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Samstag, 18. Mai 2024
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Verschiedenes

 
Karlsruhe: Picknick in Karlsruher GrĂŒnanlagen erlaubt
Grillen nur an vier Stellen / Hinterher aufrÀumen selbstverstÀndlich

In Karlsruher GrĂŒnanlagen picknicken ist grundsĂ€tzlich erlaubt. Voraussetzung ist jedoch, dass die AbfĂ€lle sorgfĂ€ltig aufgerĂ€umt und entsorgt werden. So sollten etwa Essensreste in Zeitungspapier eingewickelt und in die heimische Biotonne gegeben werden. Darauf macht das stĂ€dtische Amt fĂŒr Abfallwirtschaft (AfA) aufmerksam.

FĂŒr Grillfreunde gelten andere Regeln, denn der Umgang mit offenem Feuer und die Entsorgung der glĂŒhenden Asche stellen besondere Anforderungen an den Grillplatz. Deshalb ist Grillen nur an vier Stellen im Stadtgebiet erlaubt. Es sind dies der Grillplatz Hardtwald (Friedrichstaler Allee 1), der Grillplatz Rennwiesen (Ettlinger Allee 3), der Grillplatz Oberwaldsee (Holderweg 54) sowie der Grillplatz Tiefentalstraße zwischen der Straßenbahnendstation Wolfartsweier und Hohenwettersbach.

Auch hier ist es selbstverstĂ€ndlich, Hinterlassenschaften nach dem Grillen zu entsorgen und den Grillplatz zu sĂ€ubern. GlĂŒhende Holzkohle oder Asche sollte vollstĂ€ndig gelöscht sein. Nach dem Erkalten können die Reste in die bereitgestellten AbfallgefĂ€ĂŸe geschĂŒttet werden.

Das AfA empfiehlt zudem, vorbereitetes Essen in Frischhaltedosen und GetrĂ€nke in Mehrwegflaschen mitzubringen. Leichtes Mehrweggeschirr und -besteck könne immer wieder genutzt werden und vermeide unnötigen Abfall. Von der Verwendung von Einweggrills rĂ€t das AfA ab. Sie verursachen viel MĂŒll und beschĂ€digen durch den direkten Bodenkontakt die GrĂŒnflĂ€chen.
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Fahrradhelme: Nur 3 von 18 Helmen schaffen das QualitĂ€tsurteil „Gut“
Nur 3 von 18 Fahrradhelmen im Test schneiden mit dem QualitĂ€tsurteil „Gut“ ab. Viele Modelle schĂŒtzen den Kopf vor allem beim Aufprall auf die Stirn und SchlĂ€fenpartie zu wenig. Jedoch gilt: Jeder Helm im Test mindert das Verletzungsrisiko deutlich gegenĂŒber dem Fahren ohne Helm. Die Ergebnisse sind in der August-Ausgabe der Zeitschrift test veröffentlicht.

Bei dem Fahrradhelm-Test der Stiftung-Warentest werden neue Forschungsergebnisse berĂŒcksichtigt. Die bisher in der Branche ĂŒblichen NormprĂŒfungen bezogen wichtige Unfallrisiken zu wenig ein, etwa wie lange ein Stoß auf den Kopf einwirkt. Die Risiken heftiger Drehbewegungen wurden bislang gar nicht untersucht. Die Tester erweiterten ihre PrĂŒfung des Unfallschutzes daher um diese Aspekte. Dabei setzten sie einen speziellen PrĂŒfkopf ein, der fĂŒr Crashtests von Autos entwickelt wurde.

Keiner der getesteten Helme bestand die neue „erweiterte StoßprĂŒfung“ mit „Gut“. Die besten Exemplare im Test meisterten sie immerhin „befriedigend“. Die Experten der Stiftung Warentest sind davon ĂŒberzeugt, dass die untersuchten Modelle noch nicht das Ende des Machbaren sind.

Neben dem Unfallschutz wurden vor allem die Handhabung und der Komfort untersucht. Wichtige Aspekte sind hier unter anderem, wie gut der Helm der individuellen Kopfform angepasst werden kann, und wie gut er den Schopf belĂŒftet. Drei der getesteten Modelle schnitten in diesem Teilbereich mit „Sehr gut“ ab. Ein weiterer erfreulicher Punkt: Keiner der Helme fiel negativ bei der SchadstoffprĂŒfung auf.

Der ausfĂŒhrliche Test Fahrradhelme erscheint in der August-Ausgabe der Zeitschrift test (ab 31.07.2015 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/fahrradhelme abrufbar.
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ASF beendet Versuch mit Pfandflaschenboxen
Zu Testzwecken hatte die Freiburger Abfallwirtschaft (ASF)
Ende April in Landwasser und in der Wiehre grĂŒne
Sammelboxen fĂŒr Pfandflaschen aufgestellt. Die neben
Altglascontainern platzierten Boxen sollen die BĂŒrgerinnen
und BĂŒrger motivieren, nicht mehr benötigte Pfandflaschen
dort zu entsorgen, statt sie zum Altglas zu werfen. Der
Versuch zielte darauf ab, sozial schwÀcheren Menschen das
Durchsuchen der Container zu ersparen und den RĂŒcklauf
von Mehrwegflaschen zu fördern.

Zum Bedauern der ASF wurde das Angebot nur wenig
genutzt. HĂ€ufig fanden sich Farbeimer, Fensterglas oder
SperrmĂŒllteile in den Sammelboxen, die von Mitarbeitern der
ASF-Stadtreinigung, vor allem nach Wochenenden, mit
erheblichem Aufwand entsorgt werden mussten. EnttÀuscht
Ă€ußert sich ASF-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Michael Broglin: „Es ist nicht
einzusehen, dass wir einen kostenlosen Service vorhalten fĂŒr
Menschen, die sich den Weg zu einem Recyclinghof ersparen
wollen“. Als Antwort auf die Zweckentfremdung der Boxen
bricht die ASF den Versuch zum 31. Juli ab und löst die
Sammelstellen auf.
 
 

 
KrĂ€uterfĂŒhrungen auf dem Mundenhof am 2. und 30. August
Neues Angebot in den Schulferien

In den Sommerferien bietet der Mundenhof an zwei Sonntagen ein
neues Programm fĂŒr die ganze Familie an. Wo ansonsten die Tiere
im Fokus stehen, dreht sich bei den FĂŒhrungen am Sonntag, 2.
August, und Sonntag, 30. August, alles um das Thema Pflanze.
Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden ĂŒberrascht sein, was es auf
dem GelÀnde des Mundenhofs alles zu sehen gibt.

Der etwa zweistĂŒndige Rundweg beginnt jeweils um 11 Uhr am
EingangsgebÀude neben ZMF-GelÀnde und Parkplatz. Auf dem Weg
zu den Trampeltieren, zur Exotischen Mitte und ĂŒber den HĂŒgel
zurĂŒck zum Haupteingang erzĂ€hlt KrĂ€uterpĂ€dagogin Gerlinde
Kurzbach Wissenswertes ĂŒber essbare heimische WildkrĂ€uter, aber
auch ĂŒber Heilpflanzen der nordamerikanischen HochgrasprĂ€rie, die
bei den Bisons angelegt wurde und nun in voller BlĂŒte steht.

Kosten: 10 Euro pro Person, 2 Euro pro Kind. Eine Anmeldung ist
nicht erforderlich.
 
 

 
WHO-Studie bestÀtigt: Glyphosat ist wahrscheinlich krebserregend
NABU: Bundesregierung muss Vorsorgeprinzip erst nehmen und Neuzulassung aussetzen

Das weltweit am meisten eingesetzte Herbizid Glyphosat ist wahrscheinlich krebserregend. Dies bestĂ€tigt eine am heutigen Tag veröffentlichte Monographie der internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation WHO. Die Wissenschaftler begrĂŒnden darin ausfĂŒhrlich ihre EinschĂ€tzung, wonach der Pestizidwirkstoff als „wahrscheinlich krebserregend“ klassifiziert wird. „Die Umwelt- und Gesundheitsbilanz von Glyphosat wird zunehmend kritisch bewertet. Es gefĂ€hrdet die menschliche Gesundheit und hat direkte und indirekte Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Daher wird es höchste Zeit, dass die Bundesregierung das Vorsorgeprinzip ernst nimmt und die Zulassung fĂŒr Glyphosat bis zur KlĂ€rung offener Fragen aussetzt“, so NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller.

FĂŒr Deutschland ist die Lage besonders brisant. Hier ist das Bundesinstitut fĂŒr Risikobewertung (BfR) federfĂŒhrend fĂŒr die EinschĂ€tzung des Totalherbizids mit dem Handelsnamen Roundup. Auf EU-Ebene ist es mitverantwortlich fĂŒr die Neubewertung der Zulassung bis Ende des Jahres und soll diese Frage fachlich vorbereiten. Als 2013 die EU-weite Zulassung fĂŒr Glyphosat auslief, wurde sie "mangels KapazitĂ€ten" des BfR kurzerhand bis 2015 verlĂ€ngert. Auch dieses Jahr deutet bislang alles auf eine abermalige VerlĂ€ngerung hin.

Der NABU fordert daher, dass die aktuelle Studie im laufenden Bewertungsverfahren ausfĂŒhrlich berĂŒcksichtigt und die Zulassung bis zur KlĂ€rung offener Fragen ausgesetzt wird. Zudem muss die Bundesregierung die Anwendungsbestimmungen fĂŒr Glyphosat verschĂ€rfen, um die Aufwandmengen deutlich zu reduzieren. Schließlich ist ein Verbot von Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich ĂŒberfĂ€llig, da hier das Risiko von Fehlanwendungen besonders groß ist.

Glyphosat ist das weltweit am hĂ€ufigsten eingesetzte Unkrautvernichtungsmittel – ĂŒber 700.000 Tonnen werden pro Jahr versprĂŒht. In Deutschland werden 6.000 Tonnen ausgebracht, wobei rund 39 Prozent aller AckerflĂ€chen behandelt werden. Auch im Hobbygarten und auf öffentlichen Wegen wird das Gift gerne gespritzt, um sich das Hacken des Unkrauts zu ersparen. Neben den direkten toxischen Effekten gefĂ€hrdet die Wirkung als Breitbandherbizid auch zahlreiche andere Organismen, denn durch die Vernichtung der Wildkrautflora gehen Nahrungsquellen und LebensrĂ€ume verloren.
 
 

 
NABU: Illegale Wolfstötungen hÀufen sich
Sieben tote Wölfe in nur sechs Jahren

NABU begrĂŒĂŸt Ermittlungen durch das Landeskriminalamt in Sachsen

Der NABU verurteilt den illegalen Abschuss eines Wolfes im Landkreis Görlitz. Das tote Tier war in der Nacht auf Sonntag unweit der Autobahn A4 bei Vierkirchen gefunden worden. „Innerhalb von nur sechs Jahren ist es inzwischen der siebte illegal getötete Wolf in Sachsen“, erklĂ€rte NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller.

Bis heute konnte in keinem der FĂ€lle ein VerdĂ€chtiger ausfindig gemacht werden. Daher begrĂŒĂŸt der NABU die Aufnahme der Ermittlungen durch das Landeskriminalamt. „Wir hoffen, dass durch den Einsatz des LKA der SchĂŒtze ermittelt werden kann und er oder sie entsprechend verurteilt wird. Ein illegal geschossener Wolf ist keine TrophĂ€e fĂŒr die heimische Wohnzimmerwand – es ist eine Straftat, die bis zu fĂŒnf Jahren Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann“, so Miller.

Über den nĂ€heren Fundort machte die Polizei aus ermittlungstaktischen GrĂŒnden zunĂ€chst keine Angaben. Die Tat soll sich dem Vernehmen nach bei Vierkirchen ereignet haben. „Das wĂ€re insofern bemerkenswert, als dass die letzten fĂŒnf Wolfstötungen alle in einem Umkreis von 40 Kilometern stattgefunden hĂ€tten. So wie Luchse in Bayern inzwischen ein als Bermudadreieck bekanntes Gebiet fĂŒrchten mĂŒssen, haben wir es wohl auch in Ostsachsen mit einem Ă€hnlichen Gebiet fĂŒr Wölfe zu tun“, so Miller.

In dem neuerlichen Abschuss sieht der NABU eine zunehmende VerschÀrfung der Diskussion um den Wolf in Sachsen. 2012 wurde das Wildtier auf DrÀngen des Landesjagdverbandes in das sÀchsische Jagdrecht aufgenommen, damit eine bessere Akzeptanz innerhalb der JÀgerschaft erreicht werden kann. Seither sind vier tote Wölfe in Sachsen gefunden worden.

Im Juni dieses Jahres hatte der BundesjĂ€gertag in Dresden ein Positionspapier zum Wolf veröffentlicht. Der NABU bedauert, dass sich der Deutsche Jagdverband (DJV) darin nicht klar zum Wolf als Teil der heimischen Fauna und als bedeutsamen Bestandteil des Naturhaushaltes bekennt. Der NABU appelliert daher an den DJV, das Thema Wolf positiv zu besetzen und – in seiner Rolle als anerkannter Naturschutzverband – den Wolf nicht weiter grundlegend als „Problemart“ darzustellen. „Das Nebeneinander von Wolf und Mensch ist möglich. Genau das sollte der Deutsche Jagdverband auch vermitteln. WĂŒrde der DJV seine Scheuklappen ein wenig öffnen, wĂ€re das fĂŒr die Akzeptanz des Wolfes sehr hilfreich“, so Miller.
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Ausverkauf der Natur abgelehnt
EuropĂ€er stimmen gegen Aufweichung des Naturschutzes / EU-weites NaturschutzbĂŒndnis mobilisiert rund 500.000 BĂŒrger gegen PlĂ€ne von KommissionsprĂ€sident Juncker

Berlin, 24.07.2015: Rund eine halbe Million EuropĂ€erinnen und EuropĂ€er haben sich in einer von der EU-Kommission initiierten Befragung gegen die Aufweichung des Naturschutzes in der EU ausgesprochen. Nie zuvor verzeichnete eine EU-Konsultation eine solche Resonanz. Dies ist vor allem auf die Mobilisierungsaktion von 120 Umweltorganisationen in den 28 Mitgliedstaaten zurĂŒckzufĂŒhren, bei der bislang 469.236 (Stand 23. Juli, 12:00 Uhr) Menschen fĂŒr eine Beibehaltung der bisherigen Naturschutzrichtlinien stimmten. Die Konsultation endet am Freitag, den 24. Juli, um Mitternacht.

Unter dem Motto "NatureAlert.eu“ hatten auch hierzulande der Bund fĂŒr Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU), WWF Deutschland sowie der Dachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) BĂŒrgerinnen und BĂŒrger aufgerufen, sich an der Konsultation zur Zukunft der EU-Naturschutzrichtlinien zu beteiligen. KommissionsprĂ€sident Jean-Claude Juncker habe mit der Befragung den Weg fĂŒr ein Naturschutzrecht ebnen wollen, das sich stĂ€rker an den Interessen der Wirtschaft orientiert, so der Vorwurf der UmweltschĂŒtzer. Es zeichnet sich jedoch ab, dass eine ĂŒberwĂ€ltigende Mehrheit der teilnehmenden BĂŒrgerinnen und BĂŒrger Junckers PlĂ€nen zur Änderung des Naturschutzrechts eine klare Absage erteilt hat. Anfang 2016 will die EU-Kommission beschließen, ob sie die Rechtsvorschriften Ă€ndern wird oder von den EU-LĂ€ndern eine bessere Durchsetzung der Regeln und mehr Finanzmittel einfordert.

Sollte Junckers Initiative Erfolg haben, befĂŒrchten die Umweltorganisationen eine massive SchwĂ€chung der Vorschriften zum Schutz von Arten, LebensrĂ€umen und Schutzgebieten. Konkret geht es um die EU-Vogelschutzrichtlinie, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und das weltgrĂ¶ĂŸte Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000. Die UmweltschĂŒtzer verweisen auf eine Vielzahl von Studien, wonach die Richtlinien bereits zur Rettung bedrohter Tierarten beigetragen haben. Seeadler, Kranich, Wildkatze und Biber gehe es dank ihnen heute wieder deutlich besser. Millionen Zugvögel wĂ€ren ohne sie auf ihrer Route in den SĂŒden zum Abschuss freigegeben. Auch wĂ€ren deutlich mehr Moore und Feuchtgebiete trockengelegt, die letzten unberĂŒhrten KĂŒstenabschnitte bebaut und viele Fledermausquartiere zerstört worden. Dass die Artenvielfalt insgesamt dennoch schwindet, liege vor allem an der naturzerstörerischen EU-Agrarpolitik sowie unzureichender Finanzierung durch EU-Haushalt und die Mitgliedstaaten, Personalmangel und zu laxer Durchsetzung der Richtlinien in den LĂ€ndern, kritisieren die UmweltverbĂ€nde.

Olaf Tschimpke, NABU-PrĂ€sident: "Die Naturschutzrichtlinien der EU haben schon Millionen von Zugvögeln das Leben gerettet und unzĂ€hlige NaturschĂ€tze vor der Zerstörung bewahrt. Jean-Claude Juncker sollte nicht funktionierende Gesetze aufbohren, sondern die Agrarpolitik reformieren, deren Subventionsmilliarden einen maßgeblichen Anteil am Schwund der Artenvielfalt haben."

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: "Proteste aus allen EU-LĂ€ndern haben in den vergangenen Wochen eindrucksvoll gezeigt, dass die Menschen von den Politikern in Europa aktive Hilfe beim Schutz des gemeinsamen Naturerbes erwarten. Was sie nicht wollen, ist das Herumzerren an Gesetzestexten, um kurzfristige Profitinteressen zu bedienen. KommissionsprĂ€sident Juncker muss nun dafĂŒr sorgen, dass die bewĂ€hrten Naturschutzrichtlinien der EU besser umgesetzt werden. Die ausreichende Finanzierung, auch in den deutschen BundeslĂ€ndern, ist dabei ein unverzichtbarer Baustein, praktische Hilfe bei der Lösung von Konflikten ein anderer."

Leif Miller, VizeprĂ€sident des DNR: „Die EU-Kommission muss endlich begreifen, dass fast 90 Prozent der Menschen in Europa den Verlust von Tier- und Pflanzenarten fĂŒr ein Problem halten. Dies haben knapp eine halbe Million EuropĂ€erinnen und EuropĂ€er in nur zehn Wochen eindrucksvoll unterstrichen, indem sie sich an der Kampagne beteiligt haben. EuropĂ€ische DeregulierungsbemĂŒhungen im Umwelt- und Naturschutz werden nur den Europaskeptizismus verstĂ€rken.“

Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz des WWF Deutschland: "Schutzgebiete sind eine lohnende Investition. Die Natura-2000-Gebiete der EU erfordern jÀhrlich sechs Milliarden Euro, erbringen aber im gleichen Zeitraum Umweltleistungen im Wert von bis zu 300 Milliarden Euro, zum Beispiel sauberes Wasser, Klimaschutz und ErholungsrÀume. Der Naturschutz ist ökonomisch hocheffizient und das Geld besser investiert als in Subventionen einer naturschÀdlichen Landwirtschaft und Regionalförderung."
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Studie belegt: EU-Vogelschutz wirkt
Große Erfolge bei bedrohten Arten in Deutschland

EU-Vogelschutzrichtlinie muss bleiben

Das Schicksal der bedrohten Vogelarten Europas ist in hohem Maße von den Naturschutzgesetzen der EuropĂ€ischen Union abhĂ€ngig. Dies ist das Ergebnis einer Studie, die heute im Fachmagazin „Conservation Letters“ veröffentlicht wurde. Darin analysierten Wissenschaftler die Bestandszahlen und Populationstrends aller europĂ€ischen Vogelarten, die im vergangenen Jahr von den Mitgliedstaaten an die EU-Kommission gemeldet werden mussten.

„Ob eine Vogelart zunimmt oder abnimmt, hĂ€ngt immer von mehreren Faktoren ab. Jetzt aber wissen wir endlich, was in Europa den grĂ¶ĂŸten Einfluss hat: NĂ€mlich, ob eine Art dank der EU-Vogelschutzrichtlinie von besonderen Schutzmaßnahmen profitiert – oder eben nicht. Nach den neuesten Erkenntnissen hat dies wesentlich grĂ¶ĂŸeren Einfluss auf die Entwicklung einer Art als beispielsweise der Klimawandel“, sagte NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke.

Im Jahr 1979 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der EuropĂ€ischen Gemeinschaft die Vogelschutzrichtlinie, die seither in der EU den Schutz wildlebender Vogelarten und ihrer LebensrĂ€ume regelt. Sie gilt weltweit als eines der fortschrittlichsten und erfolgreichsten Naturschutzgesetze. Wird eine Vogelart im Anhang 1 der Richtlinie gefĂŒhrt, mĂŒssen die Mitgliedstaaten besondere Maßnahmen ergreifen und die wichtigsten Vorkommensgebiete als Vogelschutzgebiete ausweisen. Derzeit fallen 181 Arten in diese Kategorie. „Durch die Studie wissen wir jetzt: Ist eine Vogelart im Anhang 1 gelistet, hat sie wesentlich bessere Chancen auf einen positiven Bestandstrend als andere Arten“, so Tschimpke. Neben den Schutzgebieten dĂŒrften sich auch EU-finanzierte Hilfsprojekte auszahlen, die dank der EU-Naturschutzrichtlinien umgesetzt werden können.

Eine zweite wichtige Erkenntnis der Studie: Je lĂ€nger die Vogelschutzrichtlinie in einem Land bereits gilt, desto besser fĂ€llt die Entwicklung der Anhang 1-Arten aus. In den neueren EU-Mitgliedstaaten sind die positiven Effekte noch schwĂ€cher ausgeprĂ€gt, doch in Deutschland – wo die Richtlinie seit 1979 greift – sind zum Teil spektakulĂ€re Bestandszunahmen zu verzeichnen.

So hat etwa der Schwarzstorch maßgeblich von der EU-Vogelschutzrichtlinie profitiert (Zunahme in den letzten 25 Jahren um 1655 Prozent), aber auch der Seeadler (393 Prozent), die Wiesenweihe (238 Prozent), der Wanderfalke (215 Prozent) und Kranich (415 Prozent). Ebenso verzeichnet die ehemals fast ausgestorbene Großtrappe inzwischen eine solide Bestandszunahme (119 Prozent in den letzten zwölf Jahren). Auch die BestĂ€nde weniger bekannter Arten wie des Mittelspechts und der gefĂ€hrdeten Singvogelarten Heidelerche, Blaukehlchen und Ortolan konnten sich dank der Schutzmaßnahmen wieder erholen.

Doch den Erfolgen stehen auch enorme Verluste in der Vogelwelt gegenĂŒber. Vor allem bei den ehemals hĂ€ufigen, weit verbreiteten und daher nicht durch Anhang 1 geschĂŒtzten Arten gibt es Verlierer. Dazu zĂ€hlen insbesondere Arten der Agrarlandschaft wie Rebhuhn (Abnahme um 95 Prozent in den letzten 25 Jahren), Kiebitz (minus 75 Prozent) oder Feldlerche (minus 34 Prozent). „Die EU-Agrarpolitik setzt mit ihren Subventionen genau die falschen Anreize. Sie fördert Naturzerstörung und lĂ€sst die Artenvielfalt im lĂ€ndlichen Raum ausbluten“, so Tschimpke. Dagegen könne auch die Vogelschutzrichtlinie nicht ankommen.

Statt die Agrarpolitik zu reformieren, unterzieht die EU-Kommission derzeit die beiden wichtigsten EU-Naturschutzrichtlinien einem so genannten „Fitness-Check“. Dieser soll untersuchen, ob die Regeln gelockert werden könnten. EU-KommissionsprĂ€sident Juncker fordert sogar das Ende einer eigenstĂ€ndigen EU-Vogelschutzrichtlinie. Dagegen haben sich jedoch in den vergangenen Wochen Hunderttausende EuropĂ€erinnen und EuropĂ€er in einer EU-weiten Online-Befragung ausgesprochen, die Sonntag endete. „Genau 520.325 BĂŒrgerinnen und BĂŒrger haben der EU-Kommission ein klares Signal gesendet: Sie wollen keine Aufweichung des Naturschutzes. Die Kommission darf dieses ĂŒberwĂ€ltigende Votum der Öffentlichkeit und die wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht wegen einiger Lobbyisten aus der Agrarindustrie ignorieren. Die Richtlinien wirken, funktionieren und mĂŒssen beibehalten werden“, so Tschimpke. Um die Richtlinien vor Ort umzusetzen, benötige es aber mehr Geld, Personal und den nötigen politischen Willen.
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