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Verschiedenes

 
NABU schlägt Fonds zur Förderung von Elektroautos vor
Markthochlauf von E-Autos bisher gescheitert – finanzieller Anreiz nötig

Im Vorfeld der Beratungen im Deutschen Bundestag zum Elektromobilitätsgesetz und angesichts geringer Zulassungszahlen von Elektroautos schlägt der NABU die Einrichtung eines Fonds zur Förderung von effizienten Fahrzeugen vor. So könnten Käufer eines Autos mit Kohlendioxid-Emissionen von bis zu 50 g/km gestaffelt mit mehreren Tausend Euro gefördert werden. Diese Werte erreichen derzeit insbesondere rein batterieelektrische Fahrzeuge und (Plug-In)-Hybride. Die Gegenfinanzierung solle über eine Abgabe auf überdurchschnittlich verbrauchsstarke Pkw oder aber eine Mineralölsteuererhöhung von beispielsweise zwei Cent je Liter sichergestellt werden. Die kostenneutrale Ausgestaltung über eine solche Bonus-Malus-Regelung hätte gleich zweifaches Potenzial: So könnte der Absatz klimafreundlicher Niedrigemissionsfahrzeuge im Sinne einer Kaufprämie befördert, gleichzeitig aber besonders ineffiziente und klimaschädliche Fahrzeuge mit einer Art zweckgebundenen „Sonderabgabe“ sanktioniert werden. Um eine Dauersubvention von vornherein auszuschließen, sollte die Förderung degressiv, also mit den Jahren abnehmend, ausgestaltet werden.

NABU Bundesgeschäftsführer Miller: „Der Markthochlauf von Elektroautos ist bisher in Deutschland gescheitert. Die Einrichtung eines Fonds kann die Elektromobilität in Deutschland endlich in Fahrt bringen. Es ist kein Geheimnis, dass sich die Bundesregierung teilweise bereits mit dem Gedanken anfreundet, Kaufanreize für E-Autos zu schaffen. Dann bitte jetzt und bitte mit ökologischer Lenkungswirkung. Damit die Förderung einer bestimmten Antriebsart jedoch nicht zulasten der Allgemeinheit geht, müssen auf der anderen Seite jene für die anfallenden Kosten aufkommen, die durch die Anschaffung einen besonders verbrauchsstarken Fahrzeugs Umwelt und Klima übermäßig schaden.“

Der NABU schlägt vor, dass derjenige, der den aktuell gültigen Grenzwert von 130 g CO2/km überschreitet, zur Einzahlung in den Fonds herangezogen wird. Dabei sollte gelten: Je sparsamer das Fahrzeug, desto größer der aus dem Fonds gewährte Bonus und umgekehrt, je klimaschädlicher ein Fahrzeug, desto höher die Zahlung an den Fonds. Entscheidend sei jedoch, dass durch höhere Stückzahlen Skaleneffekte erreicht und der Preisabstand zum Auto mit Verbrennungsmotor verkleinert wird.

NABU-Verkehrsexperte Dietmar Oeliger: „Die Bundesregierung verfährt bisher nach der Devise ,Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass‘. Sie will bis zum Jahre 2020 eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen sehen. Gleichzeitig soll aber um jeden Preis vermieden werden, dass die Finanzierung zu Lasten besonders klimaschädlicher Fahrzeuge geht. Zahlen soll nach dem Willen der Autoindustrie die Allgemeinheit. Diese Strategie ist sozial ungerecht und zum Scheitern verurteilt.“

Aus NABU-Sicht müssten 2015 wesentliche Weichenstellungen hin zu mehr Elektromobilität vorgenommen werden. Andere Märkte wie Norwegen oder die USA seien auch deshalb deutlich erfolgreicher, weil die höheren Anschaffungskosten von E-Autos gegenüber solchen mit klassischen Verbrennungsmotoren durch finanzielle Anreize abgefedert würden. Wenn Deutschland den Anschluss nicht verpassen und den Verkehrssektor in Richtung Klimaschutz lenken wolle, komme man hierzulande nicht um monetäre Ausgleichsmechanismen herum. „Das Elektroauto hat nach wie vor mit zahlreichen Akzeptanzproblemen zu kämpfen, obwohl klar ist, dass für eine emissionsfreie Mobilität auf Basis erneuerbarer Energien kein Weg an ihm vorbeiführt. Angesichts niedriger Kraftstoffpreise an den Tankstellen verschärft sich das Problem derzeit jedoch noch einmal. Auch die geplante Sonderabschreibung für die gewerbliche Nutzung von E-Fahrzeugen reicht allein nicht aus. Die Freigabe von für Busse und Taxen vorgesehene Busspuren für Elektroautos lehnt der NABU sogar ab“, sagte Oeliger.
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ÖKO-TEST Lebensversicherungen
Kunden auf Nulldiät
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen BaFin?

Deutschlands Lebens- und Rentenversicherer klagen derzeit bitter über die anhaltende Niedrigzinsphase. Eine aktuelle ÖKO-TEST-Analyse zeigt jedoch, dass die Branche weiterhin gute Gewinne einfährt, was sie jedoch geschickt verbirgt. Nur von den Kunden fordert sie Verzicht. Zu Recht?

Im Jammern sind die Versicherer echte Weltmeister. Woche für Woche ist in den Medien zu lesen und hören, wie hart sie aufgrund der niedrigen Zinsen kämpfen müssen. ÖKO-TEST wollte es in der aktuellen Februar-Ausgabe nun genau wissen und hat einen Blick in die Bilanzen von 66 deutschen Lebensversicherern geworfen. Das Verbrauchermagazin hat außerdem recherchiert, ob Kunden wie vorgeschrieben an den Gewinnen beteiligt oder stattdessen zur Kasse gebeten werden.

Dabei zeigte sich: Von einer Notlage der Branche ist nach wie vor nicht die geringste Spur zu sehen. Im Gegenteil: Bislang brummt das Neugeschäft, 2013 sind die Beitragseinnahmen sogar stärker gestiegen als noch im Vorjahr und die Kapitalanlagen, in denen umgerechnet immer noch 68,8 Milliarden Euro an stillen Reserven stecken, werfen geradezu traumhafte Gewinne ab. Mit durchschnittlich 4,49 Prozent ist die Nettoverzinsung aus Kapitalanlagen nicht nur üppig, sondern seit Jahren auch erstaunlich stabil. Die Versicherer haben also keine Probleme, ihre Garantieleistungen zu erbringen. Sie könnten den Kunden vielmehr auch noch ordentliche Überschüsse gewähren.

Tun sie aber nicht. Im Gegenteil. Die Beteiligung der Kunden an den Überschüssen geht immer weiter zurück. Statt wie früher zu 90 Prozent am Rohgewinn beteiligt zu werden, liegt die Quote jetzt im Schnitt nur noch bei 63,47 Prozent, bei einzelnen Versicherern sogar unter 40 Prozent. Ein Grund dafür ist die Zinszusatzreserve. Die müssen die Versicherer bilden, um ihre Garantieleistungen auch im Fall einer extrem langanhaltenden Niedrigzinsphase weiter erfüllen zu können. Finanzieren lassen sie sich den Aufbau dieses Reservepuffers aber von den Kunden. Die müssen dafür erst einmal kräftig auf Überschüsse verzichten. 2013 gingen im Schnitt bereits knapp 30 Prozent vom gesamten Rohgewinn für den Aufbau der Zinszusatzreserve drauf. Das ist in Österreich verboten. Dort müssen die Versicherer zwar ebenfalls eine Zinszusatzreserve bilden. Die darf aber nicht zu Lasten der Überschussbeteiligung der Kunden gehen. Österreichs Versicherer müssen sie allein aus Unternehmensmitteln stemmen. Hierzulande schneiden sich die Versicherer selbst dagegen eine immer dickere Scheibe vom Gewinnkuchen ab und setzen nur die Kunden auf radikale Zinsdiät. Mehr noch: Der einzelne Kunde hat nicht einmal die Gewähr, dass er von dem Geld jemals etwas wieder sieht. Dabei handelt es sich nicht um Peanuts. Per Ende 2014 liegen insgesamt bereits rund 20 Milliarden Euro in diesem Reservetopf. Tendenz: stark steigend. Das wirft die Frage auf, ob diese Form der "Finanzierung und Gegenfinanzierung der Zinszusatzreserve", wie es die Branche nennt, mit Blick auf die Kundenverträge rechtlich überhaupt zulässig ist. Der Bund der Versicherten erwägt jedenfalls, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die BaFin einzureichen.
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Störung im Atomkraftwerk Fessenheim vom 09.04.2014
Beim Befüllen von Wassertanks gab es zunächst eine Verstopfung eines Überlaufrohres
im nicht-nuklearen Bereich. Dadurch kam es zu einem Überlauf des Tanks und zu Überflutungen (Wassereintritt) in den Leittechnik-Schränken des Reaktorschutzsystems. Daher musste der Reaktor abgeschaltet werden. Die Leistungsregelung bzw. eine reguläre Abschaltung des Reaktors war nicht mehr möglich, da die Steuerstäbe im Reaktor durch die ausgefallene Leittechnik nicht mehr normal (= elektrisch) eingefahren werden konnten. Eine Reaktor-Schnellabschaltung mit den Steuerstäben (= Einfallen der Steuerstäbe in den AReaktorkern durch die eigene Schwerkraft) wäre wohl noch möglich gewesen (dies ist aber nur für den äußersten Notfall vorgesehen, wird daher nur als „ultima ratio“ praktiziert und birgt außerdem eigene weitere Risiken).

Der Betreiber (EDF) hat sich daher zur Abschaltung des Reaktors für eine dritte Möglichkeit, die sogenannte Aufborierung des Kühlwassers, entschieden (Zuführung von Kühlwasser, das mit Bor versetzt ist, welches die Neutronen „einfangen“ kann und so die Kernspaltungen unterbricht). Damit wurde der Reaktor letztendlich abgeschaltet. Hinzu kam, dass der Primärkreislauf des Reaktors dabei offensichtlich zu schnell bzw. mit zu kaltem borhaltigem Kühlwasser gespeist wurde. Dies hätte an bestimmten Stellen des Primärkreislaufs eventuell zu einem sogenannten Sprödbruch führen können. Teilweise wurden während der Störung auch betriebliche Sicherheitsvorschriften missachtet.


Fazit

Die Störung im nicht-nuklearen Teil des AKW Fessenheim konnte sich auf den nuklearen Teil und sogar auf das Reaktorschutzsystem auswirken; dies war offenbar seitens des Betreibers EDF nicht erwartet bzw. dafür konstruktiv nicht vorgebeugt worden.
TRAS und Öko-Institut bezeichnen beide die Störung als schwerwiegend. Die Einstufung der EDF in INES-Stufe 1 (siehe unten) steht dazu ein Stück weit im Widerspruch. Die Schwere der Störung ging aus der damaligen Meldung der EDF in keiner Weise hervor. Die Tragweite wurde erst Monate später kommuniziert und bekannt.


Weitere Hinweise

Die EDF hat die obigen Vorkommnisse nach der Internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 1 (= Störung) eingeordnet (von 7 möglichen Stufen) – die Stufe 1 muss nicht der IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation in Wien) gemeldet werden.
Die Störung vom 09.04.2014 wurde auch in der Sitzung des Deutschen Begleitausschusses Fessenheim beim Regierungspräsidium Freiburg am 08.10.2014 behandelt. Dazu liegt jedoch noch kein Protokoll vor.


 
 

 
AKW Fessenheim
Französische Elektrizitätsgesellschaft legt kurzfristig
Antrag für das AKW Fessenheim zu Neugenehmigung der
Einleitung von Abwasser in den Rhein und der Wasserentnahme vor

Nur 21 Tage Zeit für Einspruch –TRAS hat noch
rechtzeitig umfangreiche Stellungnahme gegen
Bewilligung eingereicht – Stadt Freiburg unterstützt
TRAS

TRAS, der Trinationale Atomschutzverband am Oberrhein,
erhebt im Namen seiner Mitglieder, zu denen auch die Stadt
Freiburg gehört, Einspruch gegen den Antrag der französischen,
staatlichen Elektrizitätsgesellschaft (EdF). Freiburg konnte dazu
keine Stellungnahme abgeben, da die Stadt keine
Rheinanliegerin ist.

Die EdF hatte am 1. Dezember 2014 kurzfristig bei der
französischen Atomaufsichtsbehörde (ASN) einen Antrag für eine
Neugenehmigung für die Entnahme von Wasser und die
Einleitung von Abwässer in den Rhein in dem von ihr betriebenen
Atomkraftwerk (AKW) in Fessenheim gestellt.

Die bisherigen Genehmigungen stammen aus der Anfangszeit
des AKW vor rund 36 Jahren und gelten als veraltet. Diese
Tatsache hat TRAS, in dem die Stadt seit vielen Jahren Mitglied
ist, schon mehrfach in Frankreich vor Gerichten und bei der ASN
geltend gemacht, bislang aber leider ohne Erfolg. Insofern fühlen
sich TRAS und seine Mitglieder durch das nunmehr angestrengte
neue Genehmigungsverfahren bestätigt.

Nur 21 Tage Zeit blieb den Betroffenen auf beiden Seiten des
Rheins, die mehr als 2000 Seiten – und nur online verfügbaren –
Unterlagen zu lesen und Einspruch einzulegen. Der Grund für
den Antrag der EdF ist, dass das AKW Fessenheim bislang keine
rechtsgültige Genehmigung für die Entnahme von Rheinwasser
und die Einleitung von chemisch und radioaktiv belasteten
Abwässern hat. TRAS hat diese Tatsache seit Jahren vor den
Gerichten kritisiert. Dieser Antrag auf eine Bewilligung ist vor
dem Hinblick, dass die französische Regierung das AKW in
einem Jahr stilllegen will, nicht glaubwürdig.

Die Stellungnahmen mussten zudem bei der EdF und nicht bei
der eigentlich zuständigen Aufsichtsbehörde, der ASN,
eingereicht werden. Dieses Verfahren erscheint ungewöhnlich
und ist vom Grundsatz her problematisch, da die EdF
Antragstellerin mit eigenen Interessen ist und vermutet werden
muss, dass sie die eingehenden Stellungnahmen entsprechend
bewertet.

Der Antrag der EdF für eine Genehmigung der Einleitung von
Abwärme und von radioaktiv und chemisch belasteten
Abwässern in den Rhein widerspricht aus Sicht der TRAS
geltenden französischen und europäischen Rechtsnormen.
Wesentliche Umweltaspekte werden nicht oder nur mangelhaft
berücksichtigt. Die Anforderungen der
Umweltverträglichkeitsprüfung sind deshalb nicht erfüllt.
 
 

 
Karlsruhe: Wer ist wer?
Tiertafeln stellen einige Zooindividuen in Kurzportraits vor

Casperle, das ist der Esel mit dem grauen Fell, wie sich dies für ein „Grauchen“ gehört. Aber auch bei den Langohren gibt es unterschiedliche Fellfarben. So ist Casperles Partnerin Carla an ihrem dunklen Fell zu erkennen. Tafeln an manchen Gehegen informieren seit Kurzem Besucherinnen und Besucher des Zoologischen Stadtgartens über das eine oder andere Tierindividuum. Mit Fotos stellen sich Carla und Casperle vor. Die Tiertafeln informieren darüber, dass Casperle gerade kürzlich, am 6. Januar, Geburtstag hatte und nun neun Jahre alt ist. Carla wird im Sommer fünf Jahre alt.

Auch bei den Roten Panda stellen sich Amod und Akuti den Betrachtern vor. Oder bei den Eisbären: Vitus ist natürlich der größte der Gruppe. Er ist zudem oft mit geneigtem Kopf zu sehen. Larissa wiederum hat ein rundliches Gesicht, und die Dritte der Eisbärengruppe, Nika, ist am länglichen Gesicht zu erkennen. Wer ist wer: Auch bei den Schimpanse, den Elefanten oder Giraffen kann jeder diese Frage künftig dank der Kurzportraits beantworten.
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Verbraucher wollen weniger Verpackungen, dafür regionales Obst und Gemüse
Der Handel muss auf klares Kunden-Votum reagieren

Deutschlands Verbraucher würden es begrüßen, wenn regionale Obst- und Gemüsesorten im Supermarkt angeboten werden – am besten ohne Plastikverpackung. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des NABU. Befragt wurden mehr als eintausend Kunden, wie und wo sie ihr Obst und Gemüse kaufen und was sie sich vom Handel wünschen.

Besonders hoch im Kurs steht bei Verbrauchern Regionalität. Drei von vier Kunden äußerten Interesse an regionalen und speziellen Obst- und Gemüsesorten. Auch im Hinblick auf Verpackungen an der Obsttheke geben die Verbraucher ein klares Votum ab: 76 Prozent der Befragten bevorzugen Obst und Gemüse, das nicht abgepackt ist. Lediglich vier Prozent kaufen es lieber mit Verpackung. Um Plastikmüll zu vermeiden, sind sogar 85 Prozent der Kunden bereit, einen eigenen Beutel für Obst und Gemüse zum Einkauf mitzunehmen.

„Wenn es nach dem Wunsch der Verbraucher geht, scheint das Ende der Plastikverpackungen eingeläutet“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Er appellierte an den Handel, einen möglichst verpackungsfreien Einkauf zu ermöglichen. „Bislang haben die Lebensmitteleinzelhändler die Verantwortung zu sehr auf die Konsumenten abgewälzt. Doch ihre Kunden machen nun unmissverständlich klar: Sie wollen weniger Plastik und statt dessen regionale Vielfalt. Die Händler müssen auf die gesellschaftlichen Trends reagieren und aktiv vorangehen“, forderte der NABU-Bundesgeschäftsführer.

Nach Ansicht des NABU gibt es derzeit noch zu wenige mutige Einzelhändler mit neuen Ideen. „Die Umfrage zeigt aber, dass hier unterschätzte Potenziale liegen. Wenn sich ein Einzelhändler nachhaltig und umweltbewusst positioniert, werden die Verbraucher es ihm danken“, so Katharina Istel, NABU-Expertin für Nachhaltigen Konsum.

Vor allem in der Entwicklung von neuen Verpackungsideen gäbe es noch ungenutzte Möglichkeiten, aber auch in der Präsentation von Produkten im Laden und in der Gestaltung von attraktiven Angeboten. Denn auch das machen die Verbraucher in der Umfrage klar: Mehr als 90 Prozent sind bereit, Lebensmittel zu kaufen, die bislang nicht im Handel landen. 49 Prozent würden Obst und Gemüse mit krummen Formen oder äußeren Mängeln kaufen, wenn es günstiger ist. 42 Prozent sogar zum gleichen Preis.

„Auch leere Regale vor dem Feierabend sollten künftig kein Tabu mehr sein“, so Istel. Denn knapp 80 Prozent der Verbraucher würden auf bestimmtes Obst und Gemüse oder Backwaren verzichten, wenn dadurch insgesamt weniger Produkte weggeworfen würden. „Hier bräuchte es in der Praxis aber kreative und kompetente Kommunikationsstrategien, damit die Kunden nicht einfach im nächsten Laden nach dem gleichen Produkt suchen“, so Istel.

Wie groß das Interesse der Verbraucher an den Themen Ernährung ist, zeigen jedes Jahr die Besucherzahlen bei der Internationalen Grünen Woche in Berlin. Um Politik und Produzenten an ihre Verantwortung für eine nachhaltige Landwirtschaft zu erinnern, geht der NABU am 17. Januar 2015 mit zahlreichen weiteren Verbänden auf die Straße.
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NABU für Neuausrichtung der Agrarpolitik an Umwelt- und Verbraucherinteressen
Landwirtschaft muss der gesamten Gesellschaft dienen

Anlässlich der Agrardemonstration „Wir haben es satt!“ am heutigen Samstag in Berlin hat der NABU eine Agrarpolitik eingefordert, die der gesamten Gesellschaft und nicht vorrangig den Interessen der Agrarlobby verpflichtet ist. „Eine zukunftsfähige Agrarpolitik ist heute keine Politik mehr von Bauern für Bauern, sondern muss in erster Linie die Anliegen des Umwelt- und Verbraucherschutzes im Sinne einer echten Gesellschaftspolitik berücksichtigen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke auf der Auftaktkundgebung der Demonstration am Potsdamer Platz. Immer mehr Menschen hätten es satt, dass die Brüsseler Agrarmilliarden gießkannenartig in die Landwirtschaft fließen und damit immer noch Betriebe gefördert würden, die durch großflächigen Maisanbau, Pestizideinsatz und Massentierhaltung der Umwelt schaden.

Unter dem Motto „Naturschätze retten statt Landschaften plätten“ beteiligte sich der NABU mit einem bunt geschmückten Trecker, gesteuert von NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller, sowie mit Mitgliedern und Aktiven aus dem gesamten Bundesgebiet an dem Protestzug. Dabei wiesen die NABU-Aktiven darauf hin, dass die Intensivierung und Monotonisierung der Agrarlandschaften sowie der Verlust von artenreichem Grünland in den letzten Jahrzehnten zu einem dramatischen Artensterben geführt haben. In vielen Regionen sei die Vielfalt an Lebensräumen und Strukturen durch wenige große Monokulturen ersetzt worden. In der Folge hätten Kiebitz, Feldlerche oder Rebhuhn bereits auf breiter Front das Feld geräumt.

Angesichts der Debatten um das Freihandelsabkommen TTIP sei es dringend erforderlich, die Qualität sowie die identitätsstiftende Bedeutung von regionalen und typischen Lebensmitteln zu verteidigen. „Wer die Landwirtschaft auf die Massenproduktion von Lebensmitteln für den Weltmarkt konzentrieren möchte, setzt die natürlichen Lebensgrundlagen für künftige Generationen aufs Spiel und gefährdet die gesellschaftliche Akzeptanz“, so der NABU-Präsident. Auch der Bauernverband müsse sich klar dazu bekennen, einer weiteren Industrialisierung sowie der Entwicklung einer „Satellitenlandwirtschaft“ eine Absage zu erteilen, wie es unlängst am Beispiel eines Schweinemästers in Sachsen-Anhalt erfolgt sei.
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TTIP und CETA in Hamburg
Verlierer sind Hamburgs Bürger und die Demokratie

Mieten, Trinkwasser, Arbeitnehmer, Universitäten, Theater, Volkshochschulen: Alle sind von CETA und TTIP betroffen

Hamburg, 19.1.2015. Die Handelsabkommen TTIP und CETA mit den USA und Kanada werden weitreichende Auswirkungen auf die Hansestadt Hamburg haben. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Bürgerbewegung Campact, die am Montag der Presse vorgestellt wurde. Anhand einer Vielzahl von Beispielen zeigt sie auf, wie die Abkommen die Möglichkeiten Hamburgs einschränken, für zum Nutzen seiner Bürger Politik zu machen. Verlierer sind Hamburgs Bürger und die Demokratie.

Betroffen sind unter anderem Maßnahmen für bezahlbares Wohnen, die Arbeitnehmerrechte, der Schutz des Hamburger Trinkwassers vor Fracking, die Volkshochschulen und Theater. Die Ansprüche internationaler Investoren könnten vor internationalen Schiedsgerichten eingeklagt werden, für die die Vorgaben des Grundgesetzes ebensowenig bindend sind wie Hamburger Volksentscheide. Bereits das CETA-Abkommen mit Kanada wird die umstrittenen Schiedsgerichtsverfahren auch für US-Unternehmen ermöglichen: 80% der in Europa präsenten US-Unternehmen haben auch Niederlassungen in Kanada und sind damit klageberechtigt.

Annette Sawatzki von Campact warnt: "TTIP und CETA amputieren die Möglichkeiten der Bürgerschaft und des Senats, Politik im Interesse der Stadt zu machen. Wer unter TTIP und CETA regiert, wird kaum noch Gestaltungsspielräume haben. Praktisch alle Bürgerinnen und Bürger sind potentiell von diesen Abkommen negativ betroffen. Die Risiken sind enorm, während ein wirtschaftlicher Nutzen höchst fraglich erscheint."

Entgegen anderslautender Aussagen sei zweifelhaft, dass Hamburg wirtschaftlich von den Abkommen profitiere. Wissenschaftliche Ergebnisse lassen erwarten, dass TTIP Handelsströme umlenkt. Der durch TTIP zu erwartende Rückgang von Hamburgs Handel mit Asien wird demnach nicht durch die mögliche Zunahme des transatlantischen Handels kompensiert.

Hamburg ist diesen Entwicklungen jedoch nicht hilflos ausgeliefert. Da der Bundesrat den Abkommen voraussichtlich zustimmen muss, kann Hamburg seinen Einfluss geltend machen und die Abkommen ablehnen. Die Entscheidung der Bundesrats über TTIP und CETA wird in der kommenden Legislaturperiode des Hamburger Senats fallen.

Von TTIP und CETA negativ betroffen wären alle, die zur Miete wohnen. Das sind vier von fünf Hamburgern. Maßnahmen um den Mietanstieg zu begrenzen könnten von internationalen Investoren vor Schiedsgerichten angegriffen werden. Dies beträfe Mietpreisregulierungen und stadtentwicklungspolitische Vorgaben, die Umsetzung der bundesweiten „Mietpreisbremse“ in Hamburg, eine Neuberechnung des Mietspiegels oder auch soziale Erhaltensverordnungen. 8000 Wohnungen in Hamburg gehören der Gagfah, die in in Kürze von der Deutschen Annington übernommen wird. An ihr sind Investoren aus USA und Kanada beteiligt. Sie könnten unter Verweis auf Einschränkungen ihrer Gewinnerwartungen vor internationalen Schiedsgerichten gegen Maßnahmen zum Schutz der Mieter klagen.

Betroffen ist auch das Hamburger Trinkwasser. Schon dank CETA könnte der Ölkonzern ExxonMobil eine Erlaubnis erzwingen, mittels der umstrittenen Fracking-Methode Öl und Gas im Süden Hamburgs zu fördern. Ein Tochterunternehmen hat eine Aufsuchungserlaubnis auf einem Fünftel der Fläche Hamburgs zwischen Harburg und Bergedorf erhalten. Das Gebiet enthält mehrere Trinkwasserbrunnen. In Hamburg könnte sich damit ein Präzedenzfall aus Kanada wiederholen: die Provinz Quebec wurde aufgrund eines Fracking-Verbots von der Firma Lone Pine vor einem internationalen Schiedsgericht verklagt.

Auch Arbeitnehmer geraten durch CETA und TTIP unter Druck: Das Hamburger Vergabegesetz sieht vor, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die Mindestlöhne zahlen und Leiharbeiter den Stammbelegschaften gleichstellen. Diese Kriterien können in Schiedsgerichtsverfahren schadenersatzpflichtig werden, da CETA keinerlei Sozialklauseln enthält und auch TTIP mit größter Wahrscheinlichkeit keine vorsehen wird. Dies könnten sich transnationale Konzerne zunutze machen, die sich um Aufträge der Stadt Hamburg oder ihrer öffentlichen Unternehmen bewerben und dabei leer ausgehen. Auch ein “europäischer” Konzern wie der französische Ver- und Entsorger Veolia könnte - über seine Niederlassungen in USA und Kanada - gegen Hamburg klagen. Veolia klagt seit 2012 gegen Ägypten wegen einer Erhöhung des dortigen gesetzlichen Mindestlohns.

Private Klinikbetreiber mit internationaler Kapitalbeteiligung wie Helios bekämen die Möglichkeit, gegen die derzeit diskutierte Einführung eines Mindestpersonalschlüssels in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorzugehen. Eine gesetzliche Erhöhung des Personalschlüssels mindert die hohe Arbeitsbelastung der Pflegekräfte und verbessert die Pflegequalität - führt aber womöglich zu Gewinneinbußen, die der Investor als Bruch seiner “legitimen Erwartungen” geltend machen kann.

Onlinebasierte Dienstleistungsvermittler wie Uber, deren Geschäftsmodell Tarifbestimmungen und Mindestlohn-Gesetze unterläuft, könnten sich mithilfe einer Schiedsgerichtsklage gegen ein Verbot ihres Dienstes zur Wehr zu setzen. Der elektronische Handel soll sowohl in CETA als auch in TTIP dereguliert werden. Beschränkungen des Marktzugangs wie das Uber-Verbot durch die Hamburger Verkehrsbehörde wären dann nicht mehr möglich.

Selbst Hamburgs Theaterfreunde könnten in die Röhre schauen. Denn die Förderung von Thalia, Schauspielhaus und Co. könnte vom Musical-Konzern Stage Entertainment über seine Niederlassung in den USA angegriffen werden. Der Kulturbereich ist in CETA nicht geschützt, und auch im TTIP-Verhandlungsmandat der EU-Kommission ist ein solcher Schutz nicht vorgesehen.

Ähnliches gilt für die Bildung, zum Beispiel die Volkshochschulen: Über 80 000 Menschen nehmen jährlich an Kursen der VHS Hamburg teil. Doch wenn CETA und TTIP in Kraft treten, kann die öffentliche Förderung der VHS von profitorientierten Anbietern konkurrierender Sprach- und Weiterbildungskurse, etwa dem auch in Hamburg präsenten Berlitz-Konzern, angegriffen werden.

Die Studie führt noch zahlreiche weitere Beispiele an. Sie entstand in Zusammenarbeit mit einer großen Zahl Hamburger Organisationen:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Sozialverband Deutschland (SoVD)

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW

Mehr Demokratie

Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (Nordkirche)

Berufsverband Bildender Künstler

Attac

Hamburger Energietisch

Initiative Frackingfreies Hamburg

Initiative gentechnikfreie Metropolregion Hamburg (HH genfrei)

Arbeitskreis Gemeinwohlökonomie
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