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Samstag, 18. Mai 2024
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Verschiedenes

 
FĂĽhrung zu Strom erzeugender Heizung fĂĽr groĂźes Zweiparteienhaus in Freiburg
Heizungserneuerung mit effizientem Mini-BHKW in Kombination mit Solarwärme und Solarstrom

Am Samstag, 18. April, 13:15 Uhr bietet der gemeinnützige Verein ECOtrinova e.V. Interessierten aus Freiburg und Region eine einstündige Führung an bei einer Strom erzeugenden Heizung (Mini-BHKW) in einem großen Zweiparteienhaus mit zusätzlicher Solarwärme- und Solarstromnutzung. Der Eintritt ist frei. Der genaue Ort in Freiburg-Stadtmitte wird Angemeldeten mitgeteilt. Wegen begrenzten Platzes sind Anmeldungen erbeten bis 17. April vormittags an ECOtrinova e.V., ecotrinova@web.de oder T. 0761-2168730 beim Treffpunkt Freiburg e.V. .
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Ressourcenfieber, Peak Oil, Fracking, Konsum - wie leben?
Die neue allgemeinverständliche Vortragsreihe „Vom Ressourcenfieber zur Rohstoffwende. Wie wollen wir leben?“ von ECOtrinova e.V. und Mitveranstaltern startet am Samstag, 18. April, 10:00 Uhr in der Universität Freiburg, Stadtmitte, Platz der Universität 3, Kollegiengebäude 1 Hörsaal 1015, mit dem Hauptvortrag von Tobias Schleicher, Dipl.-Volkswirt und Vorstand beim Öko-Institut e.V., Freiburg, zum Thema „Ressourcenfieber: Metallische Rohstoffe, Recycling und Konsum im globalen Kontext“. Zwei Kurzvorträge von Karen Bottländer, Soziologin, Freiburg/Münster, und Dr. Georg Löser, ECOtrinova e.V., Freiburg, erläutern „Peak Oil, Peak Soil und die Strategische Ellipse der Energierohstoffe“ und „Fracking, Gas, Kohle. Ressourcenkriege?“

Der Eintritt ist frei. Die Freiburger Umweltbürgermeisterin Gerda Stuchlik ist Schirmherrin der achtteiligen Gemeinschaftsreihe, die bis zum 4. Juli läuft und aus Mitteln der Glücksspirale des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gefördert wird.
 
 

 
Verbände decken illegale Verfolgung von Greifvögeln auf
Allein 40 tote Tiere seit Jahreswechsel bei NABU, LBV und Komitee gegen den Vogelmord gemeldet

27 Fälle illegaler Greifvogelverfolgung mit insgesamt 40 toten Tieren – das ist die schockierende Bilanz, die NABU, LBV und das Komitee gegen den Vogelmord allein nach den ersten drei Monaten dieses Jahres ziehen. Alle Taten wurden den Verbänden aus der Bevölkerung gemeldet und nachverfolgt. Traurige Hochburgen der Greifvogelverfolgung sind Nordrhein-Westfalen mit acht, Niedersachsen mit sieben und Schleswig-Holstein mit drei Fällen. Straftaten dieser Art wurden insgesamt aus neun Bundesländern gemeldet.

Obwohl alle Greifvögel seit Anfang der 1970er Jahre unter strengem Schutz stehen, ist die illegale Verfolgung von Greifvögeln nach wie vor ein gravierendes Problem – und das trotz hoher Strafen, die im Einzelfall drohen. In vielen Bundesländern liegt die Aufklärungsquote bis heute beinahe bei null. Daher haben die drei Verbände die Bevölkerung dazu aufgerufen, sowohl aktuelle Fälle als auch Beobachtungen aus der Vergangenheit zu melden.

Wie die gegenwärtigen Meldungen zeigen, wenden die Täter eine ganze Reihe verschiedener Methoden an: Am häufigsten wurden Vögel vergiftet oder mit Fallen gefangen. Auch das Fällen von Horstbäumen und Abschüsse wurden beobachtet. Vor allem der vom NABU und LBV zum „Vogel des Jahres 2015“ gewählte Habicht sowie Mäusebussarde, Sperber und Turmfalken kamen zu Schaden. Auch Seeadler waren aufgrund von Horstbaum-Fällungen unter den Opfern, kamen allerdings in den gemeldeten Fällen nicht ums Leben.

Um die Täter nachhaltig abzuschrecken, fordern die Verbände den Fahndungsdruck erheblich zu erhöhen. Dazu müssten, nach Vorbild von Nordrhein-Westfalen, bei der Polizei und den Naturschutzbehörden Koordinationsstellen für Umweltkriminalität eingerichtet werden, so NABU, LBV und das Komitee gegen den Vogelmord.

Die bekannt gewordenen Fälle stellen nach Einschätzung der drei Verbände nur die Spitze des Eisbergs dar. Der Großteil der Taten bleibt weiterhin unentdeckt. Daher rufen NABU, LBV und das Komitee gegen den Vogelmord mögliche Tatzeugen und Finder von toten Greifvögeln, Fallen oder präparierten Giftködern dazu auf, ihre Beobachtungen den Behörden zu melden und die Experten der drei Verbände einzuschalten. Ein zentrales Meldetelefon ist dazu werktags von 9 bis 18 Uhr unter 030-284 984-1555 erreichbar sowie an Feiertagen und Wochenenden von 15 bis 18 Uhr. Zurückliegende Fälle können zudem über ein Online-Meldeformular (www.NABU.de/verfolgung-melden) erfasst werden.

Um ihren Forderungen nach einer effektiveren Aufklärung und Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit der illegalen Verfolgung von Greifvögeln mehr Nachdruck zu verleihen und den Druck auf die Politik zu erhöhen, haben NABU und LBV zudem eine Petition gestartet, die bis Ende des Jahres unterzeichnet werden kann: www.NABU.de/greifvogelpetition
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Doppeltes Geschmackserlebnis: die neuen Tapas-Burger von Taifun
Die Life Food GmbH/Taifun-Tofuprodukte bringt zeitgleich zwei neue Produkte auf den Markt: Denn der neue Tapas-Burger mit mediterraner Note erscheint in zwei Geschmacksvariationen. Beide sind sowohl kalt als auch warm ein Genuss.

Während der Tapas-Burger Olive/Cashew durch mediterrane Kräuter, würzige Oliven und knackige Cashewkerne begeistert, charakterisieren bunte Gemüsestücke und eine fein säuerliche Kapernnote die Variante Paprika/Kapern. ...
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Ă–KO-TEST Fahrradtaschen
Schönwettermodelle mit unerwünschtem Inhalt

Wer sein Gepäck per Pedale transportieren will, benötigt eine stabile, wasserdichte und nach Möglichkeit schadstofffreie Fahrradtasche. Doch eine neue Analyse von ÖKO-TEST in der aktuellen April-Ausgabe zeigt, dass diesen Ansprüchen nur wenige Produkte genügen.

ÖKO-TEST hat zehn alltagstaugliche Fahrradtaschen, die am Gepäckträger über dem Hinterrad montiert werden, ins Labor geschickt. Die Modelle wurden nicht nur auf Schadstoffe untersucht, sondern auch auf ihre Praxistauglichkeit bezüglich Belastbarkeit und Wasserdichtheit getestet. Dabei zeigte sich, dass vor allem die Nähte einiger Taschen zu wünschen übrig lassen: Fünf Produkte wurden schon bei wenig Wasserdruck innen nass. Nur vier Taschen zeigten eine sehr gute Wasserdichtigkeit sowohl auf den Flächen als auch auf den Nähten. Das günstigste Modell im Test bestand zudem die Belastungsprüfung nicht: Das Außenmaterial scheuerte an einer Stelle durch und innen war ein durchgehender Bruch des Trägermaterials erkennbar.

Dazu kommt, dass keine Tasche im Test ohne unerwünschte Inhaltsstoffe auskommt. Einige Modelle fielen auf, weil bei ihnen immer noch massenhaft Weichmacher eingesetzt werden. Diese werden verdächtigt, die Fortpflanzungsorgane zu schädigen und wie ein Hormon zu wirken. In sieben Produkten stecken phosphororganische Verbindungen. Einige Stoffe dieser Gruppe sind möglicherweise krebserregend. Auch umweltschädigende zinnorganische Verbindungen sowie die giftigen Schwermetalle Cadmium, Blei und Chrom analysierten die Labore.
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NABU: Pro-Fracking-Gesetz droht durch die HintertĂĽr zu kommen
Geplante Expertenkommission verletzt Demokratie

Der NABU warnt zwei Tage vor der entscheidenden Kabinettssitzung die Bundesregierung davor, einem Fracking-Ermöglichungsgesetz Tür und Tor zu öffnen. „In den USA war eine Absenkung der Umweltstandards die Initialzündung für den Fracking-Boom. Das darf sich in Deutschland nicht wiederholen“, warnte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Wo die Bundesregierung mit den Gesetzen zu schlampen drohe, müssten die Abgeordneten des Bundestags jetzt umgehend nachbessern. Am Ende trage schließlich jeder Abgeordnete persönlich Sorge dafür, dass der Schutz von Mensch, Natur, Seen, Brunnen und Talspeeren in seinem Wahlkreis gewährleistet sei, so der NABU-Präsident.

Der NABU lehnt insbesondere die auf Initiative der Erdgasindustrie von Bundeskanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) vorgeschlagene Expertenkommission kategorisch ab. Diese Kommission könnte – nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf – das Verbot, das für die kommerzielle Gewinnung von Erdöl und Erdgas mittels Fracking in Schiefer- und Kohleflözgaslagerstätten vorgesehen ist, mit ihrem Votum überwinden. „Eine Kommission, die an den Volksvertretern des Bundestages vorbei Fracking flächendeckend in Deutschland freigeben kann, verletzt die Grundrechte und stellt eine ernsthafte Gefahr für Demokratie und Natur dar. Allein diese Idee zeugt von einer irritierenden Rechtsauffassung“, so der NABU-Präsident.

Laut einem im Auftrag des NABU erstellten Rechtsgutachten der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. bleibt der im Bergrecht verankerte Rechtsanspruch von Unternehmen auf Aufsuchung von Bohrstandorten erhalten. Wird die jeweilige geologische Formation von der Expertenkommission dann als grundsätzlich unbedenklich eingestuft, könnten Unternehmen dort ungehindert fracken. „In der ganzen norddeutschen Tiefebene oder der Bodenseeregion wäre dann Fracking möglich“, warnte Tschimpke.

Allen Beteuerungen der Bundesregierung zum Trotz führen die Regelungen der Großen Koalition damit zu einem Fracking-Ermöglichungsgesetz. „Mit dem derzeitigen Gesetzespaket werden Mensch, Natur und Wasser massiv gefährdet. Ein Verbot des Frackings zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl ist damit nicht erfüllt“, sagte NABU-Energieexperte Ulf Sieberg. Der NABU ruft deshalb gemeinsam mit anderen Verbänden dazu auf, dem Widerstand gegen Fracking ein Gesicht zu geben und die eigenen Wahlkreisabgeordneten zum Handeln aufzufordern. „Um die Förderung von Erdöl und Erdgas in Deutschland sicherer zu machen, muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden. Dazu braucht es die Stimme jedes einzelnen Abgeordneten“, so Sieberg. Unter www.NABU.de/frackingfrei können Bürgerinnen und Bürger ihren Wahlkreisabgeordneten dazu einen Brief schreiben.

Irritiert zeigte sich der NABU zudem davon, dass die Bundesregierung bereits am Freitag ein Notifizierungsverfahren für einen Teil des Gesetzespakets bei der EU-Kommission eingereicht hat. „Erst geschieht jahrelang nichts in Sachen Fracking-Gesetz und jetzt beschleunigt die Bundesregierung rechts auf der Überholspur – und bremst das Parlament dabei aus“, kritisierte Sieberg. Demnach seien Änderungen an den Entwürfen laut Schwarz-Rot wohl nicht mehr vorgesehen. „Das ist ein absolutes No-Go. Wir werden gemeinsam mit Tausenden Bürgern Widerstand gegen dieses Fracking-Mogelpaket leisten“, so Sieberg.

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NABU-Zahl des Monats
800 KirchtĂĽrme sind Wohnzimmer fĂĽr Dohle, Turmfalke und Co.

NABU-Aktion bietet bedrohten Arten neuen Lebensraum

Mehr als 800 Kirchen in Deutschland bieten ihre Türme bedrohten Vögeln und Fledermäusen als Unterschlupf an. Sie alle wurden in den vergangenen acht Jahren vom NABU als „Lebensraum Kirchturm“ ausgezeichnet. Spitzenreiter bei der „Wohnraumbeschaffung“ ist Baden-Württemberg mit über 193 ausgezeichneten Kirchen, gefolgt von Thüringen mit 116 und Niedersachsen mit 115 artgerechten Kirchtürmen.

Wie wichtig das Engagement der Kirchgemeinden ist, zeigt das Beispiel des Turmfalken. Den Kulturfolger zieht es verstärkt in die Nähe des Menschen. In alten Gebäuden, Kirchtürmen oder hohen Bäumen findet er passende Unterkünfte. Doch seine angestammten Brutplätze gehen immer häufiger verloren, vor allem durch die Sanierung von Kirchen oder den Abriss alter Industrieanlagen. Wo Lebensräume fehlen, können Nistkästen in Kirchtürmen Abhilfe schaffen: Sie geben Turmfalken, aber auch Schleiereulen, Dohlen oder Fledermäusen ein neues Zuhause. Lassen sich die Tiere einmal an einer Kirche nieder, brüten sie jedes Jahr wieder in ihrem neuen Domizil.

Bei der Frage, wie Kirchen ihre Türme vogelfreundlich gestalten können, unterstützen NABU-Gruppen die Gemeinden vor Ort. Sie beraten bei anstehenden Sanierungen oder helfen, geeignete Nistkästen anzubringen.

Bis heute hat die Aktion auch ein berühmtes Vogelpärchen hervorgebracht: In Hamburg lässt sich alljährlich ein Turmfalkenpaar in der Michaeliskirche ins Nest schauen. Eine Webcam liefert Live-Bilder aus dem Nistkasten, zur Brutzeit schauen ihnen mehrere Tausend Menschen bei der Aufzucht der Jungen zu (www.NABU-hamburg.de/falkenwebcam).
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NABU: Fracking wird durch die Hintertür möglich
Bundestag darf dem Kabinett Nachlässigkeiten nicht durchgehen lassen

Der NABU kritisiert die heutigen Kabinettsbeschlüsse der Bundesregierung zur Fracking-Technologie. NABU-Präsident Olaf Tschimpke:

„Jede Erlaubnis von Fracking ist kontraproduktiv für die Energiewende. Aus unserer Sicht wäre ein klares Verbot der Technologie das richtige Signal vonseiten der Bundesregierung gewesen. Heute hat das Kabinett aber entgegen aller Behauptungen eher ein Fracking-Ermöglichungsgesetz beschlossen. Der Gesetzestext ist dabei gefährlich zweideutig: In den ersten Abschnitten schließt die Bundesregierung noch Fracking für bestimmte Gebiete aus. In den hinteren Paragraphen wird aber klar: Fracking kann doch erlaubt werden, und zwar durch eine demokratisch nicht legitimierte und höchst zweifelhafte Expertenkommission. Diese Ausnahmen von der Ausnahme dürfen Bundestag und Bundesländer der Bundesregierung nicht durchgehen lassen.“ Zudem dürfe es keinen Automatismus für eine kommerzielle Förderung ab 2019 geben.

Der NABU hätte sich zum Fracking einen klaren Rechtsrahmen gewünscht, der den umfassenden Schutz von Mensch, Natur und Wasser regelt. „Stattdessen ist nun diese Mogelpackung eines Fracking-Ermöglichungsgesetzes in der Welt. Wo die Bundesregierung vor der Erdgaslobby eingeknickt ist, muss der Bundestag nun dringend nachbessern. Jeder Abgeordnete ist hier in der Pflicht. Denn am Ende trägt jeder Abgeordnete persönlich Sorge dafür, dass die Einwohner, Natur und das Wasser in seinem Wahlkreis sicher sind“, so der NABU-Präsident.

Der NABU fordert Nachbesserungen mindestens in folgenden Punkten:

· Verzicht auf die demokratisch nicht legitimierte Expertenkommission

· Der Geltungsbereich des vorsorgenden Grundwasserschutzes muss ausgeweitet werden: egal ob es als Trinkwasser oder in der Landwirtschaft genutzt wird oder als Bestandteil des Naturhaushalts geschützt ist

· Der bergrechtliche Rechtsanspruch von Unternehmen auf Zulassung von Frackingvorhaben muss beschränkt werden

· Das Verbot von Fracking muss ausgeweitet werden auf Natura 2000-Gebiete mit Sandstein-Formationen und Gebiete, die für die Lebensmittelproduktion wichtig sind

· Verzicht auf Probebohrungen

· Keine Verpressung von Lagerstättenwasser

· Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für alle Arten von Tiefbohrungen

· Tiefbohrungen aller Art dürfen nur nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt werden
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