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Verschiedenes

 
Ausgezeichnete Marktreife
f-cell award products & market für ElringKlinger AG

Rekordzahl von 29 Einreichungen – „research & development“-Preis geht an das Institut für Mikrosystemtechnik IMTEK der Universität Freiburg

Die anhaltende Faszination der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie zeigt sich in der Rekordzahl von 29 Bewerbungen hoher Qualität im 15. Jahr des Wettbewerbs. Die eingereichten Projekte thematisieren stationäre, portable und mobile Produkte sowie anwendungsbezogene Forschungsarbeiten. In der Kategorie „products & market“ wurde die ElringKlinger AG, in der Kategorie „research & development“ die Universität Freiburg ausgezeichnet.

Der Preisträger ElringKlinger AG erhielt den f-cell award für das in-novative Brennstoffzellenmodul BZM 5. ElringKlinger überzeugte die Jury mit dem konsequent auf eine industrielle Produktion ausge-richteten Projekt. „Mit dem neuen Brennstoffzellenmodul BZM5 leistet ElringKlinger einen entscheidenden Beitrag auf dem Weg zur Markteinführung von Brennstoffzellen. Denn das Produkt ist industriell herstellbar und zeichnet sich dabei durch seine Leistungsdaten und technische Reife aus!“, so die Begründung der Jury. Brennstoffzellen im Leistungsbereich von 3 bis 30 kW Nennleistung sind vor allem für den Einsatz in industriellen und gewerblichen Anwendungen wie beispielsweise Flurförderzeuge und Arbeitsmaschinen, z. B. Gabelstapler und Kompaktgeräteträger, geeignet. Allein in Marktsegmenten der Flurförderzeuge und Reinigungsmaschinen werden jährlich weltweit jeweils 800.000 bis 900.000 Fahrzeuge verkauft. Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit spielen eine große Rolle, eine Aufgabe, die ElringKlinger mit einem optimierten Brennstoffzellenmodul löste. Der Stack basiert auf metallischen Bipolarplatten, die in großer Stückzahl industriell hergestellt werden. Kombiniert mit einer im Kunststoffspritzgussverfahren hergestellten Endplattenbaugruppe, die bereits wesentliche Systemfunktionen integriert, ergeben sich große Einsparpotenziale für Stack und System.

Der Preis wurde von Ministerialdirigent Martin Eggstein vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg an Karl Schmauder, Vorstand der ElringKlinger AG, und Dr. Jürgen Kraft, Leiter des ElringKlinger PEM-Brennstoffzellen-teams überreicht. Für Martin Eggstein ist der f-cell award sehr wertvoll: „Mit dem Preis werden anwendungsnahe Entwicklungen aus dem Innovationsfeld Brennstoffzelle ausgezeichnet. Die Bewerbungen beim f-cell award sind ein Beleg dafür, wie intensiv und erfolgreich an der Weiterentwicklung der Brennstoffzelle gearbeitet wird und welche Chance diese Technologie für die Zukunft bietet.“

Der „research & development“-Preis ging zum zweiten Mal in Folge an eine Arbeit aus dem Institut für Mikrosystemtechnik IMTEK der Universität Freiburg. Die Nachwuchsgruppe „Poröse Medien“ am Lehrstuhl für Anwendungsentwicklung bei Prof. Dr. R. Zengerle forscht im Bereich der Charakterisierung und Optimierung von PEM Brennstoffzellen. Dazu zählt die Entwicklung vereinfachter Herstellungsverfahren für einer der Schlüsselkomponenten von Brennstoffzellen, der Membran-Elektroden-Einheit (MEA). Diese nur mit einer Maschine herzustellen ist der IMTEK Nachwuchsgruppe in Kooperation mit der kanadischen Simon Fraser Universität mit einem Verfahren gelungen, das potentiell für die industrielle Serienfertigung geeignet ist. Im Spray-Coating-Verfahren werden auf die mikroporöse Trägerschicht (die Gasdiffusionslage) die Katalysator- und die PEM-Membran direkt „aufgesprüht.“ Die PEM (Proton Exchange Membrane) ist das eigentliche Herzstück einer Brennstoffzelle und ermöglicht den Durchfluss von Protonen und damit die Erzeugung von elektrischer Energie. Das Projekt „Direkt-Membran-Deposition für Hochleistungsbrennstoffzellen“ wurde international im Rahmen von
GECKO (GErman-Canadian Co-operation on Kinetics and mass transport Optimization in PEM fuel cells) gefördert. Der Preis wurde an die Doktoranden Matthias Breitwieser und Matthias Klingele und an Dr. Simon Thiele, Leiter der Nachwuchsgruppe, übergeben. „Sie haben eine überzeugende Möglichkeit gefunden Brennstoffzellen erheblich billiger zu machen. Und zwar nicht nur dadurch dass Ihre Brennstoffzelle weniger Material für die Polymermembran benötigt, sondern auch weil die Brennstoffzelle mit einem einzigen Gerät hergestellt werden kann“, so Laudator Holger Haas, Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH.

Der f-cell Award – Innovationspreis Brennstoffzelle wird gestiftet vom Land Baden-Württemberg für anwendungsnahe Entwicklungen rund um die Brennstoffzelle. Ausschreiber des Wettbewerbs sind das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH.
Das Preisgeld beträgt in der für industrielle Anwender bestimmten Kategorie „products & market“ und in der an Universitäten, wissenschaftlichen Einrichtungen und Unternehmen gerichteten Kategorie „research & development“ jeweils 10.000 Euro. Die Jury setzte sich 2015 zusammen aus: Matthias Altmann (Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH, Ottobrunn), Dr. Klaus Bonhoff (NOW GmbH, Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, Berlin), Stefan Gloger und Thomas Gschwind (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg), Prof. Dr. Angelika Heinzel (Zentrum für Brennstoffzellentechnik,
Duisburg), Dr. Ludwig Jörissen (Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg ZSW, Ulm), Prof. Dr. Werner Lehnert (Forschungszentrum Jülich), Dr. Frank Marscheider-Weidemann (Fraunhofer ISI, Karlsruhe), Dr. Manuel Schaloske (Landesagentur e-mobil Baden-Württemberg), Prof. Dr. Wolfram Münch (EnBW Baden-Württemberg) und Dr. Jörg Wind (Daimler AG).

Internationale f-cell Konferenz und Messe im Rahmen der WORLD OF ENERGY SOLUTIONS vom 12. bis 14. Oktober 2015 in Stuttgart
Verliehen wird der f-cell award bei der Abendveranstaltung der „WORLD OF ENERGY SOLUTIONS“ am 12. Oktober in der Alten Reithalle Stuttgart.

Die WORLD OF ENERGY SOLUTIONS ist die Schlüsselveranstaltung zur Energie- und Mobilitätswende: Jedes Jahr im Oktober bieten drei intensive Tage mit Messe, Konferenz, Seminaren, Workshops und Matchmaking-Events ein einmaliges Netzwerk und einen konzentrierten Ausblick auf die Entwicklungen im Bereich Batterie und Energiespeicher, Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie und Elektromobilität. Seit 2012 bündeln die BATTERY+STORAGE, die
e-mobility solutions und die f-cell in der WORLD OF ENERGY SOLUTIONS Fachkompetenzen und Potenziale. Die WORLD OF ENERGY SOLUTIONS ist ein Gemeinschaftsprojekt der e-mobil BW GmbH, der Landesmesse Stuttgart GmbH, der Peter Sauber Agentur Messen und Kongresse GmbH und der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH.
 
 

 
Vermehrt Rehe durch Hunde gerissen
Forstamt appelliert an Hundebesitzer, ihre Tiere anzuleinen

Im Stadtwald wurden in jüngster Zeit mehrere Rehe tot
aufgefunden. Offensichtlich hatten Hunde sie gerissen. Nun bittet
das städtische Forstamt alle Hundebesitzer und -besitzerinnen,
ihre Hunde im Zweifelsfall anzuleinen.


Er ist zwar unterschiedlich stark ausgeprägt, aber jeder Hund
besitzt ihn: den Jagdinstinkt. Ist er einmal geweckt, kann sich das
Verhalten freilaufender Hunde plötzlich ändern. Sie folgen
Fährten und Duftspuren, und bei Sichtkontakt hetzen sie
aufgespürte Wildtiere. Schnellen Hunden bereitet es wenig Mühe,
erschöpftes oder junges Wild zu stellen und niederzureißen. Weil
Hunde aber – im Gegensatz zu Wölfen und Luchsen – im
Erbeuten ungeübt sind, töten sie Wildtiere nicht schnell und
gezielt, sondern verletzen sie mehrfach und qualvoll. Einige der
Rehe waren beim Eintreffen des Försters trotz schwerer
Bissverletzungen noch am Leben. Mit dem gesetzlich verankerten
Tierschutz ist das nicht vereinbar. Diesem Tierschutz sind neben
Jägern, Förstern und Fischern auch Tierhalter verpflichtet.


Alle Hunde sollten im Freien stets im Einflussbereich ihres
Halters oder ihrer Halterin sein, also in Sicht- und Rufweite.
„Gut ausgebildete Hunde lassen sich in solchen Fällen erfolgreich
abrufen“, so Klaus Echle, Revierförster von Günterstal. Bei
weniger folgsamen Hunden rät das Forstamt zur Leine. Ist
Hundehaltenden bekannt, dass ihr Schützling bei Gelegenheit
Wildtiere verfolgt, so bleibt nur die Wahl zwischen „langer Leine“
und einem erfolgreichen Hundetraining. Die beschriebenen
Vorfällen sind nämlich keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten
nach dem Tierschutzgesetz.


Eine grundsätzliche Leinenpflicht für alle Hunde besteht in
Naturschutzgebieten, etwa im Bereich Schauinsland oder auf
dem Rieselfeld. Hier kann bereits die bloße Störung durch frei
laufende Hunde Schaden anrichten. Das Umweltschutzamt
informiert hierzu in seiner Broschüre „Hunde im
Naturschutzgebiet“.
 
 

 
NABU: Aufruf „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ durch IW-Analyse bestätigt
Finanzminister müssen Bodensteuer endlich ernsthaft in Erwägung ziehen

Eine vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) am heutigen Mittwoch vorgelegte Analyse stellt die von den Finanzministern des Bundes und der Länder bisher in Betracht gezogenen Modelle zur Reform der Grundsteuer grundlegend in Frage. Jahrelang prüfen und verwerfen die Finanzminister eine Modellvariante nach der anderen ohne zu einem Konsens zu gelangen. Bis heute weigert sich die Finanzministerkonferenz als Ganzes konsequent und gegen die Empfehlung einzelner Befürworter in den eigenen Reihen, den von vielen Seiten geforderten und sich aus vielerlei Gründen auch aus NABU-Sicht geradezu aufdrängenden Lösungsansatz einer Bodensteuer ernsthaft in Erwägung zu ziehen.

„Angesichts der vom IW Köln vorgelegten Ergebnisse erwarten wir von den Finanzministern nun endlich eine detaillierte, ergebnisoffene und konstruktive Auseinandersetzung mit den beiden längst bereit stehenden Bodensteuermodellen. Aufgrund ihrer Einfachheit und Klarheit und weil sie den Menschen unmittelbar einleuchtet, könnte eine als Bodensteuer ausgestaltete Grundsteuer sogar den allseits erhofften Konsens zwischen allen 16 Bundesländern und dem Bund bringen“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke und Jürgen Lübbers, Bürgermeister der Samtgemeinde Barnstorf im Landkreis Diepholz, im Namen aller Erstunterzeichner und Unterstützer des Aufrufs „Grundsteuer: Zeitgemäß!“.

Die aktuellen Pläne der Finanzminister sind rückwärtsgewandt und schädlich sowohl für die gemeindliche Entwicklung als auch für Natur und Umwelt. Demnach würden Investitionen auf Baugrundstücke und in Gebäude künftig noch mehr als bisher steuerlich bestraft. Die vielerorts zu beklagende, ineffiziente (Nicht-)Nutzung bebauter und bebaubarer Grundstücke und somit auch die Zersiedlung würden fortgesetzt, wenn nicht gar angeheizt – entgegen jede Vernunft und ungeachtet fortdauernder sozialer und gesellschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Herausforderungen.

„Es kann nicht sein, dass die neue Grundsteuer denjenigen schlechter stellt, der so baut wie es das Baurecht vorgibt bzw. erlaubt oder beispielsweise die KfW-Förderung zur energetischen Modernisierung quasi durch die Hintertür neutralisiert. Wer ein leer stehendes Gebäude saniert und wieder in Nutzung bringt, wer sein Haus modernisiert, den Dachstock ausbaut oder einen Anbau realisiert, sollte dafür nicht mit einer höheren Grundsteuer bestraft werden, sondern einen kleinen Orden erhalten“, so Tschimpke. Landauf, landab, selbst in besten Lagen, bleiben Baulücken, Gewerbebrachen oder leere Gebäude jahre- oder gar jahrzehntelang ungenutzt. Die Grundsteuer auf solche Grundstücke ist vergleichsweise niedrig, in der Regel praktisch vernachlässigbar, oder sie wird den Eigentümern sogar gänzlich erlassen. Damit gibt es keinen nennenswerten Anreiz für deren Nutzung oder Vermarktung. Spekulative Gewinne und überhöhte Mieten im Grundstücks- und Wohnungsmarkt sind die Folge. Für die Finanzminister ist all dies offenbar kein Problem.

Dazu meint Samtgemeindebürgermeister Jürgen Lübbers: „Viele Städte und Gemeinden suchen händeringend nach sofort verfügbaren Gebäuden und unmittelbar zum Verkauf stehenden, innerörtlichen Bauflächen. Gleichzeitig erzählen uns deren private Eigentümer Geschichten einer fernen Zukunft: vom angeblich kurz bevorstehenden, aber jahrelang nicht zustande kommenden geschäftlichen Durchbruch, oder vom Enkelkind, das sich eines Tages mit seiner Familie, die erst noch geboren werden muss, angeblich genau nebenan niederlassen wird. Eine Grundsteuer nur auf den Boden würde das spekulative Zurückhalten von Immobilien teurer machen und brächte deutlich Bewegung in den Grundstücksmarkt und damit mehr Flächen und Gebäude in Nutzung.“

NABU-Präsident Olaf Tschimpke: „Statt immerfort neue Baugebiete auszuweisen, müssen wir die vorhandenen Gebäude und innerörtlichen Bauflächen möglichst effizient nutzen. Jede Baulücke, die geschlossen wird, jedes leer stehende Gebäude, das wieder in Nutzung gelangt, ist nützlich – weil ein Neubau auf der grünen Wiese weniger. Dafür brauchen wir die Grundsteuer als Bodensteuer.“

Der bereits im Dezember 2013 veröffentlichte Aufruf „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ findet eine breite zivilgesellschaftliche und verbände- und parteiübergreifende Zustimmung. Er wurde bisher unterzeichnet von insgesamt 42 Bürgermeistern und Oberbürgermeistern unterschiedlichster politischer Couleur, 25 Verbänden und Organisationen, darunter der NABU, das IW Köln, der Deutsche Mieterbund, der Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung (vhw) und verschiedene weitere Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialverbände, sowie zahlreichen Privatpersonen. Die Aufrufunterzeichner appellieren an die Finanzminister des Bundes und der Länder, bei ihren Überlegungen zur Reform der Grundsteuer eine unverbundene, ausschließlich an Grund und Boden anknüpfende Bemessungsgrundlage vertieft zu untersuchen.
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Naturschutzoffensive für Deutschland
Umweltministerium stellt Initiative für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Deutschland vor

Umweltverbände: Zeit der Sonntagsreden ist vorbei

Anlässlich der Bekanntgabe einer neuen Initiative zum Schutz der biologischen Vielfalt durch Bundesumweltministerin Barbara Hendricks fordert eine Allianz der großen deutschen Umweltverbände ein konsequentes Handeln der gesamten Bundesregierung. Nach Einschätzung von BUND, DNR, DUH, NABU und WWF können die selbstgesteckten Ziele der Bundesregierung zum Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland bis 2020 nur noch erreicht werden, wenn massiv umgesteuert werde. Ziele, die bis spätestens 2015 hätten erreicht werden sollen, wurden zudem klar verfehlt. Die „Zeit der wohlklingenden Sonntagsreden“ sei vorbei.

Zahlreiche Schutzgebiete, so die Kritik der Verbände, seien in einem schlechten Zustand, es gebe keine ausreichende Vernetzung und der Artenschwund in Deutschland sei weiterhin ungebremst dramatisch. Die angekündigte Umsetzungsinitiative wurde in einer gemeinsamen Erklärung der Umweltschutzorganisationen als „dringend notwendiges Zeichen zur rechten Zeit“ bewertet. Bundesregierung und Länder müssten jetzt endlich dafür sorgen, dass die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) mit Leben gefüllt und umgesetzt werde. Ausdrücklich begrüßt wurde, dass Hendricks mit der Forderung nach einer grundlegenden Neuausrichtung der Agrarsubventionen eine längst überfällige Diskussion angestoßen habe.

Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger forderte vor allem Verbesserungen beim Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000: „Die Natura 2000-Schutzgebiete sind größtenteils in einem schlechten Zustand. Bei einer Vielzahl von ihnen fehlen festgeschriebene Schutzziele und ausreichende Managementpläne. Es mangelt außerdem an Wanderkorridoren, damit ein Austausch von Arten zwischen den Gebieten möglich ist. Erforderlich ist außerdem eine bundesweite Biotopverbundplanung, für deren Umsetzung alle zuständigen Bundesministerien gemeinsam verantwortlich sein müssen.“

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner ergänzt: „Die NBS ist eine Regierungsstrategie, zu deren Umsetzung alle Bundesministerien beitragen müssen. Alle Planungen und Gesetze der Bundesregierung müssen auf ihre Verträglichkeit für die biologische Vielfalt als Grundlage allen Lebens hin überprüft werden, wie wir bereits zum Beginn der UN-Dekade zur Biologischen Vielfalt 2010 gefordert haben. Jetzt zu deren Halbzeit nach fünf Jahren und Fortschritten nur in wenigen Bereichen ist es höchste Zeit, dass die gesamte Bundesregierung ihre Verantwortung für die Umsetzung wahrnimmt.“

DNR-Vizepräsident Leif Miller hebt die internationale Verantwortung Deutschlands hervor, die es ebenso zu berücksichtigen gelte: „Als Mitunterzeichner der 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung ist Deutschland aufgefordert, den Schutz der biologischen Vielfalt zu gewährleisten. Wir können es uns nicht leisten, im eigenen Land zu versagen, wenn wir gleichzeitig den Erhalt der globalen Ökosysteme einfordern.“

NABU-Präsident Olaf Tschimpke betont die entscheidende Bedeutung einer verantwortlichen Landnutzungspolitik: „Die nicht-nachhaltige Landnutzung ist das Hauptproblem im Natur- und Umweltschutz. Ich bin froh, dass Ministerin Hendricks mit der Abschaffung der Agrarsubventionen klar Ross und Reiter benennt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist nun gefordert, eine Neuausrichtung der Agrarförderung nach dem Prinzip ‚Geld gegen Leistung‘ aktiv zu unterstützen.“

WWF-Vorstand Christoph Heinrich fordert einen massiven Ausbau der Investitionen für biologische Vielfalt seitens des Bundes und der Länder. Schließlich belegt eine vom Bundesumweltministerium selbst in Auftrag gegebene Studie, dass zur Wiederherstellung und zum Erhalt wichtiger Ökosysteme in Deutschland jährlich rund drei Milliarden Euro notwendig wären. „Investitionen in unsere Biodiversität lohnen sich letztlich für alle Bürger, denn sie sichern uns Leistungen der Natur, die umgerechnet einen Mehrwert von neun Milliarden Euro haben. Dazu zählen etwa die Bereitstellung von sauberem Wasser, positive Klimawirkungen und vielfältige Erholungslandschaften.“
 
 

 
NABU-Zahl des Monats
1.200 Kilogramm Müll beim Internationalen Küstenputztag gesammelt

252 NABU-Aktive engagierten sich für saubere Strände

In diesem Jahr befreiten so viele Menschen wie nie zuvor die deutschen Strände im Rahmen des Internationalen Küstenputztags von Müll. Insgesamt 252 NABU-Freiwillige sammelten an elf verschiedenen Orten insgesamt 1.200 Kilogramm. Gefunden wurden vor allem Plastikflaschen, Einweggrills und Zigarettenkippen. Mehr als 3.000 Zigarettenreste sammelte eine Gruppe allein an einem Strandstück von nur 60 Metern.

Weltweit sterben jedes Jahr bis zu einer Million Seevögel und 100.000 Meeressäugetiere an den tödlichen Resten des weggeworfenen Mülls. Nach einer aktuellen „Science“-Studie gelangen jedes Jahr bis zu 13 Millionen Tonnen Plastikmüll ins Meer.

Um künftig zu verhindern, dass Müll ins Meer gelangt, sind neue Weichenstellungen vonseiten der Politik notwendig. Dazu zählen: eine Förderung von Mehrwegsystemen, bessere Ressourceneffizienz und die Langlebigkeit von Produkten.

Seit fünf Jahren ruft der NABU zum Mitmachen beim „International Coastal Cleanup Day“ auf. Die Aktion - zu Deutsch „Internationaler Küstenputztag“ - startete 1986 als Initiative engagierter Meeresschützer in Texas. Sie hat sich mittlerweile zur weltweit größten ehrenamtlichen Aktion für den Meeresschutz entwickelt. Allein im Jahr 2014 sammelten weltweit mehr als 560.000 Freiwillige etwa 7.250 Tonnen Müll.

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"Zu gut für die Tonne" - jetzt auch als Wettbewerb!
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird 2016 erstmals den "Zu gut für die Tonne!" ? Bundespreis für Engagement gegen Lebensmittelverschwendung verleihen. Mitmachen können alle, die eine gute Idee haben, mit der Lebensmittelabfälle reduziert werden können. Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2015
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Europäische Union verfehlt ihre selbst gesteckten Naturschutzziele
Naturschutzrichtlinien zügig umsetzen - Kurswechsel in der Agrarpolitik dringend nötig

Der NABU wertet den am heutigen Freitag von der EU-Kommission vorgelegten Zwischenbericht zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie als deutliche Mahnung, dass die EU-Naturschutzrichtlinien zügiger umgesetzt werden müssen. „Der Bericht der EU-Kommission legt schonungslos offen, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Amtskollegen ihre selbst gesteckten Ziele zum Schutz der biologischen Vielfalt bis 2020 nicht erreichen werden, wenn die geltenden Gesetze und Beschlüsse nicht endlich zügig umgesetzt werden“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die Staatschefs hatten sich im Jahr 2010 verpflichtet, bis 2020 den weiteren Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen. Um diese Ziele zu erreichen, wurde 2011 eine EU-Biodiversitätsstrategie mit sechs prioritären Zielen beschlossen, darunter an erster Stelle die vollständige Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie).

„Die Daten des Kommissionsberichtes bestätigen die Forschungsergebnisse unseres Dachverbandes BirdLife International, dass einige Arten und Lebensräume dort profitiert haben, wo die Richtlinien konsequent umgesetzt wurden“, so Miller. Insgesamt weisen aber erst weniger als 25 Prozent aller untersuchten Arten und Lebensräume einen guten Erhaltungszustand auf, und das Netzwerk von marinen Natura-2000-Gebieten ist noch sehr lückenhaft. Besonders dramatisch ist die Situation außerhalb von Natura-2000-Gebieten: Als drittes Oberziel der EU-Strategie hatten sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die negativen Auswirkungen der Landwirtschaft auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme zu reduzieren. Zudem sollen umweltschädliche Subventionen bis zum Jahr 2020 abgebaut werden. Die Analyse zeigt aber, dass zum Beispiel der Bestand von Feldvogelarten weiter massiv zurückgeht. Bei einigen ehemals häufigen Arten wie Feldlerche und Kiebitz sind seit 1990 Bestandseinbrüche von bis zu 75 Prozent, beim Rebhuhn bis zu 90 Prozent zu verzeichnen.

„Bei der letzten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik haben die EU-Mitgliedstaaten es nicht geschafft, ihr selbst gestecktes Ziel zum Abbau umweltfeindlicher Subventionen und zur Ökologisierung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen ernsthaft umzusetzen“, so Miller. Daher sei eine Kurskorrektur in der Agrarpolitik dringend erforderlich. Zudem fordert der NABU vor dem Hintergrund des derzeitigen „Fitness-Checks“ der Naturschutzrichtlinien eine Umsetzungsoffensive von EU-Kommission, Bund und Ländern für den besseren Schutz und die Pflege der Natura-2000-Gebiete sowie einer ausreichenden Finanzierung, statt wertvolle Zeit für die von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vorgeschlagene Öffnung und Neuverhandlung der Richtlinien zu verlieren.

„Erst vor wenigen Tagen haben EU-Kommission und Mitgliedstaaten der Weltgemeinschaft in New York versprochen, sich stärker für den Erhalt der Artenvielfalt und der Ökosysteme als Grundlage allen menschlichen Lebens einzusetzen. Mit den Naturschutzrichtlinien und der Biodiversitätsstrategie stehen exzellente Instrumente zur Erreichung dieser Ziele zur Verfügung, sie müssen nur konsequent umgesetzt werden“, so Miller.
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Garten- und Tiefbauamt beginnt das Car-Sharing-Konzept umzusetzen
Erster Stadtteil ist Vauban – Neun Car-Sharing-Stationen werden für 30 Fahrzeuge eingerichtet

Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) beginnt das vom
Gemeinderat beschlossene Car-Sharing-Stellplatzkonzept
umzusetzen.

Es werden im gesamten Freiburger Stadtgebiet Car-Sharing-
Stationen im Straßenraum eingerichtet, damit die Car-Sharing-
Fahrzeuge auf reservierten Standorten zuverlässig abgeholt
und wieder zurück gebracht werden können. Für die
Nutzerinnen und Nutzer von Car-Sharing bietet das vor allem
in dicht besiedelten Stadtteilen große Vorteile.

Im Oktober werden die ersten Car-Sharing-Stationen gebaut.
Begonnen wird im Stadtteil Vauban mit neun Car-Sharing-
Stationen für 30 Fahrzeuge. 22 Fahrzeuge werden vom
Anbieter „stadtmobil Südbaden“ und acht Fahrzeuge vom
Anbieter „Grüne Flotte“ bereitgestellt. Zusammen mit einigen
verbleibenden Standorten auf privater Fläche ergibt sich für
die Bewohnerinnen und Bewohner des Vaubans ein
außergewöhnlich gutes Car-Sharing-Angebot.

Car-Sharing leistet einen wichtigen Beitrag zur
Umweltentlastung, da es das private Auto entbehrlich machen
kann. Zudem werden Parkraumbedarf und die Anzahl der
Autofahrten reduziert. Somit trägt Car-Sharing auch zur
Verringerung von CO2-Emissionen bei.

Car-Sharing hat aber auch eine große soziale Komponente,
da es die Möglichkeit bietet, die hohen Fixkosten eines
eigenen Autos einzusparen – aber trotzdem bei Bedarf ein
Fahrzeug zur Verfügung zu haben. Car-Sharing kann also
einen Beitrag zur Kostensenkung des Wohnens in der Stadt
leisten.

Insgesamt wird die Stadt 68 Car-Sharing-Stationen bis Mitte
2016 einrichten. Damit wird die Verwaltung nach und nach ein
flächendeckendes, wohnortnahes Car-Sharing-
Stellplatzangebot mit fest reservierten Parkplätzen im
öffentlichen Straßenraum anbieten können.

Car-Sharing-Stellplätze im Straßenraum bereitzustellen, war
eine der großen Herausforderungen für die Stadtverwaltung,
da es bislang bundesweit keine verbindliche Rechtsgrundlage
gibt. Daher erarbeitete das federführende GuT in einem sehr
aufwändigen Verfahren ein stadtweites Car-Sharing-
Stellplatzkonzept. Intensiv wurden die Bürgerinnen und Bürger
sowie die Bürgervereine beteiligt.



 
 



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