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Samstag, 18. Mai 2024
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Verschiedenes

 
NABU: Kein Fracking in Deutschland zulassen
Tschimpke: Gutachten werfen mehr Fragen auf als sie beantworten

Der NABU fordert angesichts des heute veröffentlichten Gutachtens des Umweltbundesamtes zu den Auswirkungen von Fracking auf die Umwelt, kein Fracking in Deutschland zuzulassen. „Die bisherigen Gutachten werfen mehr Fragen auf als sie beantworten. Auf absehbare Zeit wird es nicht möglich sein, alle Risiken des Frackings vollständig zu bewerten. Daher fordern wir ein klares Verbot der Fracking-Technologie in Deutschland – und zwar in unkonventionellen und konventionellen Lagerstätten“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Auch die kürzlich erzielte Einigung zwischen Bundeswirtschaftminister Gabriel und Bundesumweltministerin Hendricks müsse nachgebessert werden. In einem Eckpunktepapier hatten sich die Minister zuletzt unter anderem auf ein Fracking-Moratorium bis 2022 für Schiefer- und Kohleflözgasvorkommen aus unkonventionellen Lagerstätten bis 3.000 Meter verständigt, mit Ausnahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

„Aufgrund von Geologie, Bodenbeschaffenheit und Seismik können die Bedingungen vor Ort so unterschiedlich sein, dass eine Risikobewertung für einen Standort nicht eins zu eins auf andere übertragen werden kann. Jeder einzelne Bohrstandort wird damit zu einem neuen Experimentierfeld mit offenem Ausgang, welche Gefahren für Mensch, Natur und Trinkwasser lauern“, sagte der NABU-Präsident. Auch eine Handvoll ausgewählter Demonstrationsvorhaben sowie strengste Sicherheits- und Monitoringauflagen könnten nicht alle Sicherheitsrisiken bedenkenlos ausräumen. „Das Eckpunktepapier von Minister Gabriel und Ministerin Hendricks ist damit schon jetzt überholt“, so Tschimpke. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD benannte wissenschaftliche Klärung bliebe damit auf unabsehbare Zeit offen.

Der NABU fordert daher ein klares Verbot der Fracking-Technologie in Deutschland. „Schon die konventionelle Förderung von Erdgas birgt erhebliche Gefahren. Folgeschäden treten immer wieder zu Tage. Daher ist es absolut nicht nachvollziehbar, dass über die Erschließung unkonventioneller Lagerstätten überhaupt nachgedacht wird“, kritisierte NABU-Energieexpertin Tina Mieritz. So wurden beispielsweise in Rotenburg an der Wümme die Grenzwerte umwelttoxologischer Substanzen um das 15.000fache überschritten. Auch Benzolaustritte aus Lagerstättenleitungen sind bekannt und die Verpressung derartiger Stoffe in Trinkwasserschutzgebieten. Ebenso steht ein Erdbeben im Landkreis Verden im Zusammenhang mit der Erdgasförderung aus konventionellen Lagerstätten. „Dies sind nur einige Beispiele dafür, dass der bisherige Rechtsrahmen lückenhaft ist. Nicht einmal bei der Erschließung konventioneller Lagerstätten kann er die Risiken für Mensch und Natur bannen“, so Mieritz. Der NABU fordert daher erhebliche Nachbesserungen, die über eine Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes und der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verordnung Bergbau hinausgehen.

Die UBA-Studie ist Teil eines großen Umweltforschungsplanvorhabens. Der erste Teil wurde bereits im August 2012 vorgestellt. Darin wurden die Auswirkungen von Fracking auf den Wasserhaushalt untersucht und die Risiken für Grund- und Trinkwasser klar benannt. Die erste Studie riet davon ab, Fracking im großtechnischen Maßstab in Deutschland einzusetzen. Im zweiten Teil wurden nun Fragestellungen zum Grundwasser, zur Einführung eines Chemikalienkatasters und der Entsorgung von Produktionsrückständen untersucht.
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Jetzt Kündigung der Lebensversicherung prüfen
Umstrittenes Gesetz ausgebremst

Trotz massiver Proteste des Verbraucherschutzes und der Oppositionsparteien hat die Bundesregierung das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) im Eilverfahren durchgepeitscht (Einzelheiten siehe ÖKO-TEST-Magazin 7/2014). Am 11. Juli wurde es – versehen mit marginalen Änderungen zugunsten des Vertriebs, der seine Provisionen jetzt doch nicht offen legen muss – vom Bundesrat abgenickt. Die Branche vertraute schon fest darauf, es werde noch in diesem Monat in Kraft treten. Doch jetzt bremst Bundespräsident Joachim Gauck das umstrittene Gesetz erst einmal aus. Nach einem offenen Brief vom Bund der Versicherten (BdV) an ihn will er das Gesetz eingehend prüfen, bevor er unterschreibt. Denn der BdV hatte – genau wie ÖKO-TEST in einer Stellungnahme für den Finanzausschuss – verfassungsrechtliche Bedenken gegen das LVRG vorgebracht, weil es massiv in die Ansprüche der Kunden von Lebens- und Rentenversicherungen eingreift. Allein die Kürzung der Kundenbeteiligung an den Bewertungsreserven steht vermutlich im Widerspruch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2005, das in der Praxis ohnehin nicht angemessen umgesetzt wurde. Denn wie ÖKO-TEST aufdeckte (ÖKO-TEST-Magazin 02/2014), bekamen die Kunden von Anfang an gar nicht mehr Geld. Im Gegenteil. Die – verfassungsrechtlich gebotene – Beteiligung an den Bewertungsreserven wurde in der Praxis überwiegend durch Verrechnung mit anderen Gewinnbausteinen, wie der Schlussgewinnbeteiligung finanziert und die Kunden erhalten keine wirkliche Mehrausschüttung. „Eine zusätzliche Belastung der Versicherer durch steigende Ausschüttungen der Bewertungsreserven in Niedrigzinszeiten, wie sie die Versicherer immer wieder behaupten, findet daher gar nicht statt“, kritisierte ÖKO-TEST aufgrund seiner Berechnungen und Recherchen.

Darüber hinaus bittet das LVRG – ebenfalls anders als von der Regierung behauptet – fast ausschließlich die Kunden für die Sicherheit ihrer Verträge zur Kasse. Theoretisch sollen zwar die Versicherer künftig in gleicher Höhe auf Bilanzausschüttungen verzichten, wenn die Bewertungsreserven für Kunden gekürzt werden. Doch in der Praxis ist die geplante Ausschüttungssperre bei den Dividenden so löchrig wie Schweizer Käse. Der Grund ist simpel: Beim Gros der 71 Aktiengesellschaften unter den Lebensversicherungsunternehmen handelt es sich um Tochtergesellschaften großer Konzerne. Bei vielen greift die Ausschüttungssperre gar nicht, denn mindestens 21 Unternehmen, darunter vor allem die großen, gut verdienenden Lebensversicherer wie die Allianz, haben nach Angaben von BaFin-Exekutivdirektor Felix Hufeld Gewinnabführungsverträge geschlossen. Dadurch fließt der Gewinn schon vor der offiziellen Dividendenausschüttung ab. Für den Allianz-Konzern beispielsweise, der seinen Aktionären Anfang August die Ergebnisse aus dem zweiten Quartal vorlegen muss, wird 2014 daher sogar eine Erhöhung des Gewinns und der Dividende erwartet. Kurz: Das LVRG belastet vor allem die Kunden, den Unternehmen tut es dagegen so gut wie gar nicht weh. Auch das steht im Widerspruch zum Tenor des Urteils des Verfassungsgerichts.

Der BdV wertet das angekündigte Prüfverfahren des Bundespräsidenten daher vor allem als Denkzettel für die Große Koalition.“Verbrauchern und Kritikern des Gesetzes wurde nie ernsthaft die Möglichkeit eingeräumt, sich zum Gesetzentwurf zu positionieren“, bemängelt Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des BdV. Verbrauchern, deren Verträge in diesem Jahr auslaufen, verschafft das Eingreifen des Bundespräsidenten jetzt noch einmal Luft. Sie können die Verschnaufpause nutzen, um jetzt gründlich zu prüfen, ob sie mit einer raschen Kündigung ihres Vertrags den geplanten Kürzungen zuvor kommen können. Ob sich das lohnt, lässt aber nur in jedem Einzelfall ermitteln. Die notwendigen Daten sollten Verbraucher jetzt beim Versicherer abfragen. Entsprechende Musterbriefe halten viele Verbraucherzentralen und ÖKO-TEST bereit. Sollte der Versicherer versuchen, die Auskunft zu verzögern oder zu verweigern, machen Sie schriftlich Druck, dokumentieren Sie alle Schritte und weisen Sie den Versicherer darauf hin, dass er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig macht. Anschließend sollte sie sich bei einer Verbraucherzentrale oder beim Bund der Versicherten beraten lassen. Der BdV bietet diesen Service aber nur für Mitglieder an.
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Delegation der Universität Davis, USA bei Bio-Landwirt Ulrich Meyer
Im Rahmen einer Fachexkursion besuchten 30 Studenten der Universität Davis, USA mit Professor Jeff Loux am 28. Juli den Bio-Landwirtschaftsbetrieb von Ulrich Meyer auf der staatlichen Domäne Hochburg in Emmendingen. Landwirtschaftsmeister Ulrich Meyer hat in den letzten 20 Jahren die Staatsdomäne Hochburg konsequent ökologisch umgebaut und wirtschaftet nach den Bioland-Richtlinien.

Die Delegation aus den USA war von den profunden und praktischen Kenntnissen von Bio-Landwirt Ulrich Meyer insbesondere über die Milchviehwirtschaft sehr beeindruckt.

Der Fachbesuch einer weiteren Delegation aus den USA wurde bereits angekündigt.
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Autor: Erhard Schulz

 
Hochhaus Gutleutmatten - Ergebnis des Investorenwettbewerbs
Siedlungswerk Stuttgart gewinnt den Investorenwettbewerb mit einem Entwurf des Freiburger Architekturbüros Harter und Kanzler

Neun Geschosse, 23 Wohnungen, Baubeginn 2015

Eingereichte Entwürfe sind ab Mittwoch, 30. Juli, im Technischen Rathaus einzusehen

Das Siedlungswerk Stuttgart hat mit einem Entwurf des Freiburger Architekturbüros Harter und Kanzler den Investorenwettbewerb gewonnen, den die Stadt Freiburg für das Baugebiet Gutleutmatten ausgeschrieben hatte. Hier ist in exponierter Lage an der Eschholzstraße ein neungeschossiges Wohnhaus geplant. Fünf Bewerberteams, bestehend aus dem künftigen Bauherren und dem planenden Architekturbüro, hatten sich an dem Wettbewerb beteiligt und Plan- und Nutzungskonzepte eingereicht.

Am gestrigen Mittwoch nun haben Baubürgermeister Martin Haag und Jórunn Ragnarsdóttir, Vorsitzende des Preisgerichts, die Ergebnisse vorgestellt. In einem formlosen und anonymen Verfahren hat das Bewerberteam Siedlungswerk Stuttgart/Architekturbüro Harter und Kanzler die Jury mit seinem Entwurf überzeugt, der zeitnah realisiert werden soll.

Bewertet wurden die fünf eingereichten Entwürfe nach festgelegten Kriterien. Das Preisgericht setzte sich aus externen Architekten, Vertretern aus dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung zusammen. Seine Vorsitzende, die Architektin Jórunn Ragnarsdóttir, betonte: „Der Siegerentwurf besticht durch die Definition des Baukörpers als Solitär und die konsequente turmartige Ausbildung durch eine klare Stapelung der Geschosse. Das Volumen entwickelt eine gute Fernwirkung und stellt ein identitätsstiftendes Element für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers dar.“

Baubürgermeister Martin Haag hob hervor: „Entlang der Eschholzstraße soll ein prägnantes neungeschossiges Gebäude mit gutem Wohnungsmix entstehen, um die Eingangssituation zum neuen Quartier architektonisch qualitätsvoll zu akzentuieren. Diese Erwartungen erfüllt der Siegerentwurf in hohem Maße.“ Er verwies darauf, dass bei diesem Gebäude wegen seiner exponierten Lage besondere Anforderungen an den Lärmschutz, die Gestaltung der Tiefgarage und die Zweckmäßigkeit der Wohnungen gestellt würden.

Im 26 Meter hohen Punkthaus mit begrüntem Flachdach werden 23 zum Teil barrierefreie Miet- und Eigentumswohnungen entstehen, teils als familiengerechte 4-Zimmer-Wohnungen, teils als kleinere 2- und 3-Zimmer-Wohnungen mit Wohnflächen von 60 bis 108 Quadratmetern. Als Vorgabe einzuhalten ist die Errichtung von 50% Mietwohnungen mit einer begrenzten Miethöhe und vereinbarten Mietbindungsdauer, sowie 50% freifinanzierte Miet- bzw. Eigentumswohnungen. Im Untergeschoss sind Stellplätze, Neben- und Technikräume geplant. Im nächsten Jahr sollen die Bauarbeiten beginnen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürgern können alle eingereichten Entwürfe ab Mittwoch, 30. Juli, für vier Wochen im Technischen Rathaus einsehen.
 
 

 
Rote Liste zeigt: Zehn Prozent mehr Vogelarten als bislang angenommen
Tschimpke: Wir müssen Arten kennen und retten, ehe es zu spät ist

Nach Einschätzungen des NABU-Dachverbands BirdLife International gibt es weltweit 361 mehr Vogelarten als bislang bekannt. Dies geht aus der heute vorgestellten Roten Liste für alle Vogelarten der Erde hervor, die BirdLife im Auftrag der IUCN (International Union for Conservation of Nature) erarbeitet hat. Grundlage ist der erste Teil taxonomischer Untersuchungen, die alle Nichtsperlingsvögel umfasst, also fast die Hälfte aller Vogelarten. Die meisten der Neuzugänge waren bislang nur als Unterarten oder Rassen bekannt. Mithilfe neuer Analysemethoden wurde jedoch klar, dass sie eigenständige Arten sind. So gibt es nun beispielsweise eine zweite Straußen-Art: Den Somali-Strauß hielt man zuvor nur für eine Unterart des Afrikanischen Straußes.

„Besonders besorgniserregend ist, dass ein Viertel der neu beschriebenen Vogelarten direkt auf der Roten Liste landete. Fast 90 bedrohte Vogelarten sind bislang unter dem Radar des Naturschutzes in Richtung Aussterben flogen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der neu klassifizierte Somali-Strauß beispielsweise musste – anders als sein Verwandter – direkt als gefährdet eingestuft werden. Durch Jäger und Eiersammler nimmt sein Bestand rapide ab.

„Die Ergebnisse zeigen auch, dass der Schutz der Biodiversität endlich mehr Bedeutung erlangen muss. Wir müssen Arten kennen und schützen, ehe es zu spät für sie ist“, forderte Tschimpke. Ein hoher Anteil der neu klassifizierten und vom Aussterben bedrohten Vogelarten lebt in Südostasien. Aufgrund ihrer ausgeprägten Inselwelt ist die Region bekannt für ihre hohe biologische Vielfalt und zahlreiche endemische Arten, die nur hier vorkommen. So verschwinden beispielsweise in Indonesien Lebensräume in atemberaubendem Tempo, etwa durch die wachsende Bevölkerung und Ölpalmplantagen.

Auch in Europa heimische Arten zeigen alarmierende Entwicklungen, so etwa der Bartgeier. Während er sich dank aufwendiger Artenschutzprogramme in Europa langsam erholt, nimmt er in seinem weltweiten Bestand ab. Sein Tod an Stromleitungen, zunehmende Störungen in Gebirgsregionen und vor allem Vergiftungen führen dazu, dass er inzwischen auf die globale Vorwarnliste gerutscht ist. Wie alle anderen Geierarten ernährt sich auch der Bartgeier von Aas. Und dies wird ihm zum Verhängnis: Über verendete Tiere nehmen Bartgeier das entzündungshemmende Medikament mit dem Namen Diclofenac zu sich, das ursprünglich aus der Humanmedizin stammt und seit den neunziger Jahren auch verstärkt bei Nutztieren eingesetzt wird. Nehmen die Geier das Präparat über Aas zu sich, sterben sie an Nierenversagen. Südlich des Himalayas und in Afrika ist das Ausmaß des Geiersterbens besonders dramatisch. Hier sind artenübergreifende Bestandseinbrüche von 60 bis 99 Prozent zu verzeichnen. „Das einstige Millionenheer der Geier ist auf klägliche Reste zusammengeschrumpft. Dabei spielen die Vögel eine wichtige Rolle bei der Vermeidung von Krankheiten“, so NABU-Präsident Tschimpke.

Das Ergebnis des zweiten Teils der taxonomischen Untersuchungen wird für kommendes Jahr erwartet. Hierin werden dann auch alle Sperlingsvögel neu bewertet. Die Rote Liste der IUCN wird mindestens alle vier Jahre veröffentlicht. „Die internationale Rote Liste der Vogelarten hilft dabei, einzelne Arten zu identifizieren, die unseren Schutz brauchen. Gleichzeitig lenkt sie auch den Blick auf Schlüsselregionen und -lebensräume, die wir erhalten müssen“, sagte Tschimpke. So legen BirdLife und der NABU besonders wichtige Gebiete für den Vogelschutz fest, sogenannte „Important Bird and Biodiversity Areas“ (IBAs). In der Europäischen Union dienen diese Regionen unter anderem als Vorlage für die Europäischen Vogelschutzgebiete im Natura-2000-Netzwerk.
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Rotteckring: 300 neue, befristete Abracadabrantesque am Platz der Alten Synagoge
Wiederverwendbare Bügel sind Ersatz für wegfallende Radabstellplätze in der Bertoldstraße

300 neue Radabstellplätze sind ab sofort am Platz der alten Synagoge zu finden. Innenstadtnah haben die Mitarbeiter des Garten- und Tiefbauamts (GuT) auf dem Platz der Alten Synagoge die neuen Radabstellbügel montiert. Auf der rund 1000 Quadratmeter großen Parkfläche gegenüber dem Theater wurden die alten Abstellbügel abgebaut und durch Rohrbügelständer ersetzt. Diese Rohrbügel in Höhe von Fahrradrahmen sind nicht wie üblicherweise unter dem Pflaster oder Asphalt einbetoniert, sondern am Fußpunkt auf Eisenbändern geschweißt und auf dem Asphalt aufgedübelt.

Diese Bauweise ermöglicht bei zeitlich befristeten Radabstellanlagen eine leichte Wiederverwendung an anderer Stelle. Während des Umbaus vom Rotteckring werden sie entsprechend dem Baufortschritt voraussichtlich 2016 wieder abgebaut werden. Die Anschaffungskosten für die wiederverwendbaren Bügel belaufen sich auf 9.000 Euro. Mit diesem neuen Angebot von über 300 sicheren Radabstellplätzen reagiert das GuT auf den zeitlich befristeten Rückbau von Radabstellplätzen in der Bertoldstraße während der Straßenbauarbeiten der Verkehrs-AG.
 
 

 
Schüler helfen dem Waldsee-Förster
Projekt der Richard-Mittermaier-Schule mit dem Forstamt kommt der Erholung im Sternwald zugute

Schüler helfen dem Förster – dies ist die nicht alltägliche Grundidee eines Projektes der Richard-Mittermaier-Schule. Der Einsatz der jungen Leute kommt Erholungseinrichtungen im Sternwald zugute. Heute nun haben Bürgermeisterin Gerda Stuchlik und Nicole Schmalfuß, stellvertretende Leiterin des Forstamts, den Schülerinnen und Schülern herzlich für den Einsatz gedankt.

Stuchlik hob hervor: „Dieses Projekt kommt nicht nur der Erholung im Sternwald zugute sondern auch den einzelnen Helferinnen und Helfern sowie dem Forstamt. Es verdient besondere Anerkennung.“ Zum Dank schenkt das Forstamt der Schule eine Bank für den Schulhof.

Getragen von der Stadt Freiburg und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, bietet die Richard-Mittermaier-Schule an der Schützenallee Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung aus Freiburg und Umgebung eine individuelle Förderung, die von den Stärken jedes Einzelnen ausgeht. Seit ihrer Gründung 1999 befindet sich die Schule im Südflügel des Lycée Turenne.

Anfang 2013 kam der Kontakt zu Revierförster Bernhard Friedmann vom Forstrevier Waldsee zustande. Die Richard-Mittermaier-Schüler wollten ein Waldprojekt in Angriff nehmen – und Friedmann machte das gerne möglich. Seither haben die Schüler Fußwege oberhalb der Waldseestraße nach der Holzernte von Ästen und Reisig gereinigt, Müll im Bereich der dort aufgestellten Bänke gesammelt und die Bänke in monatelanger Arbeit wunderbar in Stand gesetzt. Das praktische Arbeiten in Werkstatt und draußen im Wald unter der Leitung von Techniklehrer Joachim Schick macht den Schülern viel Freude und schult Feinmotorik und handwerkliches Geschick.
 
 

 
NABU: Lasches Effizienzziel bremst Fortschritt bei EU-Energieversorgung aus
Oettinger knickt vor Atom- und Kohlelobby ein

Der NABU hat den heute von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag für ein Energieeffizienzziel von 30 Prozent bis 2030 kritisiert. Ob das Ziel verbindlich wird, will die EU-Kommission zudem dem EU-Gipfel überlassen. „Dieser Vorschlag ist viel zu lasch. Wieder einmal ist EU-Kommissar Oettinger vor der Atom- und Kohleindustrie eingeknickt und hat dringend erforderliche Effizienzziele den Lobbyinteressen geopfert. Für einen Kommissar, der noch vor wenigen Monaten ein ambitioniertes und verbindliches Energieeffizienzziel versprach, ist das ein Armutszeugnis“, kommentierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Damit die EU ihre Energieversorgung langfristig sichern kann, müssen die Mitgliedstaaten nach Ansicht des NABU deutlich stärker auf Effizienz und klimafreundliche Energieträger setzen. „Effizienz ist der Schlüssel, damit sich die EU-Mitgliedstaaten aus der Abhängigkeit von Kohle- und Erdgasimporten befreien können“, so Tschimpke. Ein Ziel von 30 Prozent führe aber dazu, dass Effizienzfortschritte EU-weit auf niedrigem Niveau stagnieren.

„Die Europäische Union will das Klima schützen, Energiekosten sparen und Arbeitsplätze schaffen – aber genau das Gegenteil würde sie mit diesen Vorgaben bewirken. Wenn die Staats- und Regierungschefs diesen Vorschlag im Oktober nicht korrigieren, wird es die Mitgliedstaaten teuer zu stehen kommen“, so Tschimpke.

Nun liegt es in den Händen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die am 23. Oktober mit den Staats- und Regierungschefs der EU über alle drei Klima- und Energieziele entscheidet. „Zivilgesellschaft und EU-Parlament wollen ein verbindliches Effizienzziel von 40 Prozent – daran sollten sich die Staats- und Regierungschefs halten“, so NABU-Energieexpertin Tina Mieritz. Nachdem zuletzt die USA und China erkennen ließen, mehr für den Klimaschutz tun zu wollen, sei nun die EU am Zug. „Auch im Hinblick auf die kommenden internationalen Klimaschutzverhandlungen muss die EU endlich wieder zum Vorreiter werden“, so Mieritz.
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