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Neuer Ärger um Hochwasserrückhaltebecken in Horben
Stadt und Gemeinderat müssen Fristen für Naturschutz beachten.

Bürgerentscheid zu Dietenbach würde Gemeinderatsbeschluss pro Hochwasserrückhaltebecken entgegenstehen.

Engpass-Maßnahmen in Günterstal vorziehen für Schutz von Günterstal und Wiehre

Mit Schreiben an Oberbürgermeister Martin Horn und den Gemeinderat wandte sich der in Freiburg i.Br. ansässige Verein ECOtrinova e.V. kürzlich gegen die für am 11.12. vorgesehenen Beschlüsse des Freiburger Gemeinderats speziell zum Hochwasserrückhaltebecken (HRB) in der Nachbargemeinde Horben mit einem als „Talsperre“ wirkenden Damm im schönen Bohrertal. Drei zusätzliche kleinere Hochwasserschutz-Maßnahmen an Engpassstellen in Günterstal sollten aber unverzüglich vorangebracht werden als wichtige Schritte insbesondere für Günterstal und die Wiehre.

ECOtrinova-Vorsitzender Dr. Georg Löser wies die Adressaten darauf hin, dass auf der Ebene des Landkreises Breisgau Hochschwarzwald die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände bis einschließlich Dienstag 11.12., dem Tag der Freiburger Gemeinderatssitzung, das Recht haben, Stellung zu nehmen zur geplanten Befreiung des HRB Horben von der Landschaftsschutzgebietsverordnung "Horben" und vom gesetzlichen Biotopschutz, der ebenfalls beeinträchtigt würde. Die Medienmitteilung der Stadt vom 4.12. und die Freiburger Ratsvorlage haben diesen Sachverhalt bestenfalls übersehen, die Meldung einer Zeitung vom 6.12.2018 zur angeblichen Frist Montag 10.12. war irrtümlich. Daher ist klar, dass der Landkreis seine Entscheidung über zu erwartende ablehnende Stellungnahmen zu Befreiungen nicht am 11.12. tätigen kann. Auch das Regierungspräsidium Freiburg darf bei der Genehmigung der Planfeststellung zum HRB Horben die Beteiligung der Verbände nicht verkürzen.

Auch der anstehende Bürgerentscheid zu Dietenbach steht den geplanten Beschlüssen zum HRB Horben entgegen. Denn nach Gemeindeordnung Baden-Württemberg dürfen Gemeindeorgane nach Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bis zur Durchführung des Bürgerentscheids (24.2.2019) keine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung treffen oder vollziehen. Der geplante Neubaustadtteil Dietenbach hängt aber mit den Projekten HRB Horben und Breitmatte klar zusammen, wie aus Gemeinderatsunterlagen von 2013 und jüngst hervorgeht, anders als es die Stadtverwaltung seit einiger Zeit heruntergespielt. Denn ohne speziell das Becken in Horben entfiele dann in Dietenbach ein erheblicher Teil an wohnbebaubarem Gelände. Der Neubaustadtteil hätte dann weniger Wohnungen und wäre unwirtschaftlicher und könnte auch dadurch scheitern.
 
Eintrag vom: 13.12.2018  




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