an Einblicken in das Dickicht der Brüsseler Fördermöglichkeiten. Hier setzt die Studie an, die der NABU bei der Universität Freiburg in Auftrag gegeben hat.

Wälder bedecken ungefähr ein Drittel der Fläche Deutschlands. Aufgrund ihrer Artenvielfalt, ihrer zahlreichen Dienstleistungen für den Menschen und ihrer kulturellen Bedeutung ist ihr Schutz von großer Bedeutung. Doch nach wie vor sind zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten des Waldes im Rückgang begriffen. Die neuesten Daten der Bundesregierung zeigen: von den 17 hierzulande vorkommenden Wald-Lebensraumtypen sind 15 teilweise in einem unzureichenden bis schlechten Erhaltungszustand.

Diese Veröffentlichung entstand im Rahmen des NABU-Projektes „EU-Naturschutzfinanzierung 2014–2020“, das vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert wird.
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NABU zum Stopp der Pkw-Maut durch Kanzlerin Merkel
Miller: Unsinns-Konzept ohne ökologische Lenkungswirkung

Berlin – Zu den Gerüchten, Kanzlerin Angela Merkel habe die Maut-Pläne von Verkehrsminister Alexander Dobrindt gestoppt, erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Das von Minister Dobrindt geplante Maut-Konzept hat sich nicht nur als Unsinns-Maut, sondern nun auch als Luftnummer erwiesen. Gut, dass es von höchster Stelle gestoppt wurde. Dennoch entlastet diese Entscheidung die Bundesregierung nicht davon, ein tragfähiges Modell zum Erhalt der Infrastruktur vorzulegen. Dazu war die zuletzt diskutierte Maut kaum geeignet. Viel entscheidender ist jedoch, dass sie keinerlei ökologische Lenkungswirkung entfaltet hätte."

Hier, so Miller, sollte stur ein populistisches Wahlkampfversprechen der CSU durchgeboxt werden, anstatt dringende Verkehrsprobleme dieses Landes anzugehen. „Nur eine entfernungsabhängige und an den CO2-Ausstoß der Fahrzeuge gekoppelte Pkw-Maut auf allen Straßen würde gewährleisten, dass dem Autofahrer die Kosten für Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschäden angelastet werden, die die Abgase seines Fahrzeugs verursachen", so Miller. Viel einfacher und kostengünstiger sei jedoch ohnehin eine Erhöhung der Mineralölsteuer. Wer viel fährt, würde dann stärker belastet. Der NABU sieht darin auch das beste Instrument zur Infrastrukturfinanzierung.

Wichtiger jedoch als die Diskussion um die Maut für die rund 44 Millionen Pkw auf deutschen Straßen sei die Weiterentwicklung der Lkw-Maut, wie sie auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorsehe. „Insbesondere der Schwerlastverkehr nimmt die Infrastruktur stark in Anspruch, so dass eine Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Straßen und ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen dringend erforderlich ist“, erklärt Miller.

Erst in der vergangenen Woche hatten Deutschlands Umweltverbände ein gemeinsames Klimakonzept zur drastischen Reduktion der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bis 2050 vorgelegt, das unter anderem auch eine Pkw-Maut vorsieht.
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NABU fordert Fracking-Verbot für ganz Deutschland
Tschimpke: Regierungsvorschläge sind fauler Kompromiss

Berlin – Der NABU fordert von der Bundesregierung ein Fracking-Verbot für ganz Deutschland. „Die Einigung zwischen Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundeswirtschaftminister Sigmar Gabriel ist ein fauler Kompromiss zu Lasten des Schutzes von Mensch, Natur und Trinkwasser“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. „Statt einer Lex Niedersachsen und eines Fracking-Moratoriums auf Zeit brauchen wir ein dauerhaftes Fracking-Verbot, und zwar in allen Lagerstätten, ob konventionell oder unkonventionell.“ Aus NABU-Sicht müssten auch die Förderung von Erdgas, aus ehemals porösen und nun versiegelten Gesteinsformationen, so genanntes Tight-Gas, sowie der Einsatz der Fracking-Technologie in konventionellen Lagerstätten verboten werden. Die Bundesregierung plant lediglich ein Fracking-Moratorium für Schiefer- und Kohleflözgasvorkommen aus unkonventionellen Lagerstätten bis 3.000 Meter Tiefe bis 2021/2022. Allerdings mit einer weiteren Einschränkung: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen zulässig bleiben. Das Moratorium soll 2021 überprüft werden.

Für den NABU ist es absolut inakzeptabel, dass über die Erschließung unkonventioneller Lagerstätten in Tight-Gas nachgedacht wird, obwohl bereits die konventionelle Förderung erhebliche Risiken und Gefahren birgt und deren Folgeschäden heute immer wieder zu Tage treten. „Grenzwertüberschreitungen von Giftstoffen um das 15.000fache, deren Verpressung in Trinkwasserschutzgebieten, Benzolaustritte aus Lagerstättenleitungen und Erdbeben belegen, dass der bisherige Rechtsrahmen lückenhaft ist, um die Gefahren und Risiken der Erschließung konventioneller Lagerstätten für Mensch und Natur zu bannen“, so Tschimpke. Die Lücken zu stopfen, dazu seien die vorgelegten Eckpunkte unzureichend.

Aus NABU-Sicht bedrohen die heute vorgestellten Ausnahmen die Gesundheit von Mensch und Natur. Dazu gehören nicht nur die Gefahren und Risiken durch den Einsatz von umweltgiftigen Stoffen. „Durch Gas-Fracking können auch natürlich im Boden vorkommende Giftstoffe gelöst werden und ins Grundwasser gelangen“, sagte NABU-Energieexperte Ulf Sieberg. Darüber hinaus belegten die dem NABU im Januar zugegangenen Zwischenergebnisse des zweiten Teils des Gutachtens des Umweltbundesamtes zu den Risiken und Gefahren der Fracking-Technologie, dass eine Übertragbarkeit von Erkenntnissen aus F&E-Vorhaben wegen der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit nicht von einem auf andere Standorte möglich sei.

Auch aus energie- und klimapolitischen Gründen lehnt der NABU die Erkundung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ab. „Der enorme Energie- und Flächenverbrauch spricht gegen die Fracking-Technologie“, so Sieberg. Energieimportabhängigkeit und Versorgungssicherheit ließen sich statt mit Fracking mit Energieeffizienz lösen. Hier warte man aber seitens der Regierung leider immer noch vergeblich auf konkrete Taten.
 
 

 
NABU begrüßt EU-Pläne für höhere Recyclingziele
Miller: Strategie für eine bessere Kreislaufwirtschaft nicht aufweichen

Berlin/Brüssel – Die EU-Kommission stimmt in diesen Tagen intern über ein noch unveröffentlichtes, aber in Teilen schon bekannt gewordenes Maßnahmenpaket ab, das wesentlich zur Rohstoffsicherheit der deutschen und europäischen Wirtschaft beitragen soll. Das „Circular Economy Package“ beinhaltet neben neuen höheren Recyclingzielen auch Abfallvermeidungs- und Ressourceneffizienzziele. EU-Umweltkommissar Potocnik erhält für seinen Vorschlag Unterstützung von Umweltschützern in ganz Europa. Der NABU warnt jedoch vor einer Aushöhlung der Pläne durch das EU-Wirtschaftsressort, das die bisherige Berechnung der Recycling-Quoten beibehalten will. Diese bilden jedoch nicht die Realität ab, weil sie den Eindruck erwecken, dass mehr wiederverwertet wird, als es tatsächlich der Fall ist.

„Die Wiederverwendungs- und Entsorgungswirtschaft ist einer der wenigen Wirtschaftszweige, die ohne ordnungspolitische Vorgaben vollständig zusammen brechen. Der NABU unterstützt die EU-Kommission daher aus arbeitsmarkt-, rohstoff- und umweltpolitischen Gründen darin, die vorgeschlagenen Verwertungsziele für das Jahr 2030 beizubehalten. Wichtig ist dabei aber eine aufrichtigere Berechnung der Recyclingquote als bisher“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Bisher wird die Recyclingquote ermittelt, indem getrennt gesammelte Abfälle ins Verhältnis zum Gesamtabfallaufkommen gesetzt werden. Während der üblichen und notwendigen Sortierprozesse wird jedoch ein Großteil des vermeintlich recycelten Abfalls trotzdem in die Müllverbrennung gebracht. Der Vorschlag der Generaldirektion Umwelt möchte diese Verfälschung beheben und schlägt vor, die Recyclingquote als Verhältnis aus am Ende verwertetem Material zum Gesamtabfallaufkommen zu berechnen.

Mehrere Quellen, darunter das Europäische Umweltbüro, sowie verschiedene Medien hatten ausführlich über öffentlich gewordene Kommissionstexte berichtet. So sollen 70 Prozent der Siedlungsabfälle bis 2030 recycelt werden. Die Verpackungsabfälle, eine Untergruppe der Siedlungsabfälle, sollen sogar zu 80 Prozent recycelt werden. Bis zum Jahr 2025 soll dazu die besonders klimaschädliche, in vielen Ländern außer z.B. in Deutschland aber immer noch übliche, Deponierung verboten werden.

Der NABU fordert dennoch Nachbesserungen an dem in Expertenkreisen bekanntgewordenen Vorschlag. NABU-Leiter Ressourcenpolitik Benjamin Bongardt: „Es fehlt ein Abfallvermeidungsziel. Ein solches ist lediglich für Lebensmittelabfall geplant. Zudem werden keine Wiederverwendungsziele formuliert. Es ist zu befürchten, dass die EU-Kommission einmal mehr eine Möglichkeit verstreichen lässt, Arbeitsplätze zu sichern und eine ressourceneffiziente Weiternutzung zu ermöglichen.“ Darüber hinaus drohen schwache wirtschaftliche Vorgaben. Danach soll zwar die Ressourcenproduktivität um 30 Prozent bis 2030 gesteigert werden. Aus NABU-Sicht hört sich das besser an, als es ist. Denn die notwendige Rohstoffsicherung durch Sekundärrohstoffe werde dadurch nicht zusätzlich befördert.
 
 

 
Bad Krozingen: E-Bike Touren im Juli
Bis Mitte September bietet die Kur und Bäder GmbH alle 14 Tage eine geführte E-Bike Tour durch das Markgräflerland an. Am Dienstag, den 8. Juli und 22. Juli 2014 von 14.00 – 17.00 Uhr finden geführte Touren statt. Die Teilnehmer erkunden die wunderschöne Landschaft zwischen den Reben und entdecken das Markgräflerland um Bad Krozingen ganz bequem auf dem Elektrorad.

Weitere Informationen und Anmeldung bei der Tourist-Information Bad Krozingen, Tel. 07633 4008-163 oder unter www.bad-krozingen.info.
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NABU, bfub, BUND und DUH fordern umfassendes Wertstoffgesetz
EU-Kommission erhöht die Anforderungen an deutsche Recyclingziele

Das heute in Brüssel vorgestellte Kreislaufwirtschaftspaket der EU-Kommission erklärt das Ziel, mindestens 60 Prozent der Kunststoffverpackungsabfälle stofflich zu verwerten. In Deutschland werden derzeit etwa 40 Prozent Recyclingquote erreicht. Die Vorgabe aus Brüssel werten deutsche Umwelt- und Verbraucherverbände als deutliches Warnsignal an die Bundesregierung, endlich die ökologischen Ziele in den Mittelpunkt der Abfallgesetzgebung zu rücken.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Die Umweltverbände erwarten, dass die Regierungskoalition im Herbst ein ambitioniertes Wertstoffgesetz vorlegt. Dieses muss insbesondere die Kunststoffrecyclingquoten noch in diesem Jahr auf 55 Prozent erhöhen, um sich dann stufenweise den heute von der EU-Kommission vorgestellten Zielen anzunähern.“

bfub-Geschäftsführer Dr. Jürgen Ritterhoff: „Die flächendeckende Einführung der Wertstofftonne wird nach mehr als 20 Jahren Verpackungsentsorgung die Verwirrung um die Mülltrennung lösen. Die Botschaft für Verbraucher lautet dann: Plastik und Metall in die Wertstofftonne; das wird auch absehbar zu weniger Fehlwürfen bei der Mülltrennung führen und automatisch hochwertigeres Recycling als bisher ermöglichen.“

BUND-Bundesgeschäftsführer Olaf Bandt: „Die Erhöhung der Recyclingquoten ist ein wichtiger Baustein für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Diese müssen aber auch ehrlich berechnet werden. Bislang werden alle in Recyclinganlagen eingebrachten Müllanteile eingerechnet, egal ob sie tatsächlich recycelt werden oder nicht. Es hilft nichts, wenn die Quoten erhöht, aber gleichzeitig schöngerechnet werden.“ Die EU-Kommission sei hier mit gutem Beispiel vorangegangen und beabsichtige die Berechnungsmethoden zu ändern. Für Deutschland müsse das dafür zuständige statistische Bundesamt ebenfalls nachziehen und diese Schwachstelle im deutschen Abfallrecht beseitigen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Keineswegs darf die Bundesregierung es bei höheren ökologischen Anforderungen in einem Wertstoffgesetz belassen. Gleiches gilt etwa für die längst überfällige Neuschreibung der Gewerbeabfallverordnung. Durch die hochwertige Verwertung von Gewerbemüll sind mindestens genauso viele Treibhausgase und Rohstoffe einzusparen. Ebenso wird die Wiederverwendung als praktikable Lösung der Abfallvermeidung vom Gesetzgeber totgeschwiegen. Hier bedarf es dringend Nachbesserungen, etwa durch die Überarbeitung des Entwurfs des Elektrogerätegesetzes, das im Jahr 2014 ins parlamentarische Verfahren gelangen soll.“

Seit Jahren fordern Umwelt- und Verbraucherverbände ein engagiertes Vorgehen für umweltpolitische Verbesserungen bei der Vermeidung und Verwertung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen (wie z.B. Zahnbürsten, die nach gängigem Recht eigentlich nicht die gelbe Tonne gehören). Trotz der hochwertigen Recyclingtechnologien und einer hohen Sensibilität der Verbraucher bei der Mülltrennung, wurde die dringend benötigte Reform der Verpackungsabfallpolitik nicht angegangen: Seit 15 Jahren stagnieren Recyclingquoten, lange bestehende Gesetzeslücken in der Verpackungsverordnung führten die Produzentenverantwortung ad absurdum und wurden mit der Verabschiedung der nunmehr 7. Novelle der Verordnung nur verschoben, aber nicht umfassend angegangen. Für eine umweltgerechte Kreislaufwirtschaft im Abfallbereich bedarf es daher eines umfassenden Wertstoffgesetzes.
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Jede 2. Umweltklage vor Gericht erfolgreich
NABU-Zahl des Monats

Richter müssen in Leipzig über „Elbvertiefung“ entscheiden

Immer wieder kommt es vor, dass sich Genehmigungsbehörden nicht an geltendes Umweltrecht halten. Staatlich anerkannte Umwelt- und Naturschutzverbände sind dann gezwungen, zur Sicherung der Belange des wertvollen Naturerbes vor Gericht Klage gegen eine rechtswidrige Planung einzureichen. Im Durchschnitt geschieht dies in der Bundesrepublik pro Jahr etwa ein Dutzend Mal, mit weit überdurchschnittlichem Erfolg: Im Zeitraum von 2006 bis 2012 von Umweltverbänden geführte Verbandsklagen waren in gut 48 Prozent der Fälle ganz oder teilweise erfolgreich. Nicht berücksichtigt sind dabei Verfahren, die zwar abgewiesen wurden, aber trotzdem zu wichtigen Grundsatzentscheidungen im Sinne des Naturschutzes führten oder durch einen Vergleich konkrete Verbesserungen für den Naturhaushalt zur Folge hatten. Damit sind Verbandsklagen wesentlich erfolgreicher, als es bei den insgesamt von den Verwaltungsgerichten in Deutschland entschiedenen Hauptsacheverfahren der Fall ist. Hier liegt die Erfolgsquote nur bei etwa zehn bis zwölf Prozent.

Ein aus Umweltsicht bedeutendes Verbandsklageverfahren wird in den kommenden Monaten vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt: NABU, BUND und der WWF Deutschland klagen gegen die Elbvertiefung. Verhandlungsbeginn ist der 15. Juli 2014.
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Reif für die Insel
Am 7. Juli beginnen zwei außergewöhnliche „Natur-Stadt-Schule“-Projekte am Opfinger See

Vier Jahrzehnte lang wurde am großen Opfinger See Kies gefördert, nun dient er der Naherholung. Zudem entsteht ein Biotop und Artenschutzgebiet. Dabei helfen vom 7. bis 18. Juli Schüler und Schülerinnen der Tuniberg- und der Pestalozzischule. Im Rahmen der „Natur-Stadt-Schule“ übernehmen sie dort diverse Aufgaben.

Die „Natur-Stadt-Schule“ ist ein außergewöhnliches Angebot des Waldhauses Freiburg. Von November 2013 bis April 2015 erarbeiten dabei Mittelstufenschüler zehn Best Practice-Projekte, die dem Natur- und Artenschutz oder dem Naturerleben in Freiburg dienen. In einer Projektwerkstatt planen sie ihre Aufgaben, danach erhalten sie Areale im Umfeld der Stadt, auf denen sie bestehende Lebensräume aufwerten und neue erschaffen können. Die Ergebnisse sind vor Ort zu sehen und durch Hinweisschilder kenntlich gemacht.

Nächster Schauplatz der Natur-Stadt-Schule ist der Opfinger See, wo die Firma Peter nach 40 Jahren die Kiesförderung eingestellt hatte. Seit diesem Frühjahr befindet sich der See im Wandel. Im südlichen Teil lockt ein Naherholungsgebiet mit Liegewiese, Sportmöglichkeiten und Kiosk. Im nördlichen Teil entsteht ein Biotop und Artenschutzgebiet, das Besuchern nicht zugänglich sein wird.

Im mittleren Teil kann indes die Natur-Stadt-Schule aktiv werden. Vom 7. Juli ist die mobile Projektwerkstatt zwei Wochen lang am See im Einsatz. In Absprache mit der Naturschutzbeauftragten Dagmar Reduth und Markus Müller, dem Leiter des Forstreviers, haben die

Schüler ein Konzept erstellt, um den örtlichen Artenreichtum zu fördern. Kiesgruben wie am Opfinger Baggersee stellen nämlich seltene Ruderalflächen dar; das sind brachliegende Rohböden, die nach einer „Karriere“ als Abbruchgelände oder Kieshalde nicht mehr vom Menschen genutzt werden und nun trockenheitsliebenden Arten die Ansiedlung ermöglichen.

Mit der Einstellung der Kiesförderung verschwinden diese Trockenflächen in der Regel bald, da sich die Vegetation wieder ansiedelt. Um aber trockene Standorte auf Dauer zu erhalten, legt in der Woche vom 7. bis 11 Juli eine siebte Klasse der Tunibergschule in Opfingen eine große Trockenmauer aus Kalkbruchsteinen an.

Vom 14. bis 18. Juli widmen sich die Mädchen aus den siebten Klassen der Pestalozzi-Realschule dann mit einer anderen Aufgabe der Renaturierung. Im mittleren Bereich des Sees ist durch die Baggerarbeiten der Firma Peter eine kleine Insel entstanden. Den Flachwasserbereich zwischen dem Ufer und der Insel bepflanzen die Schülerinnen nun mit Schilf. Außerdem bauen sie eine Barriere aus Robinienpfählen im Wasser, um diesen Bereich dem Zutritt der Öffentlichkeit zu entziehen. Im geschützten Flachwasser können sich Amphibien dann ungestört entwickeln.

Seit November hat die Natur-Stadt-Schule bereits fünf Projekte im Stadtgebiet umgesetzt. So haben Schüler auf einer Streuobstwiese am Schönberg ein Habitat für den Steinkauz gestaltet, am Sternwaldeck ein Insektenhotel errichtet, für das Urban-Gardening-Projekt „Wandelgarten“ im Vauban ein Gartenhäuschen gebaut, am Seniorenheim Augustinum in St. Georgen eine Rasenfläche in eine Bienenweide umgewandelt und an der Anne-Frank-Schule eine Feuerstelle mit Sitzbänken errichtet. Die Wochenberichte der Schüler, Beschreibungen, Fotos und Standorte zu diesen Projekten sind auf www.waldhaus-freiburg.de nachzulesen.

Seit Herbst 2013 waren damit über 100 Schülerinnen und Schüler für den Natur- und Artenschutz oder die Förderung des Naturerlebens in Freiburg tätig. Die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg fördert das Projekt Natur-Stadt-Schule über einen Zeitraum von 18 Monaten mit einem Betrag von 99.000 Euro.
 
 



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