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NABU: Energetische Nutzung von Holz darf nicht weiter gefördert werden
Krüger: Holz in Kraftwerken zu verbrennen ist klimaschädlich und setzt Wälder unter Druck

Berlin, 24.11.2020 – Am heutigen Internationalen Aktionstag gegen industrielle Bioenergie hat der NABU zusammen mit anderen Umweltschutzorganisationen einen Aufruf an die Bundesregierung veröffentlicht, die weitere Expansion der industriellen Holzbiomasse-Energieproduktion zu unterbinden.

„Holz in Kraftwerken zu verbrennen ist nicht nur klimaschädlich, sondern hat auch weitreichende negative Auswirkungen auf Wald-Ökosysteme und Luftqualität“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger, „Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist das Verfeuern von Holz nicht klimaneutral. Der über Jahrzehnte im Baum gebundene Kohlenstoff wird auf einen Schlag wieder freigesetzt und trägt deutlich zum Treibhauseffekt bei. Es dauerte Jahrzehnte bis die Wälder die Kohlenstoffemissionen aus energetischer Holz-Nutzung wieder aufholen. Darüber hinaus entsteht beim Verbrennen von Holz pro Energieeinheit mehr CO2 als beim Verbrennen fossiler Brennstoffe. Weiterhin massive öffentliche Förderung in die industrielle Holzverbrennung zu pumpen, ist ein Irrweg.“

Hintergrund:

Die Bundesregierung plant noch im Jahr 2020 maßgebliche Gesetze und Verordnungen auf den Weg zu bringen, die die finanzielle Förderung der energetischen Nutzung von Holzbiomasse in großem Maßstab noch weiter steigern würde. Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird im Bundestag beraten. Im Gesetzesentwurf ist eine höhere Förderung von aus Biomasse erzeugtem Strom vorgesehen und das jährliche Ausbauziel soll von derzeit 200 MW auf dann 500 MW gesteigert werden. Bis Ende des Jahres will die Bundesregierung die Verordnung zur Förderung für Erneuerbare Wärme fertigstellen. Hier sind ebenfalls deutliche Anreize zur Nutzung von Holz als Energieträger vorgesehen. Im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes will die Bundesregierung bis Ende 2020 ein Förderprogramm für die Umstellung von Kohlekraftwerken auf Biomasse auf den Weg bringen.
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Eintrag vom: 26.11.2020  




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