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Verschiedenes

 
NABU: Bei Verbrauchsgrenzwerten für Pkw zahlen Autofahrer und Klima drauf
Neuer Testzyklus muss realitätsnahen Verbrauch abbilden

Anlässlich der heutigen Abstimmung im EU-Parlament begrüßt der NABU, dass das Geschachere über künftige Verbrauchswerte von Pkw endlich ein Ende haben soll, warnt aber zugleich vor einer möglichen Aufweichung des Grenzwertes bei der anstehenden Reformierung des Prüfzyklus. Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Endlich wurde das neue Reduktionsziel fixiert. Leider sind dabei aber wesentliche Elemente einer klimafreundlichen Ausgestaltung auf der Strecke geblieben. Bereits die Festlegung auf einen Grenzwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer reizt das Potenzial möglicher Effizienzsteigerungen im Automobilbau nicht voll aus und kommt insbesondere den Herstellern des Premiumsegments mit ihren schweren, übermotorisierten Modellen weit entgegen. Zudem muss der Zielwert nun erst ein Jahr später als ursprünglich geplant erreicht werden, was den Anreiz verringert, zügig kleinere und sparsamere Motoren auf den Markt zu bringen. Das gefährdet letztlich auch die Einführung eines ambitionierten Zielwertes für das Jahr 2025. Es sind die Autofahrer und das Klima, die am Ende für den unnötig hohen Kraftstoffverbrauch draufzahlen.“

Zudem sei bei der geplanten Umstellung des aktuell gültigen Verfahrens zur Ermittlung des CO2-Ausstoßes bei neuen Automodellen darauf zu achten, dass hier nicht durch die Hintertür eine weitere Verwässerung des Verbrauchsgrenzwertes erfolge. Der künftig maßgebliche Standard „World-Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ (WLTP) werde zu höheren Verbrauchswerten der Fahrzeugflotten führen, da derzeit Abweichungen zwischen Testverbrauch und realem Fahrbetrieb von rund 30 Prozent aufträten. „Immer seltener decken sich die im Labor ermittelten Fabelwerte der Autohersteller mit dem Spritverbrauch auf der Straße. Dies ist gleichsam ärgerlich für die Kunden und für den Bundesfinanzminister, dessen Kfz-Steuereinnahmen sich am Normverbrauch orientieren. Autohersteller, Politik und Klimaschützer lügen sich etwas in die Tasche, wenn die Senkung der Spritverbräuche auf dem Prüfstand gefeiert wird, in der Realität davon aber immer weniger ankommt. Was wir brauchen sind Verbrauchsangaben mit Gewähr“, ergänzte NABU-Verkehrsexperte Dietmar Oeliger.
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Pflanzenblüte beginnt 19 Tage früher
NABU-Zahl des Monats

Klimawandel verändert heimische Tier- und Pflanzenwelt

Der Beginn der Vegetationsperiode in Deutschland hat sich im Zeitraum von 1961 bis 2005 um 19 Tage verschoben. Der Grund ist der Anstieg der Jahresmitteltemperatur, durch den sich die Vegetationsperiode im Mittel um insgesamt 25 Tage im Jahr verlängert hat. Der NABU weist darauf hin, dass die Veränderungen dieser wichtigen Umweltfaktoren einen deutlichen Einfluss auf die Tier- und Pflanzenwelt ausüben.

Arten und Lebensgemeinschaften hängen voneinander ab, so dass der verfrühte Beginn der Blüte Einfluss auf die davon abhängigen Insekten hat, die wiederum eine wichtige Nahrungsgrundlage für bestimmte Vogelarten darstellen. Können Zugvögel ihre Ankunfts- und Bruttermine nicht schnell genug an diese Veränderungen anpassen, fehlt ihnen diese Nahrung zur Aufzucht der Jungvögel. Vogelzugzeiten hängen jedoch gleichzeitig von der Nahrungsverfügbarkeit im Winterquartier und auf dem Zug ab, so dass sich in vielen Fällen eine für Zugvögel gefährliche Dopplung ergibt.

„Verlierer“ dieser Entwicklung sind Langstreckenzieher, heimische Brutvögel mit Winterquartieren in Afrika südlich der Sahara wie Trauerschnäpper, Nachtigall oder der Pirol. Eine Anpassung an die neue Situation fällt ihnen ungleich schwerer als Arten, die in Europa überwintern. Diese können ihre Zugzeiten recht flexibel der vorherrschenden Witterung anpassen. Das beste Beispiel dafür ist der Kranich: Immer weniger Kraniche fliegen bis ins traditionelle Winterquartier in Südwest-Spanien. Viele bleiben bereits in Süd-Frankreich und oder überwintern sogar zunehmend in Deutschland.
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Tödliche Gefahr für Europas Geier
NABU fordert Verbot von Schmerzmittel Diclofenac

Der NABU und sein internationaler Partner BirdLife International sowie die European Vulture Conservation Foundation fordern ein sofortiges Einsatzverbot des Wirkstoffes Diclofenac bei Tieren in Europa. Diclofenac ist ein starkes schmerz- und entzündungshemmendes Mittel, das für das beinahe komplette Aussterben aller Geierarten Indiens, Pakistans und Nepals verantwortlich ist. Die Tiere sterben qualvoll an Nierenversagen, sobald sie von Tieren fressen, die vor ihrem Tod mit diesem Mittel behandelt wurden. Nun droht eine Wiederholung dieser ökologischen Katastrophe in Europa. Obwohl für Geier unschädliche alternative Wirkstoffe existieren, wurde Diclofenac vor Kurzem für die Behandlung von Rindern, Schweinen und Pferden in Italien und Spanien, wo 80 Prozent aller europäischen Geier leben, zugelassen. In Deutschland ist der Wirkstoff verboten.

Nach Ansicht von Experten des NABU und von BirdLife International besteht damit die große Gefahr eines Geier-Massensterbens, das die Erfolge jahrzehntelanger Schutzmaßnahmen innerhalb weniger Jahre zerstören kann. Alle Geierarten leben ausschließlich von Aas und erfüllen damit als Gesundheitspolizei eine wichtige Rolle im Naturhaushalt. In Europa leben vier, durchweg seltene, Geierarten: Der kleinste von ihnen, der Schmutzgeier, gilt weltweit als gefährdet, der riesige Mönchsgeier – einer der größten Greifvögel der Welt – steht auf der Vorwarnstufe der Roten Liste. Die anderen beiden Arten, Gänsegeier und Bartgeier, können nach extremen Bestandstiefs inzwischen aufgrund jahrzehntelanger gezielter Artenschutzmaßnahmen gute Bestandserholungen vorweisen. Dafür haben die Europäische Union und mehrerer ihrer Mitgliedsstaaten viele Millionen Euro ausgegeben. „Seit einigen Jahren tauchen spanische Gänsegeier auf der Suche nach neuem Lebensraum auch regelmäßig wieder in Deutschland auf, so dass bereits Hoffnungen auf eine baldige Wiederansiedlung aufkommen“, erläuterte NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. „Die Einführung von Diclofenac in der Tiermedizin auf dem europäischen Markt gefährdet die Früchte der aufwändigen Schutzbemühungen.“

Auf dem indischen Subkontinent wurde Diclofenac in den 90er Jahren zur Behandlung von Rindern angewandt. Nach dem Tod der Tiere verblieb das Mittel im Körper der Kadaver, die von den damals Millionen zählenden Geiern gefressen wurden. Diese starben danach sehr schnell einen qualvollen Tod. In nur einem Jahrzehnt starben so etwa 99 Prozent aller Geier Indiens und damit standen einige der häufigsten und wichtigsten Vogelarten des Subkontinents unmittelbar vor dem Aussterben. Hinzu kam die Ausbreitung von Tollwut: Die Kadaver wurden nicht mehr entsorgt und die Zahl verwilderter Hunde explodierte. Das vollständige Aussterben der Geierarten konnte nur gestoppt werden, weil die Anwendung von Diclofenac bei Tieren auf Betreiben von Naturschützern aus dem von BirdLife International initiierten Netzwerk SAVE-Vultures verboten wurde. Heute können Vogelschützer erste Anzeichen einer Erholung der indischen Geierbestände erkennen.

Die EU und ihre Mitgliedsstaaten haben sich durch die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Gesetzgebung zu Tierarzneimitteln verpflichtet, Geier zu schützen und Mittel zu verbieten, die ökologischen Schaden anrichten können. „Ein sofortiges Verbot von Diclofenac für Tiere in der gesamten EU ist daher die einzig mögliche Lösung, um den europäischen Geiern das Schicksal ihrer Vettern in Indien zu ersparen“, so Lachmann. „Dies gäbe auch den Ländern in Afrika, wo noch mehr Geier leben, das richtige Signal, die Verbreitung des Mittels zu stoppen.“ Der NABU hat daher die Bundesregierung gebeten, bei der EU-Kommission eine europaweite Neubewertung und ein Verbot des Mittels zu verlangen.
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NABU: EU-Parlament geht voran, Umwelt- und Energieminister müssen nachziehen
Bundesregierung muss für mehr Klimaschutz werben

Anlässlich der ab heute in Brüssel stattfindenden Ratsgespräche der Umwelt- und Energieminister über die Klimaziele der EU bis 2030, an denen Bundesumweltministerin Hendricks teilnimmt, fordert der NABU von Europa mehr Anstrengungen im Klimaschutz. „Die Bundesregierung muss mit Blick auf den EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs Ende März alles daran setzen, auch Angebote an die noch skeptischen EU-Länder wie Polen zu richten, um diese für den Klimaschutz zu gewinnen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die Aussprache im Rat müsse dazu dienen, weiter Vertrauen aufzubauen.

Die Minister wollen mit ihrem Treffen den EU-Gipfel am 20. und 21. März vorbereiten, wo auch der Klimaschutz auf der Tagesordnung steht. „Wir brauchen ein deutliches Signal in Richtung der internationalen Staatengemeinschaft, dass die EU sich beim Klimaschutz an die Spitze stellt“, forderte Tschimpke. Die Umwelt- und Energieminister sollten sich daher dem Votum des EU-Parlaments vom Januar anschließen, neben Einsparungen von 40 Prozent bei Treibhausgasemissionen auch den Anteil der erneuerbaren Energien um 30 Prozent zu erhöhen und erstmals ein festes Ziel von 40 Prozent Energieeinsparung für das Jahr 2030 festzulegen.

Klarheit sollte auch in der Frage herrschen, welche Beiträge die einzelnen Mitgliedsstaaten zum Erreichen der EU-Ziele leisten sollen. „Es müssen Verbindlichkeiten geschaffen werden. Der Ansatz der EU-Kommission, jedes Mitgliedsland solle melden, was es zu tun gedenkt und am Ende schaut man mal, was unter dem Strich dabei herauskommt, ist zu wenig“, kritisierte NABU-Energieexperte Ulf Sieberg. Deutschland sei gefordert, als Vorreiter in Sachen Energiewende anderen Mitgliedsstaaten finanziell und technologisch unter die Arme zu greifen. Bereits in diesem Frühjahr müsse der Weg für den Erfolg eines neuen globalen Weltklimaabkommens geebnet werden, das 2015 dann auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris beschlossen werden soll.
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NABU fordert strenge Strafe für geplanten illegalen Wolfsfang
Prozess vor Amtsgericht Zossen beginnt

Zum Start des Prozesses um zwei illegale Fanganlagen vor dem Amtsgericht Zossen fordert der NABU strenge Strafen. Angeklagt ist der Geschäftsführer eines privaten Forstgutes. In dem Forstgut werden zahlreiche Schalenwildarten, insbesondere Rothirsche und Mufflons gehalten. Der NABU geht davon aus, dass störende Wölfe beseitigt werden sollten. Im Winter 2011/2012 wurden in Brandenburg, im Raum Baruth-Johannismühle (Landkreis Teltow-Fläming) zwei Zaunanlagen gefunden, die nach Einschätzung des NABU allein dazu angelegt worden waren, um illegal Wölfe zu fangen. Dies ist nach § 71 Bundesnaturschutzgesetz verboten. Weiterhin wird damit gegen den Tierschutz, das Jagd- und Forstrecht verstoßen.

Dabei handelt es sich um zwei Zaunanlagen von etwa drei Metern Höhe und einer Fläche von mehreren hundert Quadratmetern. In beiden Anlagen wurden jeweils drei Schafe gehalten. Es waren Eingänge von ca. ein Meter Höhe in der Art eingebaut, dass ein um den Zaun laufender Wolf in eine Schleuse gelangen und schließlich aus der Anlage nicht mehr entkommen könnte. Der Zaun war entsprechend der Schutztechnik für Herdenschutz gegen Wölfe mit einem Untergrabungsschutz versehen. Ein Wolf wäre damit dem Betreiber der Anlage hilflos ausgeliefert gewesen.

Es wäre auch denkbar gewesen, dass sich freilaufende Hunde in diese Fanganlagen verirren, was ebenso gegen das Tierschutz -und Jagdrecht verstoßen würde. Die Behauptung jedoch, man würde mit diesen Anlagen wildernde Hunde fangen wollen, wäre aus NABU-Sicht unsinnig, weil Übergriffe von Hunden auf Wild in Brandenburg selten und maximal sporadisch auftreten. Aus Sicht des NABU ist der illegale Fang von Wölfen nicht nur billigend in Kauf genommen worden, sondern war gezielt die Funktion der Anlage. NABU-Wolfsexperte Markus Bathen: „In dieser Anlage vereinigten sich die Erfahrungen aus historischen Wolfsfanganlagen mit den neuesten Erkenntnissen, wie Zäune beschaffen sein müssen, um für Wölfe unüberwindbar zu sein. Sinn und Zweck der Anlage war allein der Fang von Wölfen.“

Seit 2007 ist das Vorkommen von Wölfen in dieser Region nachweislich belegt. Im August 2007 wurde in der benachbarten Rochauer Heide ein illegal erschossener Wolf gefunden. Ein Täter konnte nie ermittelt werden. Wölfe sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Tierart. Eine Nachstellung ist nach § 71 Bundesnaturschutzgesetz verboten und kann mit einer Strafe bis zu fünf Jahren Haft oder bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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NABU: Engagement gegen Elfenbeinhandel wird zur tödlichen Bedrohung
Rangerfonds unterstützt Wildhüter in Afrika

Anlässlich des Internationalen Tages des Artenschutzes am kommenden Montag (3. März) verweist der NABU auf die zunehmende Wilderei in afrikanischen Nationalparks. Täglich töten Wilderer etwa 100 Elefanten in Afrika. In den siebziger Jahren gab es auf dem Kontinent noch 1,2 Millionen Elefanten; heute sind es weniger als 440.000. Allein im vergangenen Jahr wurden mehr als 45 Tonnen Elfenbein weltweit beschlagnahmt. Der Hauptanteil des gewilderten Elfenbeins geht nach China, wo er zu Amuletten und Statuen verarbeitet wird. „Die Schmuggler sind keine armen Landbewohner, die ihren Lebensunterhalt verdienen müssen, sondern skrupellose Geschäftemacher, die oft in Drogenschmuggel und Terrorismus verstrickt sind“, sagte NABU-Vizepräsident Thomas Tennhardt. „Im Kampf gegen diese Elfenbein-Mafia verlieren immer mehr Wildhüter ihr Leben oder werden schwer verletzt. Zur Ausrüstung der Wilderer zählen meist halb- oder vollautomatische Schusswaffen.“

Nach Angaben der „International Ranger Foundation“ wurden im Jahr 2013 weltweit mehr als 85 Wildhüter während ihres Dienstes ermordet, etwa die Hälfte von ihnen in Afrika. Wird ein Ranger im Einsatz für den Natur- und Artenschutz getötet oder verletzt, verlieren seine Angehörigen nicht nur einen geliebten Menschen, sondern meist auch das Haupteinkommen für die ganze Familie. Aus diesem Grund hat die NABU International Naturschutzstiftung den Rangerfonds ins Leben gerufen. Mit dem Geld aus diesem Fonds können Ranger in der Ausübung ihres gefährlichen Berufs unterstützt werden, beispielsweise durch eine verbesserte Ausbildung und Ausrüstung. Zudem greift NABU International mit dem Rangerfonds den Familien verletzter oder getöteter Wildhüter in Äthiopien unter die Arme. Seit Anfang dieses Jahres wurde dies auf Kenia ausgeweitet, wo die staatliche Wildschutzbehörde „Kenya Wildlife Service“ mit Hilfe der Spendengelder sicherstellt, dass die Kinder der getöteten Ranger zu einer weiterführenden Schule oder zur Universität gehen können.

Wie viele andere Natur- und Tierschutzorganisationen weisen der NABU und die NABU International Naturschutzstiftung darauf hin, dass die immer wieder diskutierte Lockerung des Marktes für Elfenbein aus vielen Nachhaltigkeitsgründen unvertretbar ist. „Daher fordern wir ein absolutes Verbot des internationalen und nationalen Elfenbeinhandels“, sagte Dr. Barbara Maas, Leiterin Artenschutz der NABU International Naturschutzstiftung.

Zudem fordert der NABU gemeinsam mit vielen anderen Verbänden das in Deutschland lagernde beschlagnahmte Elfenbein zu vernichten, um es unbrauchbar und für Diebe uninteressant zu machen. „Es muss zudem dringend eine zentrale Erfassungsstelle für eingeführtes Elfenbein in Deutschland eingerichtet werden, damit Missbrauch öffentlich gemacht werden kann“, so Maas.



Terminhinweis und Einladung zur Veranstaltung „Gefahr für Wildhüter in Afrika – Die Folgen der Wilderei für Menschen und Tierwelt“



Termin: Sonntag, 9. März 2014, 11:00 Uhr

Ort: Internationale Tourismus-Börse (ITB), Berlin (Halle 4.1., „Adventure“-Bühne)


mit: Thomas Tennhardt, NABU-Vizepräsident und Vorsitzender der NABU International Naturschutzstiftung

Werner Schröder, Sprecher der NABU-Bundesarbeitsgruppe Afrika

William Kiprono, Geschäftsführer des Kenya Wildlife Service

Edwin Wanyonyi, stellvertretender Geschäftsführer, Kenya Wildlife Service
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Karlsruhe ist Carsharing-Hauptstadt Deutschlands
Bundesverband CarSharing legt in Berlin Jahresbilanz vor

OB Mentrup: stadtmobil und andere Anbieter leisten wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in Städten

Karlsruhe ist die "Carsharing-Hauptstadt Deutschlands". Mit nahezu zwei Carsharing-Autos pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt die Fächerstadt mit deutlichem Abstand vor den nachfolgenden Großstädten und hat ihre Spitzenposition im jüngsten Städtevergleich des Bundesverbands CarSharing (bcs) erfolgreich behauptet. Im Rahmen der bcs-Bilanzpressekonferenz 2013 am gestrigen Donnerstag in Berlin betonte Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup: „Das Autoteilen entlastet die Innenstadt vom Individualverkehr, reduziert die Abgasbelastung und macht sich auch im privaten Budget der Nutzenden positiv bemerkbar. Der Karlsruher Anbieter 'stadtmobil' und alle anderen Carsharing-Anbieter leisten einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für die Lebensqualität in unseren Städten.“

Das Erfolgsrezept von "stadtmobil" in Karlsruhe als einem der ältesten Carsharing-Anbieter in Deutschland sieht das Stadtoberhaupt im Dreiklang aus "einfachem Handling, flächendeckender Verfügbarkeit und günstigen Tarifen". "stadtmobil" hatte erst im vergangenen November Platz eins im Ranking des "Automobilclub Mobil" in Deutschland belegt. "stadtmobil" konnte in puncto Verfügbarkeit und Preis die Wettbewerber mit teils großen Konzernen im Hintergrund weit hinter sich lassen. Das Karlsruher Carsharing-Unternehmen bietet an 200 Stationen 660 Fahrzeuge an - darunter 570 PKW, 75 Busse und Transporter sowie sechs Elektro- und neun Hybridfahrzeuge. Bei 10.000 Teilnehmern und 12.500 Fahrtberechtigten steht damit statistisch 19 Fahrerinnen und Fahrern ein Fahrzeug zur Verfügung - im Bundesdurchschnitt liegt die Quote bei eins pro 42. Pro Monat werden rund 20.000 Fahrten absolviert, die gesamte Fahrzeugflotte legt pro Jahr rund 20 Millionen Kilometer zurück.

Der bcs stellt in seinem Jahresbericht einen anhaltenden Carsharing-Boom fest. Anfang 2014 waren 757.000 Teilnehmer bei den etwa 150 deutschen Carsharing-Anbietern registriert, was im Vergleich zum Vorjahr einem Zuwachs von 67,1 Prozent entspricht. Bei stationsbasierten Angeboten waren 320.000 Teilnehmer registriert (plus 50.000), bei stationsunabhängigen („free floating“) Angeboten 437.000 Nutzer (plus 254.000). Erstmals hat die Quote der Carsharing-Teilnehmer bezogen auf die führerscheinfähige Gesamtbevölkerung ab 18 Jahren damit die 1 Prozenthürde übersprungen (1,13 Prozent). Diesen Nutzern stehen 7.700 Fahrzeuge an 3.900 Stationen im stationsbasierten Carsharing und 6.250 Pkw in stationsunabhängigen Angeboten zur Verfügung. Durchschnittlich 42 Nutzer teilen sich ein Fahrzeug im stationsbasierten Carsharing, 70 Nutzer bei den stationsunabhängigen Angeboten.

Die Rangfolge im bcs-Städtevergleich zur Fahrzeugdichte pro 1.000 Einwohner bei kombinierter Wertung stationsbasierter und frei im Straßenraum verfügbarer Angebote sieht Karlsruhe mit 1,76 Carsharing-Autos pro 1.000 Einwohner klar vor Düsseldorf (0,91), München (0,64), Stuttgart (0,58) und Berlin (0,55).
 
 

 
„Hohe Qualität und tragbare Kosten im Wohnungsbau“
FSB erhält Deutschen Bauherrenpreis für Miet- und Eigentums-Projekt „Haslacher / Uferstraße“

Freiburg, 19. Februar 2014. Die Freiburger Stadtbau GmbH (FSB) wurde heute in Berlin mit dem Deutschen Bauherrenpreis für „hohe Qualität und tragbare Kosten im Wohnungsbau“ ausgezeichnet. Die FSB erhielt damit die im Bereich des Wohnungsbaus wichtigste bundesweit ausgelobte Auszeichnung für das Neubauprojekt „Haslacher / Uferstraße“. Der Preis wird von der Arbeitsgruppe KOOPERATION des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, des Bundes Deutscher Architekten (BDA) und dem Deutschen Städtetages vergeben. Freiburgs Baubürgermeister Prof. Dr. Martin Haag und FSB-Geschäftsführer Ralf Klausmann nahmen die Auszeichnung gemeinsam mit den Architekten Hermann Binkert und Thomas Melder entgegen.
Ausschlaggebend für die Auszeichnung ist das sozial ausgewogene Wohnkonzept, dass beispielhaft Eigentumswohnungen sowie Mietwohnungen mit und ohne Belegungsrechte vereint. Die 5 Gebäude wurden im Passivhausstandard gebaut und erfüllen die Richtlinien der Freiburger-Energie-Effizienzhaus-Standard 40. Alle 34 Eigentumswohnungen und 47 Mietwohnungen sind barrierefrei erschlossen. Die Zwei-Zimmer-Wohnungen verfügen zusätzlich über barrierefreie Bäder. Für unterschiedliche Generationen entstand somit qualitativ hochwertiger aber dennoch erschwinglichen Wohnraum. „Auf einer ehemaligen Brachfläche ist ein neues, zukunftsweisendes Vorzeigeobjekt entstanden, das herausstellt, wie erfolgreiche Stadtentwicklung aussehen kann“, so Baubürgermeister Prof. Dr. Martin Haag. „Ich freue mich sehr, dass das Projekt hierdurch bundesweit Anerkennung findet.“ Auch Ralf Klausmann, Geschäftsführer der Freiburger Stadtbau GmbH freut sich über die Auszeichnung: „Die Gebäude bilden durch die Kombination aus preisgünstigen Eigentumswohnungen sowie freifinanzierten und öffentlich geförderten Mietwohnungen für Familien und ältere Menschen eine wichtige Grundlage für generationsübergreifende Wohnformen, die für eine gute Durchmischung und stabile Bewohnerstrukturen im Quartier sorgen.“

Durch die neue Bebauung und die damit verbundene Schaffung von neuen Parkplätzen wurde die städtebauliche Erschließung optimiert und die Parkplatzsituation im Quartier deutlich verbessert.

Ãœber die Freiburger Stadtbau:
Die Freiburger Stadtbau GmbH (FSB) gehört dem Unternehmensverbund an, zu dem auch
die Freiburger Stadtimmobilien GmbH & Co. KG (FSI), die Freiburger Kommunalbauten
GmbH & Co. KG (FKB) und die Regio Bäder GmbH (RBG) gehören. Der Verbund deckt die
Bereiche Wohnungs- und Städtebau, Wohnungs- und Grundstücksverwaltung, Gebäudesanierung und Führung von städtischen Bädern und Parkgaragen ab. Mit über 11.000 Wohnungen, davon ca. 9.000 eigene Wohnungen, ist die FSB die größte Wohnungsbaugesellschaft in Südbaden.
 
 



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