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Verschiedenes

 
76. Freiburger Nachtflohmarkt mit großem Freigelände
Hier ist für jeden Geldbeutel das Richtige dabei!

Freiburg. Am Samstag 24.6.2017 von 14:00- 22:00 Uhr findet der 76. Freiburger Nachtflohmarkt in der Messehalle 1, im Foyer und im angrenzenden Freigelände statt. Veranstalter SüMa Maier GmbH erwartet 200 Aussteller. Die Aussteller kommen aus Freiburg und dem ganzen Süddeutschen Raum. Bei schlechten Witterungsverhältnissen haben die Aussteller die Möglichkeit vom Freigelände in die Halle zu wechseln. Der Freiburger Nachtflohmarkt erfreut sich großer Beliebtheit, da das Angebot riesen groß ist. Neben Haushaltsartikeln werden alte Möbel, Bilder und Rahmen, Münzen und Briefmarken sowie alles aus Omas Zeiten angeboten. Das Messe-Restaurant mit reichhaltigen Speisen und Getränken ist geöffnet. Für die Besucher des Nachtflohmarktes, stehen vor der Messehalle ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Weitere Informationen beim Veranstalter SüMa Maier Messen Märkte und Events GmbH Tel. 07623 74192-0 oder im Internet unter: www.suema‐maier.de
 
 

 
Murks im Nahles-Gesetz

Am 7. Juli soll der Bundesrat das neue „Betriebsrentenstärkungsgesetz" (BRSG) absegnen. Damit soll der Weg freigemacht werden für Betriebsrenten – im Gesetz „Zielrenten“ genannt –, bei denen es keine Garantie für das von den Arbeitnehmern eingezahlte Kapital und die in Aussicht gestellte Rentenleistung gibt. Sogar laufende Betriebsrenten können noch gekürzt werden.

Betriebsrenten ohne Garantien soll es ab 2018 aber nicht nur bei Entgeltumwandlung geben. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hebelt das neue Gesetz auch die Kapitalerhaltgarantie für Riester-Verträge aus. Denn auch für betriebliches Riestern entfallen künftig alle Garantien.

Ob das gewollt oder ein handwerklicher Fehler im Gesetz ist, der von Politkern und Experten trotz der nunmehr fast zweijährigen Beratung schlicht übersehen wurde, darüber lässt sich derzeit nur spekulieren. Fakt ist: Der Kapitalerhalt zu Rentenbeginn ist bislang eines der wichtigsten Kriterien von Riester-Verträgen. Schließlich soll die staatlich geförderte Zusatzvorsorge wegfallenden staatliches Renteneinkommen ersetzen. Da ist Verlässlichkeit oberstes Gebot. Mehr noch: Ein Produkt, dass diese Zusage nicht erfüllt, ist derzeit gar nicht förderfähig. Dafür darf der Staat weder Zulagen noch Steuervorteile gewähren.

Weiteres Problem: Betriebliche Riester-Zielrenten werden für Arbeitnehmer sogar noch viel riskanter sein als Zielrenten aus Entgeltumwandlung. Denn wenn der Arbeitnehmer riestert, muss der Betrieb nicht einmal den sonst vorgeschriebenen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags spendieren. Arbeitnehmern bleibt daher nur die Wahl, betrieblich zu riestern und auf Zuschüsse zu verzichten oder Entgeld umzuwandeln, was allein deswegen unbeliebt und unattraktiv ist, weil sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer auf die spätere Betriebsrente die doppelten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zahlen müssen.

Attraktiv ist das von der SPD-Ministerin Nahles verantwortete neue Gesetz nur für die Arbeitgeber, die aus der Haftung für die Renten entlassen werden und mit der Riester-Zielrente zudem ein deutlich preiswerteres Modell geschenkt bekommen.

Welche Risiken in den neuen Zielrenten ohne Garantie darüber hinaus stecken, verrät ein Blick über die deutsche Grenze auf das holländische Pensionsfondssystem. Dort wurden vergleichbare kollektive Betriebsrenten schon vor Jahren eingeführt. Doch während sich die Fonds bis 2008 zunächst ausgesprochen gut entwickelten, gingen die Erträge in den Folgejahren spürbar zurück. Daher wies die niederländische Nationalbank 2013 erstmals 66 der insgesamt 415 Pensionsfonds an, auch bei den laufenden Renten zu kürzen - im Schnitt um zwei Prozent, vereinzelt aber auch um bis zu 6,3 Prozent.
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Ethisch-ökologische Fonds: Rendite mit gutem Gewissen
Weniger als fünf Prozent der Fonds berücksichtigen bei der Auswahl der Wertpapiere ausdrücklich ethische oder ökologische Kriterien. Die meisten achten in erster Linie auf Renditechancen und weniger darauf, wie die Gewinne erwirtschaftet werden. Finanztest hat 58 saubere Alternativen zu herkömmlichen Fonds untersucht und Kriterien definiert, die Fonds mit Nachhaltigkeitsanspruch mindestens erfüllen sollten.

Um Klarheit zu schaffen und Anlegern die Auswahl ethisch-ökologischer Fonds zu erleichtern, hat Finanztest drei Kriterien definiert, die ein Fonds mit einem Nachhaltigkeitsanspruch mindestens erfüllen sollte: Keine Investitionen in Firmen, die geächtete Waffen herstellen, Atomkraftwerke betreiben oder Arbeits- und Menschenrechtsverstöße dulden. 35 der 58 untersuchten Fonds erfüllen diese Anforderungen.

Viele Anleger sind der Ansicht, dass eine Geldanlage mit gutem Gewissen mit Renditeverzicht einhergeht. Doch das stimmt so nicht: „Nachhaltige Fonds erzielen eine ähnlich gute Rendite wie herkömmliche Fonds“, so Finanztest-Expertin Karin Baur. Weil nachhaltige Fonds durch die Ausschlusskriterien nicht ganz so breit investieren, sind die Risiken jedoch ein wenig höher. Anleger sollten daher mehrere Fonds mischen und für ihr Depot auch auf sichere Zinsanlagen setzen, dafür kommen Rentenfonds, Tagesgeld oder Festgeld von ethischen Banken infrage.

Der ausführliche Test erscheint in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (seit 21.06.2017 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/oekofonds abrufbar.
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NABU begrüßt Ergänzungen der EU-Liste invasiver Arten
Invasive Arten sind weltweite Bedrohung für die Artenvielfalt

Der NABU hat die Aufnahme weiterer Tier- und Pflanzenarten in die sogenannte Unionsliste begrüßt. Der zuständige Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten hat eine Liste von weiteren zwölf Tier- und Pflanzenarten bestätigt, die in die sogenannte Unionsliste aufgenommen werden sollen, die invasive und damit möglicherweise schädliche Arten für die biologische Vielfalt und den Menschen aufführt. Bislang befinden sich lediglich 37 Arten auf dieser EU-weiten Liste. Allein für Deutschland sind aber mindestens 168 Tier- und Pflanzenarten bekannt, die nachweislich negative Auswirkungen haben oder haben könnten.

„Invasive Arten sind weltweit die zweitgrößte Gefährdung für die biologische Vielfalt – nach der Zerstörung von Lebensräumen. Mit ihrer Ausbreitung in Gegenden, in denen sie eigentlich nicht vorkommen, können diese Arten andere Arten, Lebensräume oder Ökosysteme stark beeinträchtigen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Er begrüßte daher die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten, die damit einer Forderung der Naturschutzverbände, von Wissenschaftlern und dem Europäischen Parlament nachkommen.

In der gesamten EU gehen Experten von rund 12.000 gebietsfremden Arten aus, von denen etwa 15 Prozent als invasiv eingestuft werden und damit potenziell Schäden verursachen können. Angesichts dieser Zahlen hatten der NABU und weitere Naturschutzverbände sowie das Europäische Parlament die im Juli 2016 verabschiedete erste Unionsliste mit 37 Arten als deutlich zu kurz kritisiert. Invasive Arten können katastrophale Auswirkungen auf die Artenvielfalt und ganze Ökosysteme haben, einige von ihnen wirken sich zudem negativ auf Ökosystemdienstleistungen aus und können z.B. die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Die Europäische Kommission beziffert allein den ökonomischen Schaden auf rund zwölf Milliarden Euro pro Jahr. Viele Experten gehen sogar von noch höheren Summen aus.

Daher wurde unter anderem der Riesenbärenklau neu in die Liste aufgenommen. Die ursprünglich aus dem Kaukasus stammende Pflanze kann hierzulande mit ihrer Ausbreitung negative Folgen für die Pflanzenvielfalt haben. Auch die menschliche Gesundheit ist betroffen, eine Berührung kann zu schmerzhaften Blasen auf der Haut führen. Neben dem Riesenbärenklau haben die Mitgliedstaaten sich unter anderem auch für die Aufnahme von Marderhund, Bisam und Drüsigem Springkraut ausgesprochen; insgesamt enthält die diesjährige Ergänzungsliste zwölf Arten.

Die Unionsliste benennt jene invasiven Arten, für die nach der zugrunde liegenden EU-Verordnung Mindeststandards zur besseren Vorbeugung, Früherkennung, Monitoring und Managementgelten sollen. So soll die Kontrolle und Verringerung möglicher Schäden verbessert werden. Nach der heutigen Entscheidung der Mitgliedstaaten muss die EU-Kommission die Ergänzungsliste noch bestätigen und dann offiziell im EU-Amtsblatt veröffentlichen. Die erste Unionsliste wurde am 14. Juli 2016 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 3. August 2016 in Kraft.
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NABU: Schlechtes Zeugnis für die Landwirtschaftspolitik
BfN-Agrar-Report 2017 verdeutlicht kritische Situation in der Agrarlandschaft

Der NABU sieht sich in seiner Kritik an der aktuellen Agrarpolitik und dem bestehenden System der EU-Subventionen durch den am heutigen Dienstag vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgestellten Agrar-Report 2017 bestätigt. Die Publikation ist eine besorgniserregende Zusammenstellung aller Problemfelder in der Agrarlandschaft.

„Der Agrar-Report macht deutlich, wo die Schwachstellen der Landwirtschaftspolitik liegen und warum die Agrarwende überfällig ist. Die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft befindet sich im rasanten Sinkflug. Pestizid-Einsatz und monotone Kulturen sorgen dafür, dass Insekten weniger werden, Vögeln Nahrung und Lebensraum fehlt. Auch sind viele Biotoptypen des Grünlands bedroht. Trotz des mittlerweile immerhin größtenteils gestoppten Grünlandverlustes hat die Qualität des Grünlands stark abgenommen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Besonders das arten- und blütenreiche Grünland gehe verloren und mit ihm klassische Wiesenvögel wie Uferschnepfe und Kampfläufer. Schuld seien übernutzte Flächen und der hohe Eintrag von Stickstoff ins Ökosystem. So habe auch der Anteil der Ackerkräuter massiv abgenommen. Besonders im Inneren der Felder liegt der Rückgang bei bis zu 99 Prozent.

Der Report benennt als Ursache des desaströsen Zustandes der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft die immensen Fehlsteuerungen der EU-Förderpolitik. Das mit der letzten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf EU-Ebene eingeführte Greening hat versagt. Es war der Versuch, auch die Ausgaben der ersten Säule für die landwirtschaftliche Produktion an ökologische Mindeststandards zu koppeln. Laut Report wurde lediglich erreicht, dass sich der Anteil an für den Naturschutz wertvollen Flächen um nur ein Prozent der Ackerfläche erhöht hat. Demgegenüber stehen immense Ausgaben von 1,5 Milliarden Euro alleine in Deutschland pro Jahr für dieses so genannte Greening.

Ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung war das in der vergangenen Woche beschlossene Pestizid-Verbot auf den ökologischen Vorrangflächen, für das der NABU gemeinsam mit seinen europäischen Partnerverbänden in Brüssel gekämpft hatte.

Besonders deutlich macht der Report die Finanzierungslücke für den Naturschutz in Agrarlandschaften. „Die derzeitigen Fördermöglichkeiten und Finanzmittel reichen nicht annähernd aus, um diese Negativ-Entwicklung zu korrigieren. Trotz des dramatischen Zustandes der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft, sowie das durch die intensive Tierhaltung beförderte massive Gülle-Problem mit schädlichen Folgen für Grundwasser und Böden fließen weiterhin EU-weit jedes Jahr 60 Milliarden Euro an Agrarzahlungen an die Landwirte. Die pauschalen Zahlungen haben die Probleme für die Natur nur verschärft“, so Tschimpke weiter.

Der NABU fordert eine umfassende Reform der GAP ab 2020 mit der Abkehr von den wirkungslosen pauschalen Flächenprämien, die momentan per Gießkanne an Landwirtschaftsbetriebe verteilt werden. Statt dessen müssten ein EU-Naturschutzfonds zur Sicherung des EU-weiten Natura 2000-Schutzgebietsnetzes eingerichtet sowie umfassende Gelder für einen nachhaltigen Umbau des Agrarsystems und Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen fließen, die den Landwirten echte Anreize für eine naturverträgliche Bewirtschaftung bieten.
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NABU zum „30-Hektar-Tag“: Kein Grund zum Feiern
Jeden Tag wird für Wohnen und Verkehr eine Fläche von 94 Fußballfeldern verbraucht

Jeden Tag werden für Wohnen und Verkehr immer noch durchschnittlich 66 Hektar pro Tag verbraucht – das entspricht etwa einer Größe von 94 Fußballfeldern. Auch das neue Ziel der Bundesregierung, bis 2030 den täglichen Flächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, liegt in weiter Ferne. Laut 30-Hektar-Ziel wäre die verfügbare Fläche für das gesamte Jahr nun aufgebraucht. Ab sofort müssten also in Deutschland die Bagger still stehen.
Anfang des Jahres wurde mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung das 30-Hektar-Ziel für das Jahr 2020 auf das Jahr 2030 verschoben. Zwar soll die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen auf „unter 30 Hektar pro Tag“ begrenzt werden. „Die nebulöse und wenig konkrete Formulierung ‚30-Hektar minus X‘ enttäuscht vor allem, wenn nicht klar ist, wie groß das X ist. Statt ambitionierte Ziele zu setzen und diese zu qualifizieren, verschiebt die Bundesregierung lediglich das alte, nicht erreichte Ziel um weitere zehn Jahre“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Dass sich das Bundesumweltministerium in seinem Integrierten Umweltprogramm als Zielmarke gesetzt hat, den Flächenverbrauch bis 2030 auf 20 Hektar pro Tag zu senken, sei da nur ein schwacher Trost. Es zeige, dass die Bundesregierung hier nicht in der Lage ist, mit einer Stimme zu sprechen und die Ministerien für Wirtschaft und Verkehr den Umweltschutz weiter hinten an stellen.

Mit steigendem Flächenverbrauch und zunehmender Versiegelung verliert der Boden an Fruchtbarkeit und Wasserdurchlässigkeit. Zu den Folgen zählen der Verlust der Bodenfauna, örtliche Überschwemmungen bei starken Regenfällen, niedrige Grundwasservorräte sowie städtische Wärmeinseln durch fehlende Verdunstungskälte. Mit unbebauten Flächen und unversiegelten Böden als endliche Ressource ist also sparsam umzugehen. Der benötigte Wohnraum muss primär im Bestand durch Nachverdichtung wie den Ausbau von Dachgeschossen und das Schließen von Baulücken, Umnutzung von Gewerbegebäuden sowie intelligente Nutzungskonzepte erfolgen.

Das 30-Hektar-Ziel und eine flächensparende Siedlungsentwicklung wurden nicht zuletzt durch die Neufassung des Baugesetzbuchs konterkariert, indem für Wohnungsbau auf landwirtschaftlichen und unbebauten Flächen am Ortsrand erhebliche Ausnahmeregelungen und Erleichterungen geschaffen wurden. Durch die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Bebauungsplanverfahren kann nunmehr generell auf eine Prüfung der Umweltauswirkungen der geplanten Bebauung sowie auf Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft verzichtet werden.

„Diese Ausnahmeregelungen gelten zwar nur bis Ende des Jahres 2019, entfalten aber eine verheerende Signalwirkung und sind ein Schlag ins Gesicht aller, die sich für eine flächensparende und nachhaltige Siedlungsentwicklung einsetzen“, so Tschimpke weiter. Obwohl der Flächenverbrauch von etwa 120 Hektar pro Tag um die Jahrtausendwende mittlerweile nahezu halbiert wurde, seien zusätzliche Anstrengungen unverzichtbar, um den Flächenverbrauch möglichst gering zu halten. Langfristig müsse eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt werden, deren Netto-Flächenverbrauch Null betrage. Das Bundesumweltministerium nennt hierfür das Jahr 2050.
„Notwendig sind aber kurzfristigere und vor allem auch kleinräumliche Flächensparziele der Länder und Kommunen“, meint Siedlungsentwicklungsexperte Henry Wilke. Dabei dürfe das Bauen am Ortsrand nach wie vor nur die absolute Ausnahme sein. Die doppelte Innenentwicklung, also das Bauen im Bestand, sowie die Sicherung und Aufwertung von innerstädtischen Grünflächen, müsse sich zum Regelfall entwickeln.

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EU-Abgeordnete stimmen für Pestizid-Verbot
Endlich Schluss mit Glyphosat & Co. auf ökologischen Vorrangflächen

Der NABU begrüßt den heutigen Beschluss des Europäischen Parlaments für ein Verbot von Pestiziden auf ökologischen Vorrangflächen ab Januar 2018. EU-Agrarkommissar Phil Hogan hatte einen entsprechenden Vorschlag für ein Pestizidverbot auf diesen Flächen gemacht, um dem Artenverlust in der Landwirtschaft entgegenzuwirken. Die Abgeordneten stimmten knapp gegen den Beschluss des EU-Agrarausschusses und die Resolution des deutschen EP-Abgeordneten Albert Deß (CSU) und des Briten John Stuart Agnew (UKIP). Beide hatten sich zuvor im Agrarausschuss gegen den Vorschlag der EU-Kommission und somit gegen das Pestizidverbot auf ökologischen Vorrangflächen stark gemacht.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Glyphosat und Co. haben auf diesen Flächen nichts zu suchen. Das ist ein längst überfälliger erster Schritt in die richtige Richtung. Die EU-Parlamentarier haben ein wichtiges Signal gesetzt. Bis zu einer grundlegenden Reform der EU-Agrarpolitik und einer wirklichen Trendwende, um die erschreckenden Verluste der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft aufzuhalten, ist es trotzdem noch ein weiter Weg. Wir brauchen mehr Vielfalt in der Agrarlandschaft mit blütenreichen Wiesen und Säumen, Brachflächen, Sträuchern und Hecken, wo Insekten und Feldvögel Lebensräume finden.“

Damit Landwirte die Direktzahlungen aus der ersten Säule der EU-Agrarpolitik (GAP) erhalten, müssen sie sicherstellen, dass fünf Prozent ihrer Fläche als ökologische Vorrangflächen genutzt werden. Diese Flächen konnten jedoch, wie alle wissenschaftlichen Untersuchungen belegen, bis heute keinen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt in Agrarlandschaften leisten – nicht zuletzt aufgrund des bislang erlaubten Einsatzes von Pestiziden. Bisher fließen jährlich gut zwölf Milliarden Euro an Direktzahlungen unter anderem für die ökologischen Vorrangflächen an die Landwirte in der EU. Insgesamt beträgt das EU-Agrarbudget 60 Milliarden Euro pro Jahr.

Das Abstimmungsergebnis zeigt, dass die Wünsche der Bürger nach einer umfassenden Reform der EU-Agrarpolitik erste kleine Früchte tragen. Innerhalb von nur einer Woche waren über 9.000 Menschen dem Aufruf des NABU gefolgt und hatten Protest-E-Mails an einflussreiche EU-Abgeordnete verschickt.
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Karlsruhe: Wisent im Tierpark Oberwald geboren
Xarbara bekommt ihr erstes Jungtier / Nachwuchs auch bei den Gämsen

Noch ist es ziemlich klein und bringt noch keine zehn Kilogramm auf die Waage. Das frisch geborene Jungtier bei den Wisenten im Tierpark Oberwald trinkt aber schon fleißig Milch bei Mutter Xarbara. "Es wird sehr schnell zunehmen und an Größe gewinnen", berichtet Revierleiter Robert Ruder.

Für Xarbara ist es das erste Junge. "Sie stellt sich aber gut an und verteidigt ihr Kleines, was ein gutes Zeichen ist", betont Ruder. Xarbara wurde 2011 selbst im Tierpark Oberwald, der Dependance des Zoologischen Stadtgartens Karlsruhe, geboren. Vater ist der Bulle Pfarrer, er kam 2012 im Tierpark Pforzheim auf die Welt. Das Geschlecht des neugeborenen Tiers konnte bislang noch nicht bestimmt werden. Aktuell stehen Mutter und Kind abgetrennt vom Rest der Gruppe. "Wir wollen die beiden Tiere aber relativ bald wieder zu den anderen lassen", erläutert Ruder. Dann ist das Jungtier auch für die Besucher sichtbar. Aktuell ist das leider nicht der Fall, da wegen Bauarbeiten der Weg bei den Wisenten gesperrt und das Gehege nur von vorne einsehbar ist, wo der Rest der Gruppe steht.

Wisente sind die größten Wildtiere Europas. Voll ausgewachsene Bullen können ein Gewicht von knapp einer Tonne, erwachsene Kühe von mehr als 600 Kilogramm erreichen. Das Wisent war in freier Wildbahn ausgestorben und wurde mit Tieren aus Zoobeständen wieder angesiedelt. Der Zoo Karlsruhe beteiligt sich mit dem Tierpark Oberwald am Europäischen Erhaltungszuchtprogramm.

Bei einem Besuch im Oberwald sind derzeit aber auch noch weitere Jungtiere zu sehen. Drei kleine Gämsen sind in den vergangenen Tagen und Wochen auf die Welt gekommen. Die Jungtiere sind sehr aktiv, schon flink am Klettern auf den Felsen im Gehege und meistens auch gut dabei zu beobachten.
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