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Verschiedenes

 
NABU fordert "Fitness Check" fĂŒr EU-Agrarpolitik
Juncker muss Agrarsubventionen auf den PrĂŒfstand stellen – nicht die Umweltgesetze

Der NABU und sein Dachverband BirdLife International fordern gemeinsam mit einem breiten BĂŒndnis von ĂŒber 80 europĂ€ischen Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen, Umwelt, Gesundheit und ErnĂ€hrung EU-KommissionsprĂ€sident Jean-Claude Juncker auf, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU einem „Fitness Check“ zu unterziehen.

In einem offenen Brief an KommissionsprÀsident Juncker kritisieren die VerbÀnde, dass die GAP trotz mehrfacher Reformversuche völlig ungeeignet sei, die riesigen Herausforderungen im Bereich Landwirtschaft, ErnÀhrung, Klima- und Ressourcenschutz zu lösen.

„Wir brauchen eine unvoreingenommene Diskussion und eine grundlegende Neuausrichtung der Agrarpolitik, keine weiteren kosmetischen Reförmchen“, sagte NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke. Eine Reihe von Studien hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die intensive Landwirtschaft ein wesentlicher Grund fĂŒr den RĂŒckgang der Artenvielfalt und die Belastung von Wasser und Boden in Europa ist. Bis 2050 wird der Agrarsektor ein Drittel der Treibhausgase der EU ausstoßen. Hinzu kommen die dramatische wirtschaftliche Lage vieler bĂ€uerlicher Betriebe, die MissstĂ€nde im Tierschutz und die negativen EinflĂŒsse auf Ökosysteme und AgrarmĂ€rkte in EntwicklungslĂ€ndern. „Die GAP wie sie heute ist, scheint nicht in der Lage, diese Probleme in den Griff zu bekommen“, so Tschimpke.

Als Teil ihrer BemĂŒhungen zur „EntbĂŒrokratisierung“ fĂŒhrt die EU-Kommission derzeit eine Reihe sogenannter Fitness Checks durch, wobei sie allerdings bisher vor allem auf den Abbau von Regeln im Umwelt- und Sozialbereich abzielt. Laut NABU ist es nun Zeit, die gleichen Fragen an die Agrarpolitik zu stellen: ErfĂŒllt sie noch ihren Zweck? Stehen Kosten und Nutzen fĂŒr den Steuerzahler im richtigen VerhĂ€ltnis? TrĂ€gt sie dazu bei, die internationalen Verpflichtungen der EU zu erfĂŒllen? Wird sie vom BĂŒrger akzeptiert? Besitzt sie einen echten Mehrwert?

2017 werden VorschlĂ€ge der EU-Kommission fĂŒr den kĂŒnftigen EU-Haushalt und die Agrarpolitik im Zeitraum 2021-2027 erwartet. Dabei geht es um die Verteilung von insgesamt einer Billion Euro, wovon bisher 40 Prozent (knapp 60 Milliarden Euro jĂ€hrlich) in den Agrarsektor fließen.

Download des europÀischen VerbÀndebriefs in Englisch unter tiny.cc/CAPFC (ab 22. MÀrz, 10 Uhr).
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Krönender Abschluss des fĂŒnften Internationalen Umweltkonvents
Weltpremiere des Kinofilms „Power to Change“ mit ĂŒber 1000 GĂ€sten

Freiburg war drei Tage Treffpunkt der internationalen Umweltelite

Basel/Freiburg, 13.03.2016. Vom 10. bis 13. MĂ€rz haben sich
in Freiburg bei der „International Convention of Environmental
Laureates“ VorkĂ€mpfer in Sachen Natur-, Umwelt- und
Klimaschutz aus 40 Nationen getroffen. Über achtzig
Aktivisten, Publizisten und BĂŒrgerrechtler, Wissenschaftler,
Stifter und Unternehmer sind zu diesem weltweit einzigartigen
interdisziplinÀren Zusammentreffen gekommen. Allen
gemeinsam ist, dass sie PreistrÀger und PreistrÀgerinnen von
Umweltpreisen sind. Den krönenden Abschluss des
Umweltkonvents bildete die öffentliche Weltpremiere des
Kinofilms „Power to Change – Die EnergieRebellion“ am
Samstagabend: Über 1000 Besucher waren gekommen um
Carl-A. Fechners neuen Dokumentarfilm im Konzerthaus
Freiburg zu sehen.

Die weltweite Energiewende vorantreiben möchte Carl-A.
Fechner mit seinem neuen Film „Power to Change“, der ab
den 17. MĂ€rz in den Kinos zu sehen ist Die exklusive
Filmpremiere fand inklusive einem Live-Auftritt der Freiburger
Band „The Brothers“ statt. Bei der Premierenfeier wurde im
Zusammensein mit den UmweltpreistrÀgerinnen und
-preistrÀgern der Anlauf des Films gefeiert.
und Klimaschutz sowie globaler Umweltpolitik entwickelt.
Ausgetragen wird der Umweltkonvent durch die European
Environment Foundation (EEF) unter der Schirmherrschaft von
Klaus Töpfer.

So heterogen die Gruppe der Teilnehmenden auch ist, sie
haben eins gemeinsam: mit meist begrenzten Mitteln und
hÀufig widrigen UmstÀnden finden sie Wege, ihre Visionen und
Ziele umzusetzen. Jeder Einzelne von ihnen hat in seinem
Umfeld einen Beitrag zum Umwelt und Klimaschutz geleistet.
Die Initiativen und aktiven BeitrÀge der UmweltpreistrÀger zum
Umwelt- und Klimaschutz sind fĂŒr die Menschen viel greifbarer
als abstrakte Forschungsergebnisse oder Protokolle und
Deklarationen der Politik. Diese Überzeugung teilen GrĂŒnder
und Kuratorium der EEF. Die „International Convention of
Environmental Laureates“ soll den PreistrĂ€gern eine Plattform
fĂŒr den regelmĂ€ĂŸigen Erfahrungsaustausch untereinander
geben. Zudem versteht sich der Umweltkonvent als ein
Instrument zur Weitergabe von Ideen, Initiativen und Visionen
an junge Menschen und an die interessierte Bevölkerung. Ein
weiteres konstituierendes Element sind deshalb Treffen und
Diskussionen von PreistrÀgern mit Nachwuchsforschern,
Studierenden und SchĂŒlern sowie mehrere öffentliche
Veranstaltungen.

Die Umwelttoxikologin Mozghan Savabieasfahani,
Gewinnerin des „Rachel Carson Prize 2015“, ist begeistert:
„Der Umweltkonvent ist eine inspirierende Veranstaltung mit
tollen Möglichkeiten des Networking und spannenden Ideen!
An dieser Veranstaltung teilzunehmen, erweckt ins uns allen
neue Hoffnung.“

Rainer Griesshammer vom Öko-Institut Freiburg und Michael
Wadleigh, Umweltaktivist und Oscar-Gewinner, zeigten in
ihren VortrÀgen am Eröffnungsabend Wege auf, wie die Welt
dem Klimakollaps entgehen kann. GemĂ€ĂŸ dem Motto des
diesjĂ€hrigen Umweltkonvents „Governance for real
sustainability“ fand am Freitag, 11. MĂ€rz eine öffentliche
VorfĂŒhrung des Films „AGROkalypse“ vom Freiburger
Regisseur Marco Keller statt. Unser Lebensmittelkonsum und
seine Auswirkungen auf die indigene Bevölkerung Brasiliens
wurden unter die Lupe genommen. Wolfgang Heck vom
Freiburger Tofu-Hersteller Taifun verköstigte die Besucher mit
kostenlosen Tofu-HĂ€ppchen.

„Zum fĂŒnften Mal haben wir nun UmweltpreistrĂ€ger aus der
ganzen Welt nach Freiburg gebracht und ihnen genau die
Plattform geschaffen, die sie zur Vernetzung brauchen“, so
Bernd Dallmann, der GrĂŒnder und Vorstand der European
Environment Foundation. „Dass ein gutes Drittel der
Anwesenden bereits zu den StammgÀsten der Veranstaltung
gehört und in jedem Jahr dabei war, zeigt auf einen Blick, wie
wichtig die PreistrÀger diese gegenseitige Vernetzung
nehmen.“

Über die European Environment Foundation (EEF):
Die im Jahr 2011 gegrĂŒndete European Environment
Foundation will neue Impulse fĂŒr die Umwelt- und Klimapolitik
geben. Sie hat es sich zum Ziel gesetzt, Kommunikation und
fachlichen Austausch zwischen Gesellschaft, Politik,
Forschung und Wirtschaft weltweit und ĂŒber alle Disziplinen
hinweg zu fördern. Das Kuratorium der Stiftung bilden 16
namhafte Persönlichkeiten aus dem Bereich Umwelt- und
Klimaschutz: Manuel Collares-Pereira, Amalio de Marichalar,
Monika Griefahn, Rainer Griesshammer, Peter W. Heller,
Sigrid Jannsen, Gerhard Knies, Jeremy Leggett, Antonio
Luque, Giovanna Melandri, Marcello Palazzi, Dieter Salomon,
Virginia Sonntag-O’Brien, Simon Trace, Maritta R. von
Bieberstein Koch-Weser und Ernst Ulrich von WeizsÀcker.
Den Kuratoriumsvorsitz hat Prof. Dr. Eicke R. Weber, Leiter
des Fraunhofer Instituts fĂŒr Solare Energiesysteme, inne.
GrĂŒnder und VorstĂ€nde der Stiftung sind Dr. Bernd Dallmann
und Dipl.-Ing. Rolf Hiller.
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NABU: Lehren aus Fukushima ziehen, Atomkraft weltweit abschalten
AKW Tihange endlich abschalten

AnlĂ€sslich des fĂŒnften Jahrestags der Atomkatastrophe von Fukushima und vor dem Hintergrund der jĂŒngsten Pannen im belgischen Atomkraftwerk Tihange und im französischen Atomkraftwerk Fessenheim hat der NABU eine engere Zusammenarbeit der Regierungen und mehr Druck von der Bundesregierung auf die NachbarlĂ€nder Belgien und Frankreich gefordert.
Ein schwerer atomarer Unfall im AKW Tihange wĂŒrde alleine im Umkreis von 75 Kilometern mehrere Millionen Menschen betreffen.

NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke: „Fukushima hat in aller Drastik verdeutlicht, dass Atomkraft keine Alternative ist und trotzdem umschifft auch heute noch der grenznahe Risikoreaktor Tihange in Belgien nur knapp den nĂ€chsten Super-GAU. Die Bundesregierung muss endlich ein Atomsicherheitsabkommen mit Belgien vereinbaren und sich fĂŒr die schnelle Abschaltung von Tihange einsetzen.“ In Frankreich hat der Druck der Bundesregierung immerhin dazu gefĂŒhrt, dass Frankreich Ende des Jahres die Prozedur zur vorzeitigen Schließung des an der Grenze zu Deutschland gelegenen Atomkraftwerks Fessenheim einleiten will.

„Der Super-GAU kennt keine Grenzen, deshalb brauchen wir auch mindestens auf EU-Ebene eine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten beim Thema Atomkraft. Der Euratom-Vertrag, den noch Adenauer unterschrieben hat, muss deshalb dringend ĂŒberarbeitet werden – dafĂŒr muss sich die Bundesregierung endlich einsetzen“, so Tschimpke weiter.

Nach dem noch immer gĂŒltigen Euratom-Vertrag von 1957, darf jeder EU-Staat alleine ĂŒber Bau und Betrieb von Atomkraftwerken entscheiden. Seit Tschernobyl (April 1986) und insbesondere nach Fukushima (MĂ€rz 2011) haben aber etliche EU-Staaten AusstiegsbeschlĂŒsse gefasst, sodass inzwischen die Chancen gut stehen, den Vertrag endlich zu ĂŒberarbeiten.

Neben den akuten und aktuellen Gefahren, die von der Atomkraft ausgehen, bereiten auch die Hinterlassenschaften Sorgen. „Die Altlasten der Atomkonzerne drohen zu einem Fass ohne Boden zu werden und es zeigt sich einmal mehr, der Staat und die Allgemeinheit sind die Dummen: Gewinne wurden privatisiert und die Gefahren und Altlasten werden verstaatlicht. Denn bei der wirtschaftlichen Lage der Energiekonzerne kann kaum damit gerechnet werden, dass sie tatsĂ€chlich nach dem Verursacherprinzip auch die Kosten schultern“, so NABU-Energieexperte Sebastian Scholz. „Dabei ist die Krise hausgemacht, die Energiekonzerne haben es schlichtweg verschlafen, auf naturvertrĂ€gliche erneuerbare Energien zu setzen.“

Nach der Atomkatastrophe in Tschernobyl wurde in Deutschland ein neues Bundesministerium mit der ZustĂ€ndigkeit fĂŒr die Atomenergie gegrĂŒndet, das BMU (seit 2013 BMUB), das in diesem FrĂŒhjahr sein 30-jĂ€hriges JubilĂ€um feiert. Italien beschloss als erster EU-Mitgliedstaat den Ausstieg aus der Atomenergie. Fukushima bewirkte unter anderem, dass Deutschland und andere Staaten in und außerhalb der EU (etwa die Schweiz) AusstiegsbeschlĂŒsse fassten. Aus NABU-Sicht kann das Abschalten des AKW Tihange ebenfalls den Anstoß zu rechtzeitigen Maßnahmen zum Atomausstieg auf der EU-Ebene einleiten, ohne dass wieder erst ein schwerer Atomunfall passieren muss.
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NABU unterstreicht fehlenden Bedarf einer festen Fehmarnbeltquerung
Bestehende JĂŒtlandroute ist sinnvolle Alternative zum Tunnel-Neubau

Der NABU hat am heutigen Montag ein neues Verkehrsgutachten vorgelegt, das den fehlenden Bedarf einer festen Fehmarnbeltquerung unterstreicht. Das Hamburger Beratungsunternehmen Hanseatic Transport Consultancy (HTC) hat die Entwicklung der schienengebundenen Verkehrsströme zwischen dem europĂ€ischen Festland und Skandinavien als Teil des 3800 Kilometer langen TEN-T Korridors 3 zwischen Helsinki und Valletta untersucht. In ihrer Studie kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass das Aufkommen im SchienengĂŒterverkehr von und nach Skandinavien seit Jahren stagniert bzw. sogar leicht rĂŒcklĂ€ufig ist. Zwar konnte fĂŒr den dĂ€nischen Markt seit der Finanzkrise ein leichtes Wachstum verzeichnet werden, dieses wird allerdings maßgeblich durch den Transit getrieben. Dagegen entwickelt sich der SchienengĂŒterverkehr mit Quelle und Ziel in DĂ€nemark seit Jahren rĂŒcklĂ€ufig und befindet sich auf einem niedrigen Niveau. Daher stellt sich die Frage, welchen volkswirtschaftlichen Nutzen ein von DĂ€nemark finanziertes Schienenprojekt fĂŒr die dĂ€nische Verladerschaft beziehungsweise die Volkswirtschaft insgesamt hat.

Vor diesem Hintergrund stellt der NABU auch nach der parlamentarischen Entscheidung DĂ€nemarks vom 4. MĂ€rz den grundsĂ€tzlichen Bedarf des Vorhabens weiter in Frage und hĂ€lt die von DĂ€nemark erwarteten ZuschĂŒsse der EuropĂ€ischen Union in Höhe von insgesamt 1,7 Milliarden Euro aus den so genannten TEN-T-Mitteln fĂŒr ungerechtfertigt.

„Das Gutachten macht deutlich, dass die finanziellen ZuschĂŒsse in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro aus Mitteln fĂŒr den Ausbau der transeuropĂ€ischen Netze aus verkehrlicher Sicht nicht zu rechtfertigen sind. Der Bedarf fĂŒr einen Neubau entlang des Fehmarnbeltes ist schlicht nicht vorhanden, das dort investierte Geld wĂŒrde an anderer Stelle einen deutlich grĂ¶ĂŸeren Nutzen entfalten. Es deutet kaum etwas darauf hin, dass sich diese Entwicklung zukĂŒnftig umkehren wird“, sagte NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller.

Mit dem Bau einer alternativen Schienentrasse ĂŒber den Fehmarnbelt wĂŒrde zwar die fĂŒr den SchienengĂŒterverkehr wichtige so genannte JĂŒtlandroute entlastet. Jedoch besteht auch die Gefahr, dass aufgrund einer Priorisierung der Belt-Querung, EngpĂ€sse auf der JĂŒtlandroute zukĂŒnftig nachrangig angegangen wĂŒrden. Das wiederum könnte sich negativ auf die WettbewerbsfĂ€higkeit der Schiene auswirken.
„Wir sehen daher die Gefahr, dass der GĂŒterverkehr nach dem Bau einer festen Fehmarnbeltquerung von der umweltfreundlichen Schiene auf die klimaschĂ€dlichere Straße verlagert werden könnte. Diese Erkenntnis scheint den BefĂŒrwortern des Tunnelprojekts bekannt zu sein, denn unlĂ€ngst erklĂ€rte die dĂ€nische Regierung, die feste Fehmarnbeltquerung mangels Schienenverkehrsaufkommens mit dem Straßenverkehr refinanzieren zu wollen. Diese Rolle rĂŒckwĂ€rts ist jedoch mit dem europĂ€ischen Ziel einer Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene nicht vereinbar“, sagte Eick von Ruschkowski, Mitglied der NABU-GeschĂ€ftsleitung und Fachbereichsleiter Naturschutz und Umweltpolitik.

Weiterhin geht das Gutachten davon aus, dass sich die Zeiteinsparungen durch die Fehmarnbeltquerung – anders als von der staatlichen Planungsagentur Femern A/S behauptet – nicht 1:1 in eine Kostenreduzierung umsetzen lassen. „Wir sprechen hier ĂŒber komplexe Produktionssysteme und optimierte ZugumlĂ€ufe. Man kann nicht einfach davon ausgehen, dass eine um 20 Prozent kĂŒrzere Strecke auch 20 Prozent Zeit- und Kostenersparnis mit sich bringt, zumal unklar ist, wie hoch die Kosten fĂŒr eine Tunnelquerung sein werden und ein theoretischer Zeitgewinn von zwei bis drei Stunden durch ungeplante Standzeiten schnell dahin sein kann“, sagt Torsten Tesch, Senior Consultant bei HTC.

In Anbetracht der im Gutachten dargestellten mĂ€ĂŸigen Zukunftsperspektiven des SchienengĂŒterverkehrs sowie der beschrĂ€nkten LeistungsfĂ€higkeit der JĂŒtlandroute liegt es nahe zu ĂŒberprĂŒfen, ob diese selektiv und in enger Abstimmung mit der sich ergebenden Marktentwicklung im Sinne einer ausbaubasierten Modernisierung und gegebenenfalls kapazitiven Erweiterung investiert werden sollte. Aus NABU-Sicht ließen sich mit einem adĂ€quaten Ausbau die europĂ€ischen Verkehrsziele eines ungehinderten Warenflusses zwischen Nord- und SĂŒdeuropa kostengĂŒnstiger, infrastrukturell angemessener und ökologisch vertrĂ€glicher erreichen.

Angesichts erheblicher ökologischer SchĂ€den durch den Bau der festen Fehmarnbeltquerung bei Gesamtkosten von rund zwölf Milliarden Euro zuzĂŒglich Kosten fĂŒr die Anbindungen auf deutscher und dĂ€nischer Seite wirft der NABU den Planern vor, einen vorteilhaften Ausbau der JĂŒtlandroute von Beginn an durch den Staatsvertrag ausgehebelt zu haben. „Gerade weil das Vorhaben einer festen Fehmarnbeltquerung offenkundig keinen Bedarf hat, ist dieser Trick so durchschaubar. Die mangelnde PrĂŒfung des möglichen alternativen Ausbaus einer JĂŒtlandroute verstĂ¶ĂŸt zudem gegen europĂ€isches Recht. Dieses Thema wird in einem juristischen Verfahren eine zentrale Rolle spielen“, sagte Malte Siegert, Fehmarnbeltexperte des NABU.
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NABU: Regierung muss Ausstieg aus Kohle-Politik zĂŒgig einleiten
Braunkohle hat in Deutschland keine Zukunft mehr

Das maue Interesse von Investoren an der deutschen Braunkohlensparte des schwedischen Vattenfall-Konzerns ist fĂŒr den NABU ein Zeichen, dass Kohlestrom in Deutschland lĂ€ngst ausgedient hat und der Ausstieg noch in dieser Legislaturperiode eingeleitet werden muss. „Wenn Vattenfall schon keine KĂ€ufer mehr fĂŒr die Kraftwerke und Tagebaue findet, muss klar sein, dass Braunkohle in Deutschland keine Zukunft mehr hat“, sagte NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke anlĂ€sslich der am heutigen Mittwoch endenden Bieterfrist fĂŒr die Vattenfall Braunkohle-Sparte in der Lausitz. Was der Lausitz fehle, ist jetzt die UnterstĂŒtzung durch die Bundesregierung, die noch immer keine verlĂ€sslichen Rahmenbedingungen fĂŒr den Kohleausstieg gesetzt habe. So mĂŒsse ein geordneter Kohleausstieg ohne StrukturbrĂŒche ein zentraler Bestandteil des Klimaschutzplans 2050 werden, der gerade vom Bundesumweltministerium erstellt wird.

„Die Landesregierung Brandenburg muss endlich die Zeichen der Zeit erkennen, und der Braunkohle adĂ© sagen“, so Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg. Es sei unverstĂ€ndlich, so der Landesvorsitzende, dass in der Region massiv regenerative EnergietrĂ€ger wie die Windkraft ausgebaut wĂŒrden, aber kein erkennbarer RĂŒckgang der Braunkohleverstromung zu verzeichnen sei.
Noch immer sinken die Börsenstrompreise und die Debatten um einen Kohle-Konsens, mit dessen Hilfe die klimaschĂ€dliche Kohleverstromung und ihre schĂ€dlichen Umweltfolgen beendet werden sollen, nehmen an Fahrt auf. Es zeigt sich, dass bisherige Interessenten nicht bereit sind, Vattenfalls Hoffnungen auf einen lukrativen Verkauf der Braunkohle zu entsprechen. Das deutsche Stadtwerke-Konsortium Steag oder große tschechische Konzerne wie CEZ oder EPH sind nicht gewillt, die ins Wanken geratene Braunkohle-Sparte zu retten.

Im GesprĂ€ch sind auch Stiftungs-Modelle, bei denen die jeweiligen Kohle-Unternehmen Erlöse in einen Fonds zahlen mĂŒssten, aber nicht voll fĂŒr mögliche LangzeitschĂ€den an den GewĂ€ssern um die ehemaligen Kohlegruben haften. Der NABU lehnt dies ab. Es darf im Zuge des Kohleausstiegs kein zusĂ€tzliches Risiko fĂŒr die betroffenen Regionen entstehen, da schon jetzt die verantwortlichen Betreiber nicht fĂŒr indirekte Kosten des Braunkohletagebaus aufkommen. „Damit uns kĂŒnftig nicht weiter Tagebaue die FlĂŒsse verschlammen und dreckiger Ruß aus Schornsteinen die Atemluft verschmutzt, mĂŒssen wir so schnell wie möglich raus aus der Kohle. Zu einer naturvertrĂ€glichen Energiewende gibt es keine Alternative,“ so NABU-Energieexpertin Tina Mieritz.Beispiel Vattenfall zeigt: Kohle ist unattraktiv fĂŒr Investoren
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Hilfe bei Heuschnupfen
Die besten PrÀparate gegen Pollen

Rund 15 Prozent der Deutschen leiden unter Heuschnupfen, und die Saison 2016 ist bereits in vollem Gange: Hasel- und Erlenpollen fliegen schon seit Ende Januar, in den nĂ€chsten Wochen fĂ€ngt die Birke an zu blĂŒhen. Auf test.de haben die Arzneimittelexperten der Stiftung Warentest die 58 besten und preisgĂŒnstigsten rezeptfreien Medikamente bei Heuschnupfen ermittelt.

Niesattacken, laufende Nase, juckende Augen und Haut: Teils bis in den Herbst hinein leiden Pollenallergiker unter diesen Symptomen, in schweren FĂ€llen kann der Heuschnupfen sich sogar zum Asthma ausweiten. Im aktualisierten online-Special der Stiftung Warentest finden Betroffene in Tabellenform und unterteilt nach Augentropfen, Nasensprays, Kombipackungen, Tabletten, Saft & Co die 58 besten und preiswertesten Medikamente. Die gute Nachricht: Wirksames muss nicht teuer sein, Generika sind oft deutlich billiger als OriginalprĂ€parate – und ebenso streng durch die Behörden ĂŒberwacht.

ErgĂ€nzt wird das Special um wertvolle RatschlĂ€ge, um die Pollensaison möglichst beschwerdereduziert zu ĂŒberstehen, sowie um Informationen zu Heuschnupfen bei Kindern. Dennoch: Wenn Symptome erstmals auftreten oder die Medikamente keine Wirkung zeigen, ist ein Arztbesuch unabdingbar.

Das ausfĂŒhrliche Special ist unter www.test.de/heuschnupfen abrufbar. Vertiefende Informationen ĂŒber Wirkstoffe, Wirkungsweise und Anwendung sind in der Datenbank Medikamente im Test zu finden. Der Abruf des 40-seitigen PDFs „Allergischer Schnupfen“ kostet 3 Euro.
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ÖKO-TEST PrĂ€parate zur Hyposensibilisierung
Happy Hypo

ÖKO-TEST wollte wissen, ob die PrĂ€parate, die Pollenallergikern in Deutschland derzeit zur Hyposensibilisierung verabreicht werden, sicher und wirksam sind. DafĂŒr wurden 36 Therapieallergene kritisch ĂŒberprĂŒft. Das ResĂŒmee: Mehr als die HĂ€lfte ist empfehlenswert. Doch es gibt auch Kritikpunkte: So sind manche mit dem problematischen Hilfsstoff Phenol konserviert.

Der Markt fĂŒr die spezifische Immuntherapie (SIT), auch Hypo- oder Desensibilisierung genannt, ist gerade im Umbruch. FrĂŒher standen deutschen Ärzten mehr als 6.500 verschiedene Therapieallergene und Mischungen zur Behandlung ihrer Patienten zur VerfĂŒgung. Einige davon wurden als sogenannte Individualrezepturen in Verkehr gebracht, fĂŒr die keine Zulassung erforderlich war. Seit im Jahr 2008 die Therapieallergene-Verordnung eingefĂŒhrt wurde, ist das nur noch fĂŒr wenige Produkte möglich. Deshalb sind mittlerweile nur mehr rund 100 PrĂ€parate ĂŒbrig.

ÖKO-TEST hat Therapieallergene mit Pollenextrakten von GrĂ€sern, BĂ€umen und KrĂ€utern genau unter die Lupe genommen, von denen 26 unter die Haut gespritzt und zehn entweder als Tropfen oder Tabletten ĂŒber die Mundschleimhaut unter der Zunge aufgenommen werden. Die Untersuchung des Verbrauchermagazins zeigt, dass die Wirkung der Therapieallergene fĂŒr Pollengeplagte gut belegt ist. Allerdings befinden sich noch viele PrĂ€parate in der Zulassungsphase, weshalb fĂŒr diese noch keine abschließende Bewertung vorgenommen werden kann.

Auch auf die Hilfsstoffe wurde ein Blick geworfen: So sind alle Injektionssuspensionen mit Phenol konserviert. Dieser antimikrobielle Wirkstoff kann zu Nervenstörungen fĂŒhren. Kritisch hinterfragt hat ÖKO-TEST auch beigemischtes Aluminiumhydroxid. Mit ihm als DepottrĂ€ger und WirkverstĂ€rker sollen die Allergene erst nach und nach in den Körper eingebracht werden und dort ihre bestmögliche Wirkung entfalten können.
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Dr. Michael Sladek stellt „kommunalfreundlichen Entwurf“ vor
Schönau / Titisee-Neustadt. Bei einer Pressekonferenz im Rathaus der Stadt TitiseeNeustadt
stellte Dr. Michael Sladek von der EWS Schönau zusammen mit dem
BĂŒrgermeister der Stadt Titisee-Neustadt, Armin Hinterseh, seine Stellungnahme zum
Referentenentwurf des Bundesministeriums fĂŒr Wirtschaft zur Neufassung der §§ 46
ff. des Energiewirtschaftsgesetzes ĂŒber die Vergabe von Netz-Konzessionen sowie
einen eigenen „Kommunalfreundlichen Entwurf“ zu dieser Neufassung vor.

Bei der Neuvergabe von Konzessionen fĂŒr Strom- und Gasnetze durch die Kommunen ist es
aufgrund von Rechtsunsicherheiten praktisch zum Stillstand gekommen. WĂ€hrend ĂŒber
Jahrzehnte alleine die gewĂ€hlten Vertreter der Kommunen ĂŒber die Konzessionsvergaben
entschieden hatten, verschĂ€rften Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt im Jahr 2010 –
nach einer Rekommunalisierungswelle in den vorangegangenen Jahren – durch ihren
„Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gasnetzkonzessionen“ die Vorschriften fĂŒr den
Wettbewerb. Dies mit dem Ergebnis, dass es fĂŒr die Kommunen praktisch unmöglich
geworden ist, einen Konzessionswechsel gegen den Willen des bisherigen Netzbetreibers
herbeizufĂŒhren, ohne vor einem Gericht zu landen. Mit der BegrĂŒndung, einen
diskriminierungsfreien Wettbewerb zu gewÀhrleisten, wurde von Bundesnetzagentur und
Bundeskartellamt am Parlament vorbei ein „kartellrechtliches Regime“ geschaffen, das die
jeweiligen Alt-KonzessionÀre in den Kommunen bevorzugt und eine abweichende
Konzessions-Neuvergabe praktisch unmöglich macht. Zur Behebung dieser MissstÀnde
wurde im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien festgeschrieben,
durch eine Neufassung der §§ 46 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes Rechtssicherheit zu
schaffen. Zu diesem Zweck wurde im Dezember 2015 ein Referentenentwurf des BundesWirtschafts-Ministeriums
vorgelegt, der diese Forderung erfĂŒllen soll.

In seiner Stellungnahme zu diesem Referentenentwurf stellte Rechtsanwalt Prof. Dr. Dominik
Kupfer fest: „Unbeschadet der Auswertung weiterer – durchaus positiv zu bewertender -
AnsÀtze der Novellierung steht damit im Ergebnis bereits fest, dass der Entwurf zu kurz greift
und das im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen, klar und sicher
verfehlt.“ Vielmehr werde das durch das „kartellrechtliche Regime“ verursachte Richterrecht
fortgeschrieben und damit die gemeindliche Selbstverwaltung in dieser Frage weiter
beschnitten.

Über die Kritik am vorliegenden Referentenentwurf hinaus legte Dr. Michael Sladek einen
eigenen „Kommunalfreundlichen Entwurf zur Neufassung der§§ 46 ff. EnWG“ vor. „Dieser
neue Entwurf bestÀtigt die Rechtsanwendung, wie sie bis etwa 2010 gang und gÀbe war,
passt das Recht der Konzessionsvergabe an das neue Vergaberecht sowie an die
Rechtsprechung des EuropĂ€ischen Gerichtshofes an“, erlĂ€uterte Dr. Sladek bei der
PrÀsentation.

Die Kernpunkte des „Kommunalfreundlichen Entwurfs“ fasste Dr. Michael Sladek wie folgt
zusammenfassen.

SpĂ€testens alle 20 Jahre hat jede Gemeinde zu prĂŒfen, wie der Betrieb ihres örtlichen Stromund
Gasversorgungsnetzes kĂŒnftig ausgestaltet sein soll. Die Gemeinde hat zu entscheiden,
ob
- sie den Netzbetrieb in die eigenen HĂ€nde nimmt,
- ein Kooperationsunternehmen mit einem strategischen Partner-EVU grĂŒnden und
konzessionieren möchte oder
- ob sie ein drittes EVU mit dem Netzbetrieb betraut.
- Diese Entscheidung hat die Gemeinde auch dann alle 20 Jahre zu treffen, wenn
sie den Netzbetrieb selbst durchfĂŒhrt (Pflicht zur Reflexion und politischen
Diskussion).

Entscheidet sich eine Gemeinde den Netzbetrieb selbst durchzufĂŒhren, so hat sie diese
Entscheidung und die maßgeblichen GrĂŒnde hierfĂŒr öffentlich bekannt zu machen. Die
Gemeinde ist aber nicht verpflichtet, zuvor einen Wettbewerb um das Netz nach
kartellrechtlich determinierten Kriterien durchzufĂŒhren. Es genĂŒgt eine rational begrĂŒndete
Entscheidung der Gemeinde nach vorheriger Bekanntmachung und DurchfĂŒhrung eines
Interessensbekundungsverfahrens. Die Gemeinde hat das Recht zur direkten Erledigung des
örtlichen Netzbetriebs.

Entscheidet sich die Gemeinde, gemeinsam mit einem oder mehreren Partner-EVU(en) eine
kommunale Beteiligungsgesellschaft zu grĂŒnden, so genĂŒgt es, wenn die Gemeinde die
gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der zu grĂŒndenden Gesellschaft ausschreibt. Die
Konzession muss dann nicht gesondert ausgeschrieben werden. Dies entspricht der
Rechtsprechung des EuropÀischen Gerichtshofes.

Entscheidet sich die Gemeinde, ein drittes EVU mit dem Netzbetrieb zu betrauen, schreibt
sie die Konzession aus. Maßgeblich fĂŒr die Ausschreibung sind – unter Beachtung weniger
spezialgesetzlicher Regelungen im kĂŒnftigen EnWG – die Vorgaben des neuen
Vergaberechts (4. Teil des GWB und Konzessionsvergabeverordnung). Hierdurch kann auf
ein ausgefeiltes und europarechtskonformes Rechtssystem zurĂŒckgegriffen werden.

Möglich wurde dieser Gesetzesvorschlag erst durch das Engagement der EWS Schönau in
der Energieversorgung TitiseeNeustadt (Ev-TN). In dieser Kooperation hatte sich Dr. Sladek
bei der Vorbereitung der in Karlsruhe anhÀngigen Kommunalverfassungsbeschwerde der
Stadt intensiv mit diesen schwierigen Fragen auseinandergesetzt.

„Im Augenblick erfahren wir zwar vielfĂ€ltige ideelle UnterstĂŒtzung bei unserer Stellungnahme
zum Referentenentwurf und zum ‚Kommunalfreundlichen Entwurf‘, in der Sache stehen aber
EWS Schönau und die Stadt Titisee-Neustadt alleine da, bestĂ€tigte Dr. Michael Sladek. „Da
derzeit viele deutsche StÀdte und Kommunen vor der aktuellen Frage stehen, wie sie sich
bei einer anstehenden Neuvergabe ihrer Strom- oder Gasnetzkonzession verhalten sollen,
ohne vor Gericht zu landen, erhoffen wir uns eine breite UnterstĂŒtzung bei unserem Versuch,
das kartellrechtliche Regime abzuschaffen und die Vergaberichtlinien fĂŒr Energienetze
wieder auf rechtssichere FĂŒĂŸe zu stellen“, betonte Dr. Michael Sladek bei der
Pressekonferenz.

Der jetzt vorgelegte Entwurf ist zwar entstanden aus der intensiven BeschÀftigung mit der
grundsÀtzlichen Problematik, wie sie im Fall der Energieversorgung Titisee-Neustadt sichtbar
geworden ist, aber er leistet einen konstruktiven Beitrag zur Lösung eines bundesweit
bestehenden Problems, das zahlreiche StÀdte und Kommunen in ihrer HandlungsfÀhigkeit
einschrĂ€nkt und sie hindert, fĂŒr ihre BĂŒrger eine verantwortliche Lösung der Energieversorgung
der Zukunft zu verwirklichen, stellte Dr. Sladek klar. „Unsere Kommunalverfassungsbeschwerde
sowie der ‚Kommunalfreundliche Entwurf‘ sind Maßnahmen von verantwortungsbewussten
BĂŒrgern, die sich im Förderverein fĂŒr umweltfreundliche Stromverteilung
und Energieerzeugung e.V. (FuSS) in Schönau zusammengeschlossen haben, und die eine
Verbesserung fĂŒr alle StĂ€dte und Kommunen und somit fĂŒr alle BĂŒrger erreichen wollen“,
fĂŒhrte Dr. Michael Sladek aus.

Die „Stellungnahme zum Referentenentwurf“ und der „Kommunalfreundliche Entwurf zur
Neufassung“ können von der Internetseite der EWS Schönau unter www.ews-schoenau.de
heruntergeladen werden.
 
 



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