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Samstag, 18. Mai 2024
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Verschiedenes

 
ÖKO-TEST Deos ohne Aluminium
Frischmacher mit MĂ€ngel

Aluminiumsalze in Deos stehen derzeit in der Kritik. ÖKO-TEST wollte nun wissen, wie gut Produkte ohne dieses Leichtmetall sind. Der aktuelle Test in der Juni-Ausgabe zeigt, dass es viele empfehlenswerte Marken gibt. Doch von manchen Produkten sollte man die Finger lassen: In einem Deo steckt etwa ein Konservierer, der eigentlich laut EU-Kommission seit Kurzem in Kosmetika verboten ist.

In Antitranspiranten kommen Aluminiumsalze zum Einsatz, um das Schwitzen zu vermindern. Die Aluminiumverbindungen ziehen die Hautporen zusammen, außerdem werden die SchweißkanĂ€le blockiert. Studien bringen Aluminium in Zusammenhang mit Brustkrebs und Alzheimer – wissenschaftlich ist das allerdings umstritten. ÖKO-TEST rĂ€t dennoch, vorsichtshalber Deos ohne Aluminium zu verwenden. Das Verbrauchermagazin hat im aktuellen Juni-Heft 21 dieser Produkte ins Labor geschickt und kann immerhin sechs „sehr gute“ und fĂŒnf „gute“ Marken empfehlen.

Es gibt aber auch Deos, die umstrittene bzw. problematische Inhaltsstoffe haben. So analysierte das Labor etwa in zwei den Duftstoff Cashmeran, der sich in menschlichem Fettgewebe anreichern kann. Im Deo CD GlĂŒcksgefĂŒhl OrangenblĂŒten ist der Konservierer PHMB enthalten. Es besteht der Verdacht, dass PHMB beim Einatmen giftig ist. Deshalb ist er als Gefahrstoff eingestuft und seit Anfang 2015 in Kosmetika verboten – außer die EU formuliert doch noch ausdrĂŒcklich eine Ausnahme. ÖKO-TEST kritisiert zudem ein Naturkosmetikprodukt, das auf Silber setzt. Silber hĂ€lt die Bakterien in Schach, die den Schweiß zersetzen und so zum MĂŒffeln fĂŒhren. Es wird auch in der Medizin verwendet, weil es bei der Wundbehandlung und gegen EntzĂŒndungen hilft. Aber: Durch den inflationĂ€ren Einsatz von Bakterienhemmern können die Krankheitserreger resistent werden. Dann wĂ€re der hilfreiche Einsatz in der Medizin gefĂ€hrdet.

ÖKO-TEST wollte außerdem wissen, ob Hersteller von 24- und 48-Stunden-Deos auch die Wirksamkeit ihrer Produkte belegen können. TatsĂ€chlich kann jedoch keiner garantieren, dass die versprochene Wirkung tatsĂ€chlich bei jedem Anwender eingelöst wird.
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Naturschatz #6: Schreiadler
Bedeutender Naturschatz in Europa - „Fitness-Check“ darf nicht zum Naturschutz-Abbau fĂŒhren

Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den PrĂŒfstand: Bis zum 24. Juli haben alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze fĂŒr den Natur- und Artenschutz zu Ă€ußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) -und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „NaturschĂ€tze retten“ stellt der NABU jede Woche unter www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren oder ohne diesen verloren gehen könnten.

In Mecklenburg-Vorpommern brĂŒten etwa 80 Schreiadlerpaare – und damit der grĂ¶ĂŸte Teil des gesamten Schreiadlerbestands in Deutschland. Die anderen rund 20 Paare leben im Nordosten Brandenburgs. Intensive Land- und Forstwirtschaft sowie die EntwĂ€sserung von Feuchtgebieten entziehen den seltenen Greifvögeln hierzulande zunehmend die Lebensgrundlagen.

Als sogenannter Langstreckenzieher ĂŒberwintert der Schreiadler im sĂŒdlichen Afrika. Doch nicht nur auf dem Zug ist er großen Gefahren ausgesetzt (vor allem durch Wilderei im Nahen Osten). Zwar spielt die direkte Verfolgung in Mitteleuropa bis auf Ausnahmen keine Rolle mehr. Dennoch ist der Schreiadler im Brutrevier sehr empfindlich gegenĂŒber Störungen. Bei Beunruhigung verlĂ€sst er schnell auch angestammte Reviere. Schreiadler stellen hohe AnsprĂŒche an ihre Brut- und Nahrungsgebiete. Zum BrĂŒten benötigen sie ungestörte Laub- und MischwĂ€lder. Diese mĂŒssen von feuchten LebensrĂ€umen wie ErlenbrĂŒchen oder feuchten Wiesen durchzogen oder umgeben sein, wo die Vögel jagen können. Zudem siedeln die letzten Schreiadler in weitgehend unzerschnittenen LebensrĂ€umen. Doch solche FlĂ€chen sind heute in Mecklenburg-Vorpommern fast nur noch in den großen Schutzgebieten zu finden.

„Hierzu zĂ€hlen die Natura 2000-Gebiete. Außerhalb der Grenzen dieser FFH- und Vogelschutzgebiete werden wertvolle SchreiadlerlebensrĂ€ume weiter zerstört. EntwĂ€sserung und Nutzungsintensivierung vernichten die LebensrĂ€ume ebenso wie schlecht geplante Windparks“, sagte der Landesvorsitzende des NABU-Mecklenburg Vorpommern, Stefan Schwill. Der NABU richtet sich daher mit einer Klage gegen die nicht artenschutzkonforme Praxis mecklenburgischer Behörden bei der Windkraftplanung (https://www.nabu.de/news/2015/03/18621.html), die das Überleben der Schreiadler gefĂ€hrdet. Im betreffenden Fall im Landkreis Rostock sind mindestens vier Schreiadlerpaare direkt von einem Windparkprojekt betroffen. Es ist unstrittig, dass Schreiadler durch Vogelschlag an Windkraftanlagen besonders gefĂ€hrdet sind.

„Der Schreiadler wird im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie gelistet. Das bedeutet, dass besondere Schutzgebiete fĂŒr ihn ausgewiesen wurden. Ein Wegfall oder eine Aufweichung der Vogelschutzrichtlinie hĂ€tte dramatische Folgen fĂŒr den seltenen Greifvogel. Ein baldiges Aussterben des deutschen Brutvorkommens kann nur verhindert werden, wenn die fĂŒr diese Art ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete konsequent geschĂŒtzt und verbessert werden und gleichzeitig der spezielle Schutz, den die EU-Vogelschutzrichtlinie der Art gewĂ€hrt voll umgesetzt wird“, so Schwill weiter.

Mit Blick auf die EU-BĂŒrgerbefragung zum „Fitness-Check“ möchte der NABU zahlreiche Menschen dazu bewegen, sich unter www.NABU.de/naturschaetze fĂŒr starke Naturschutzgesetze in der EuropĂ€ischen Union auszusprechen. Einige Regierungen und Wirtschaftslobbyisten verlangen bereits die AbschwĂ€chung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie. Der Schutz von allein in Deutschland ĂŒber 5.000 Natura-2000-Gebieten könnte damit geschwĂ€cht werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von FledermĂ€usen, Bibern und BuchenwĂ€ldern stĂŒnde wieder zur Debatte.
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Erholungslandschaft Weinberg von Wetzlar dank EU-Naturschutzrichtlinien
Bedeutender Naturschatz in Europa - „Fitness-Check“ darf nicht zum Naturschutz-Abbau fĂŒhren

Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den PrĂŒfstand: Bis zum 24. Juli haben alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger in den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich im Internet zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze fĂŒr den Natur- und Artenschutz zu Ă€ußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) -und der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „NaturschĂ€tze retten“ stellt der NABU jede Woche unter www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren oder ohne diesen verloren gehen könnten.

„Alle hoch gehaltenen Ziele, den teilweise enormen RĂŒckgang der Vielfalt zu stoppen und umzukehren, sind bisher gescheitert. Das zeigt auch der aktuelle Artenschutz-Report des Bundesamtes fĂŒr Naturschutz. Wenn nun die EU-Kommission in einem angeblichen „Fitness-Check“ das europĂ€ische Naturschutzrecht beleuchtet, dann steht dahinter die Absicht, es zu deregulieren. Ich warne vor einem weiteren Abbau des Schutzes der Natur. Naturschutz und Landwirtschaft sind kein Gegensatz“, so HĂ€usling. Vielmehr sei die extensive Landwirtschaft der Garant fĂŒr den Erhalt des Gebietes. SchĂ€ferei sei aber ohne Naturschutz-Fördermittel nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die Vermarktung von LĂ€mmern erbringt nur 36 Prozent des Umsatzes. 60 Prozent hingegen kommen aus der landwirtschaftlichen BetriebsprĂ€mie und Naturschutzmitteln.

„Auch Naturschutz und Erholung der Menschen sind keine GegensĂ€tze“, ergĂ€nzte Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU. Die NĂ€he zur Stadt Wetzlar lockt zahlreiche SpaziergĂ€nger an. Das Gebiet solle und könne auch Erholungsraum fĂŒr die Menschen sein. Zahlreiche NABU-Schutzgebietsbetreuer bieten regelmĂ€ĂŸig FachfĂŒhrungen an.
In den nĂ€chsten Wochen erblĂŒht die offene Landschaft und die Luft duftet nach Thymian. Das Gebiet trĂ€gt nicht nur den Titel „Nationales Naturerbe“, sondern hat auch den Schutzstatus eines EU-Vogelschutzgebietes und eines Fauna-Flora-Habitat-Gebietes, wie insgesamt 20,9 Prozent der hessischen LandesflĂ€che. Es bildet damit einen wichtigen Trittstein im EU-weiten Naturschutznetzwerk Natura 2000. Artenreiche Magerrasen sind in der hessischen Landschaft selten geworden. Sie sind durch intensive Landwirtschaft und DĂŒngung verschwunden. Dass der Weinberg als Naturschatz erhalten blieb, verdankt er der zeitweisen Nutzung als militĂ€rischem Übungsplatz. Als das MilitĂ€r abzog, gab es sofort PlĂ€ne, Teile des Gebietes mit einer Trabantenstadt zu bebauen. Erst mit der Ernennung zum EuropĂ€ischen Schutzgebiet wurden diese PlĂ€ne von der Stadt fallen gelassen. Der Schutzstatus verpflichtet nun zum Erhalt der wertvollen LebensrĂ€ume. Im Jahr 2012 wurde das Gebiet im Zuge des Programms „Nationales Naturerbe“ von der Bundesregierung an die NABU-Stiftung Hessisches Naturerbe ĂŒbertragen. Seither kĂŒmmert sich der NABU um das Gebiet, unterstĂŒtzt von einer NAJU-Kindergruppe den „Weinberg-Rangern“.

Die Finanzierung der SchĂ€fererei und von gezielten Maßnahmen fĂŒr seltene Arten, wie Kammmolch, Gartenrotschwanz, Wendehals, Schlingnatter und Zauneidechse gibt es nur durch den europĂ€ischen Schutzstatus. Die Pflege der trockenen europĂ€ischen Heiden, der Silikatfelsen und artenreichen Borstgrasrasen ist ohne Schafe nicht möglich. „Diese schöne Kulturlandschaft zeigt, was auf dem Spiel steht, wenn die EU-Naturschutzrichtlinien nun in BrĂŒssel einem ‚Fitness-Check‘ unterzogen werden: der Erhalt dieses und anderer NaturschĂ€tze in Hessen könnte erschwert oder gar unmöglich gemacht werden“, so Eppler weiter. 42 verschiedene Lebensraumtypen, 132 Tier- und Pflanzenarten sowie 140 Vogelarten unterstehen dem besonderen europĂ€ischen Schutz in Hessen.

Mit Blick auf die EU-BĂŒrgerbefragung zum „Fitness-Check“ möchte der NABU unter www.NABU.de/naturschaetze zahlreiche Menschen dazu bewegen, sich fĂŒr starke Naturschutzgesetze in der EuropĂ€ischen Union auszusprechen. Einige Regierungen und Wirtschaftslobbyisten verlangen bereits die AbschwĂ€chung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie. Der Schutz von allein in Deutschland ĂŒber 5.000 Natura-2000-Gebieten könnte damit geschwĂ€cht werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von FledermĂ€usen, Bibern, Wildkatzen und BuchenwĂ€ldern stĂŒnde wieder zur Debatte.
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Karlsruhe: Lastenrad steht im Mittelpunkt des Draistages
Am 12. Juni auf dem Friedrichsplatz/Ausklang im Schlachthof

Dieses Jahr steht das Lastenfahrrad im Fokus des Draistages am 12. Juni auf dem Friedrichsplatz - mit Modellen vor Ort sowie Informationen. So stellt ein RadhĂ€ndler bei der Podiumsdiskussion die verschiedenen Typen von LastenrĂ€dern vor, vom schnellen zweirĂ€drigen mit Pedelec-Antrieb bis zum dreirĂ€drigen Christiania-Rad, das das typische, urbane Kopenhagen-Flair vermittelt. Die RĂ€der können auch Probe gefahren werden. Wer sich darĂŒber hinaus fĂŒr ein Lastenfahrrad interessiert, kann sich am Draistag oder auf der Internetseite www.kopf-an.de fĂŒr eine dreiwöchige Testwoche bewerben. Von der jungen Familie, ĂŒber Studierende, Senioren bis zu Handwerkern und Lieferdiensten haben alle eine Chance, zum Zuge zu kommen. Zum Ende der Aktion wird das Lastenfahrrad unter allen Bewerbern verlost.

Bei Kindern immer beliebt ist der ADAC-Fahrradparcour. Hier wird zunĂ€chst das Kinderrad auf Sicherheit ĂŒberprĂŒft, dann können die Kleinen ĂŒben: den sicheren Blick ĂŒber die Schulter, den Spurwechsel, Slalomfahren zum routinierten Ausweichen vor plötzlichen Hindernissen und zielgerichtetes Bremsen. Wie gehabt gibt es den kostenlosen Radcheck, die Fahrradcodierung zur DiebstahlprĂ€vention (gegen fĂŒnf Euro Eigenanteil und Besitznachweis), einen Fahrradmarkt und eine Fahrt mit dem Conference-Bike.

Der Draistag ist in Karlsruhe Auftakt fĂŒr die Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit" von AOK und ADFC. Vertreter beider Organisationen sind zusammen mit StadtrĂ€tinnen und StadtrĂ€ten schon frĂŒh am Morgen im Einsatz und helfen zwischen 7 und 9 Uhr beim Verteilen des RadlerfrĂŒhstĂŒcks. Geistig stĂ€rken kann man sich um 8 Uhr bei einer ökumenischen Radlerandacht.

Die Radparade bildet um 18 Uhr den Abschluss des Draistages. Und ist dann wiederum Auftakt zum Ausklang: Vom Friedrichsplatz ĂŒber die Kriegsstraße und die Ludwig-Erhard-Allee geht es in den Schlachthof. Dort klingt der Tag mit GetrĂ€nken und Gegrilltem aus.
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Immer mehr Vogelarten besiedeln GĂ€rten und Parks
Mehr als 47.000 Teilnehmer bei der diesjÀhrigen "Stunde der Gartenvögel"

Typische Stadtvögel nehmen ab, aber die Artenvielfalt in GĂ€rten und Parks steigt. Das ist die zentrale Erkenntnis der elften Ausgabe der „Stunde der Gartenvögel“. FĂŒr die gemeinsame Aktion der NAJU, des NABU und seines bayerischen Partners, dem Landesbund fĂŒr Vogelschutz (LBV), beobachteten und registrierten mehr als 47.000 Teilnehmer eine Stunde lang die Vögel in GĂ€rten und Parks. Bei insgesamt mehr als einer Million gemeldeten Vögeln landete wie in den Vorjahren der Haussperling auf Platz eins der hĂ€ufigsten Gartenvögel, gefolgt von Amsel, Kohlmeise, Blaumeise und Star.

„Durch die NABU-Mitmachaktion ist es möglich, zuverlĂ€ssige und deutschlandweit flĂ€chendeckende Zahlen zur Bestandsentwicklung von Vogelarten in StĂ€dten und Dörfern zu sammeln“, erlĂ€utert NABU-Vogelexperte Lars Lachmann. Der wichtigste Vergleichswert ist dabei die durchschnittliche Zahl der pro Garten gemeldeten Tiere einer Art. So kam der Spitzenreiter Haussperling in diesem Jahr auf 4,9 Vögel pro Garten.

Die Ergebnisse der „Stunde der Gartenvögel“ bieten zudem Vergleichsmöglichkeiten mit den Vorjahren sowie zwischen den Vogelarten und den verschiedenen Regionen des Landes. „Interessant sind vor allem die Erkenntnisse zu den Zu- und Abnahmen der verschiedenen Vogelarten seit Beginn der Aktion. Sorgen bereitet uns die Tatsache, dass fĂŒnf der 13 hĂ€ufigsten Gartenvogelarten stetig abnehmen und nur eine Art zunimmt“, so Lachmann. Trotz der RĂŒckgĂ€nge bei den hĂ€ufigsten Gartenvogelarten nimmt die Zahl der pro Garten gemeldeten Tiere dafĂŒr zu: In diesem Jahr wurde mit 11,4 Vogelarten pro Garten ein neuer Rekordwert erreicht. „Immer mehr Vogelarten passen sich an den Lebensraum Stadt an und besiedeln GĂ€rten und Parks. Dadurch steigt dort die Artenvielfalt, obwohl die typischen Stadtvögel, die in Siedlungen brĂŒten, besorgniserregend zurĂŒckgehen“, erklĂ€rt Lachmann. Seit Beginn der Aktion im Jahr 2005 haben beispielsweise Feldsperlinge und Ringeltauben in deutschen GĂ€rten stetig zugenommen und belegen in diesem Jahr Platz 6 und 7. Beide Arten haben sich in den letzten Jahren einen Stammplatz in den Top Ten erobert. „Die Zunahme der Vielfalt im Siedlungsraum steht im starken Gegensatz zur Abnahme in der Agrarlandschaft. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung unserer GĂ€rten und Parks als RĂŒckzugsgebiete fĂŒr die Natur“, so Lachmann.

Zu den Verlierern zĂ€hlen Amsel, Rotkehlchen und Hausrotschwanz, ganz besonders aber Mehlschwalbe und Mauersegler. Alle diese Arten sind Insektenfresser und leiden unter deren starkem RĂŒckgang. Auch von den zahlreichen VogelfĂŒtterungen in den GĂ€rten profitieren diese Arten kaum. Die GebĂ€udebrĂŒter Mehlschwalbe und Mauersegler sind zusĂ€tzlich vom Verlust von GebĂ€udenischen bei Renovierungen oder sogar von der mutwilligen Entfernung ihrer Nester von der Hausfassade betroffen.

In diesem Jahr feierte außerdem die „Schulstunde der Gartenvögel“ Premiere. Bei der Gartenvogel-Rallye der NAJU haben Kinder heimische Vögel und deren Lebensraum spielerisch kennengelernt. Über 200 Kindergruppen und Schulklassen sind dem Aufruf von NAJU und NABU gefolgt und haben eine Stunde lang Vögel auf dem Schulhof, im Garten oder Park gezĂ€hlt. So haben knapp 3000 Kinder ihre Artenkenntnis unter Beweis gestellt und dazu beigetragen, ein möglichst genaues Bild von der heimischen Vogelwelt in unseren Dörfern und StĂ€dten zu erhalten.

Die Ergebnisse der diesjĂ€hrigen Aktion können online unter www.stunde-der-gartenvoegel.de angesehen und mit denen frĂŒherer Jahre verglichen werden. Interaktive Karten stellen dar, wie sich eine Vogelart in einem ausgesuchten Landkreis oder Bundesland entwickelt hat.

Die nĂ€chste große Mitmachaktion ist die „Stunde der Wintervögel“ vom 8. bis 10. Januar 2016.
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Halbzeitbilanz zu EU-Naturschutz-Zielen
Wenig Licht, viel Schatten

Intensive Landwirtschaft verantwortlich fĂŒr massiven Artenverlust

Kurz vor der europĂ€ischen Naturschutzkonferenz Green Week, die am 3. Juni in BrĂŒssel beginnt, hat BirdLife Europe, der internationale Dachverband des NABU, eine Halbzeitbilanz der EU-BiodiversitĂ€tspolitik vorgestellt. Bis 2020 will die EuropĂ€ische Union den Verlust der biologischen Vielfalt stoppen und geschĂ€digte Ökosysteme wiederherstellen. Das Fazit des Berichts: In einigen Bereichen gibt es erste Fortschritte, das Ziel einer generellen Trendumkehr wird jedoch verfehlt. Viele Tier- und Pflanzenarten sind in der EU weiterhin bedroht.
Herausragende Ergebnisse fĂŒr die Natur in Europa sind ĂŒberall dort zu verzeichnen, wo die beiden wichtigsten Naturschutzrichtlinien – die Vogelschutz- und die Fauna-Floria-Habitat-(FFH-)Richtlinie – erfolgreich umgesetzt werden. Doch vielerorts sind sie bislang unzureichend finanziert und mangelhaft umgesetzt, wie der Bericht festhĂ€lt.

„Die Entwicklung von Europas Natur hĂ€ngt maßgeblich an der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie. Daher darf dieses HerzstĂŒck der EU-BiodiversitĂ€tsstrategie keinesfalls aufgeweicht werden, wie es durch den ‚Fitness-Check‘ der EU-Kommission derzeit droht. Stattdessen ist die Bilanz ein dringender Appell an die EU, an ihren Richtlinien festzuhalten und sie mit noch mehr Nachdruck umzusetzen“, so NABU-PrĂ€sident Olaf Tschimpke.

Der Bericht sieht insbesondere im Bereich der naturvertrĂ€glichen Landnutzung dringenden Handlungsbedarf. Über die HĂ€lfte aller Vögel der Agrarlandschaft sind seit 1980 verschwunden, wertvolles GrĂŒnland geht in einigen EU-Staaten in alarmierender Geschwindigkeit verloren, darunter in Deutschland, Bulgarien und Slowenien. Alarmierende Beispiele fĂŒr die daraus resultierenden BestandsrĂŒckgĂ€nge bei Vögeln finden sich zahlreich: So ist das Rebhuhn in den vergangenen 25 Jahren um 94 Prozent zurĂŒckgegangen und stark gefĂ€hrdet, der Kiebitz liegt bei einem Minus von 75 Prozent und die FeldlerchenbestĂ€nde sind deutschlandweit um rund ein Drittel eingebrochen. Auf EU-Ebene zeichnen sich Ă€hnliche Trends ab.

„Allen genannten Arten ist gemein, dass sie in der Agrarlandschaft leben und Opfer einer immer intensiveren Landnutzung werden“, so Tschimpke. Um weitere Artenverluste und negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu vermeiden, sei eine Umkehr in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU dringend erforderlich.

Substanzielle Fortschritte sieht der Report bei Ziel 1 (Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien), Ziel 4 (Fischerei) und Ziel 5 (invasive Arten). Wenig geschehen ist bisher hingegen hinsichtlich Ziel 2 (Wiederherstellung geschĂ€digter Ökosysteme), nur begrenzten Fortschritt gibt es bei Ziel 6 (Beitrag der EU zum weltweiten Erhalt der biologischen Vielfalt). Ziel 3 (naturvertrĂ€gliche Landnutzung) hingegen wurde bisher völlig verfehlt.

In den Bereichen Fischerei und invasive Arten verfĂŒgt die EU inzwischen ĂŒber eine robuste Gesetzgebung, die kommenden Jahre werden jedoch richtungsweisend fĂŒr die kĂŒnftige Entwicklung sein. DafĂŒr mĂŒssen insbesondere die Fangquoten und -begrenzungen in Übereinstimmung mit den Visionen der europĂ€ischen Fischereipolitik gebracht werden, zudem muss eine ausreichend hohe Zahl von Arten in die EU-weite schwarze Liste der invasiven Arten aufgenommen werden.
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Rote Liste bedrohter Vogelarten in Europa vorgelegt
Vogelschutzrichtlinie zeigt Wirkung - Natur in der Kulturlandschaft muss besser erhalten werden

Der NABU-Dachverband BirdLife International hat am heutigen Mittwoch in BrĂŒssel die Rote Liste
bedrohter Vogelarten in der EU und in ganz Europa vorgelegt. Danach sind Erfolge bei der gezielten Rettung seltener Arten zu beobachten. Ehemals hĂ€ufige Arten nehmen jedoch ab, weil ihnen zunehmend Lebensraum verloren geht. FĂŒr die Beurteilung des Aussterberisikos aller europĂ€ischen Vogelarten nach den weltweit anerkannten Richtlinien der IUCN standen die jĂŒngsten Berichte aller EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie und vergleichbare Daten aus den anderen europĂ€ischen LĂ€ndern zur VerfĂŒgung. Der Bericht wurde im Auftrag der EU-Kommission erstellt.

„Es ist sehr ermutigend zu sehen, dass gezielte Artenschutzmaßnahmen zur Rettung besonders gefĂ€hrdeter seltener Arten gefĂŒhrt haben. In den meisten FĂ€llen ist dies dem besonderen Schutz der Arten durch die EU-Vogelschutzrichtlinie zu verdanken, die 1979 verabschiedet wurde und nun ihre Wirkung entfaltet. Ein unĂŒberhörbares Warnsignal ist jedoch, dass dies bisher nur bei sehr seltenen Arten gelingt, vermeintliche Allerweltsarten aber landen inzwischen europaweit auf der Roten Liste, weil wir es nicht schaffen, auch in unserer Kulturlandschaft Natur zu erhalten“, sagte NABU-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Leif Miller.

18 Prozent der 451 Vogelarten der EU wurden als gefÀhrdet eingestuft und könnten damit innerhalb der nÀchsten 100 Jahre komplett aus der EU verschwinden. Auf kontinentaler Ebene wurden 13 Prozent von 533 europÀischen Vogelarten als gefÀhrdet eingeschÀtzt, zehn Prozent dieser Arten gelten sogar auf globaler Ebene als vom Aussterben bedroht.

Im Vergleich zur letzten GefĂ€hrdungseinschĂ€tzung im Jahr 2004 gibt es dabei zahlreiche Erfolgsgeschichten: 20 Arten haben die GefĂ€hrdungsrĂ€nge verlassen, weitere 25 Arten sind heute weniger gefĂ€hrdet als damals. Auch sie haben besonders von der EU-Vogelschutzrichtlinie profitiert, in deren Rahmen gezielte Schutzmaßnahmen angeregt und z.B. durch das EU-LIFE-Programm gefördert wurden. „Aus dieser Gruppe sind Seeadler und Großtrappe die prominentesten Arten, bei denen auch Deutschland zur Sicherung der BestĂ€nde wesentlich beigetragen hat. Andere Gewinner finden sich vor allem bei verschiedenen Greifvogelarten und endemischen Vogelarten der Kanaren, Madeiras und der Azoren“, sagte NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann.

Im Gegenzug mussten 29 Arten neu in die Rote Liste aufgenommen werden. Diese Gruppe umfasst ĂŒberwiegend ehemals hĂ€ufige Vogelarten des Agrarlands und der Meere und KĂŒsten, die besonders von den flĂ€chendeckenden Auswirkungen der Landnutzungsintensivierung und des Klimawandels betroffen sind. „Es gelingt vergleichsweise gut, sehr seltene Arten vor dem Aussterben zu bewahren. Gleichzeitig schaffen wir es nicht zu verhindern, dass hĂ€ufige Vogelarten so selten werden, dass wir sie bald nur noch in Schutzgebieten beobachten können“, so Lachmann weiter. Aus deutscher Sicht alarmierend ist die Neuaufnahme der frĂŒher hĂ€ufigen Arten Turteltaube, Austernfischer und Wiesenpieper in die europaweite Rote Liste, wo sich auch die typischen Wiesenvogelarten Kiebitz und Großer Brachvogel bereits befinden. Auch zum großen Teil in der deutschen Ostsee ĂŒberwinternde Arten wie Eisenten und Samtenten, die dort u.a. durch den Beifang in Fischernetzen bedroht sind, finden sich auf der europaweiten Roten Liste.

Nicht alle Arten, die in dieser neuen EU-Liste als „nicht vom Aussterben bedroht“ gefĂŒhrt werden, wiesen jedoch einen guten Erhaltungszustand auf. Nach dem kĂŒrzlich erschienenen und auf dem gleichen Datenmaterial beruhenden Bericht der EU zum Zustand der Natur („State of Nature“-Bericht) gelten viele von ihnen als stark abnehmend oder bereits auf RestbestĂ€nde reduziert, so dass sich insgesamt 48 Prozent aller Arten in einem schlechten Zustand befinden und damit die Artenschutzziele der EU-BiodiversitĂ€tsstrategie fĂŒr 2020 kaum zu erreichen sein werden.
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Mehr als 180.000 Stimmen fĂŒr die Natur
NABU-Zahl des Monats

GrĂ¶ĂŸte Beteiligung an einer EU-Konsultation aller Zeiten

Mehr als 180.000 Menschen (Stand 3.6.2015/11:00 Uhr) haben sich bereits dem Aufruf europĂ€ischer und nationaler UmweltverbĂ€nde angeschlossen und sagen KommissionsprĂ€sident Jean-Claude Juncker: „HĂ€nde weg von den EU-Naturschutzgesetzen“. Schon jetzt ist dies die grĂ¶ĂŸte Beteiligung an einer EU-BĂŒrgerbefragung aller Zeiten. Bis zum 24. Juli haben alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger in den Mitgliedstaaten noch die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze fĂŒr den Natur- und Artenschutz zu Ă€ußern: der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) und der Vogelschutzrichtlinie.

Unter www.NABU.de/naturschaetze möchte der NABU zahlreiche Menschen dazu bewegen, sich fĂŒr starke Naturschutzgesetze in der EuropĂ€ischen Union auszusprechen. 2016 wird die EU-Kommission beschließen, ob die EU-Naturschutz-Richtlinien unverĂ€ndert bleiben oder ĂŒberarbeitet werden.

Der NABU und viele weitere UmweltverbĂ€nde in Deutschland und der EU befĂŒrchten, dass der „Fitness-Check“ darauf abzielt, Naturschutzstandards herabzusetzen. Der Schutz von allein in Deutschland ĂŒber 5.000 Natura-2000-Gebieten könnte damit geschwĂ€cht werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von FledermĂ€usen, Bibern, Wildkatzen und BuchenwĂ€ldern stĂŒnde wieder zur Debatte.
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