| Ausreichende und gut erreichbare Abstellplätze für Räder sollen gesichert werden - Beitrag zu noch größerer
 Fahrradfreundlichkeit
 
 Mit großer Mehrheit beschloss der Gemeinderat am gestrigen
 Dienstag die Aufstellung einer Radabstellsatzung.
 
 Wer kennt das nicht: Das Wetter ist gut, die Strecke
 fahrradfreundlich - aber erst das Rad aus dem Keller
 schleppen? Dann vielleicht doch mit dem Auto fahren, das
 steht ja vor der Tür.
 
 Mit der neuen Radabstellsatzung will die Stadt sicherstellen,
 dass in neuen Wohn- oder Geschäftsgebäuden ausreichend
 viele und vor allem gut erreichbare Radabstellplätze
 geschaffen werden. Die Regelungen der Landesbauordnung
 sind dazu zu unkonkret. Die Stadtverwaltung verlangt zwar
 auch bisher schon stets ausreichende Radabstellplätze,
 konnte dies aufgrund von 1996 eingeführten Richtzahlen aber
 nur begrenzt einfordern. Außerdem enthalten die Richtzahlen
 auch keine konkreten Vorgaben zur Erreichbarkeit.
 
 Die neue verbindliche Satzung soll diese Lücken nun
 schließen und vor allem die gute Erreichbarkeit der Räder
 regeln. Zu oft wurden die bisherigen Vorgaben nicht beachtet
 und Radabstellplätze hinter fünf Türen oder nur über eine
 Treppe erreichbar angelegt. Auch zu kleine Abstellanlagen
 oder untaugliche Aufhängesysteme führten dazu, dass die
 Abstellmöglichkeiten nicht genutzt wurden. Dies führte auch
 immer wieder dazu, dass an Gartenzäunen angeschlossene
 oder wild herumstehende Fahrräder die Fußgängerinnen und
 Fußgänger behindern - und dem Stadtbild sind sie auch nicht
 gerade zuträglich.
 
 Entsprechend den unterschiedlichen Ansprüchen von
 dauerhaften Nutzer (Bewohner oder Mitarbeiter) und
 wechselnden Nutzern (Besucher oder Kunden) sieht die
 Satzung auch unterschiedliche Regelungen vor: Für
 Dauernutzer sind abschließbare und wettergeschützte Räume
 vorgesehen, die in einem Fahrradschuppen, dem Gebäude
 selbst, aber auch im Keller liegen können - dann muss aber
 eine Rampe, ein Aufzug oder eine Schieberille an der Treppe
 vorhanden sein.
 
 Besucherinnen und Besucher sollen künftig direkt
 zugängliche Abstellbügel vorfinden, möglichst nahe am
 Eingang des Gebäudes, möglichst überdacht, aber nicht
 zwingend. Die Anzahl der Radabstellplätze richtet sich nach
 der Nutzung, hier entspricht die Satzung weitestgehend den
 bisherigen Richtzahlen - regelt dies aber nun verbindlich. Bei
 einer Wohnung von 90 Quadratmeter sind beispielsweise drei
 Radabstellplätze vorzusehen.
 
 Die Satzung soll nur für größere Wohn- oder
 Geschäftsgebäude gelten, dem Bauherren eines Ein- oder
 Zweifamilienhauses wird weiterhin selbst überlassen, wie er
 seine Radabstellplätze plant. Auch für die Bauherren größerer
 Gebäude, die ohnehin gute Radabstellanlagen vorgesehen
 hatten, wird sich kaum etwas ändern: Die Regelungen sind
 ausreichend flexibel, zusätzliche Bürokratie soll für die
 Bauherren nicht anfallen.
 
 Da nun erst die Aufstellung der Satzung beschlossen wurde,
 können die einzelnen Regelungen im weiteren Verfahren
 noch angepasst werden. Im Herbst wird das federführende
 Garten- und Tiefbauamt (GuT) dazu im Rahmen der
 frühzeitigen Bürgerbeteiligung eine Informationsveranstaltung
 organisieren.
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